Umsatzsteuer und Vorsteuer: Der Unterschied

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Viele haben Schwierigkeiten bei der Unterscheidung zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer. In diesem Artikel finden Unternehmer, Selbstständige und andere Leser, die an Steuerfragen interessiert sind, eine einfache Erklärung zum Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Umsatzsteuer und Vorsteuer: Definition

Die Umsatzsteuer ist auch unter dem Namen Mehrwertsteuer (MwSt) bekannt. Diese indirekte Steuer muss von Unternehmern und Freiberuflern (mit Ausnahmen) bei jeder Ausstellung einer Rechnung kassiert werden.

Anschließend muss die Umsatzsteuer ans Finanzamt weiterüberwiesen werden. Der Unternehmer kassiert die Steuer also fürs Finanzamt.

Da die Umsatzsteuer nur vom Endverbraucher gezahlt werden muss, können Unternehmer sich diese vom Finanzamt jedoch zurückerstatten lassen.

Vorläufig muss das Unternehmen die Steuer jedoch selbst bezahlen. Deshalb wird die von Unternehmen bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer bezeichnet.

Die Verrechnung zwischen eingenommener Umsatzsteuer und bezahlter Vorsteuer wird im Steuerrecht als Vorsteuerabzug bezeichnet. Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer also ein reiner Durchlaufposten und hat keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung.

Umsatzsteuermitteilung: Vorsteuer und Umsatzsteuer werden verrechnet

In der Umsatzsteuermitteilung meldet ein Unternehmen dem Finanzamt sowohl die eingenommene Umsatzsteuer (Umsatzsteuerschuld) als auch die bezahlte Vorsteuer.

Buchhalterische Aspekte: Umsatzsteuer und Vorsteuer

Für die buchhalterisch interessierten Leser hier eine kurze Übersicht über die korrekte Verbuchung von Umsatzsteuer und Vorsteuer. Ein Unternehmen rechnet die Umsatzsteuer über zwei verschiedene Buchhaltungskonten ab.

Die beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen abgeführte Umsatzsteuer wird auf dem Konto Vorsteuer verbucht.

Die Umsatzsteuer, die beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen einbehalten wird, verbucht das Unternehmen hingegen als Umsatzsteuer. Bei jedem buchhalterischen Monatsabschluss führt das Unternehmen folgende Buchung durch:

Umsatzsteuer an Vorsteuer 

Damit wird das Konto Vorsteuer auf 0 gesetzt. Ist die einkassierte Umsatzsteuer höher als die bezahlte Vorsteuer, so entsteht dem Unternehmen eine Schuld gegenüber dem Finanzamt.

Der positive Saldo des Umsatzsteuerkontos muss also ans Finanzamt abgeführt werden. Hat das Unternehmen aber mehr Vorsteuer bezahlt als Umsatzsteuer einkassiert, so entsteht ein negativer Saldo im Umsatzsteuerkonto. Dieser negative Saldo wird durch eine Rückerstattung vom Finanzamt ausgeglichen.

Dieser buchhalterische Prozess zeigt, dass das Unternehmen Umsatzsteuer und Vorsteuer – wie Anfangs erwähnt – nur als Durchlaufposten betrachtet. Kleinunternehmen können auch das Pauschalsystem zum Vorsteuerabzug wählen, dadurch entfällt dieser buchhalterische Prozess.

Fazit zum Unterschied: Vorsteuer und Umsatzsteuer

Der Unterschied der Begrifflichkeiten Vorsteuer und Umsatzsteuer ist in der Buchhaltung sehr wichtig. Während die Vorsteuer ein Guthaben für den Unternehmer gegenüber dem Staat darstellt, ist die Umsatzsteuer ein Posten, der an den Staat abgeführt werden muss – also eine Schuld.