Warum der Fiskus für defekte Autoteile Mehrwertsteuer verlangt

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Dass es keine Regel ohne Ausnahmen gibt, zeigt sich auch bei der Umsatzsteuer. Die Regel ist, dass auf Rechnungen für Dienstleistungen und Waren 19% Umsatzsteuer erhoben wird.

Bekannte Ausnahme ist der reduzierte Satz von 7% etwa auf Lebensmittel. Nahezu unbekannt ist indes die Altteile-Umsatzsteuer, bei der auf die reguläre Umsatzsteuer noch 10% aufgeschlagen werden.

Altteile-Umsatzsteuer im KfZ-Handel

Diese Altteile-Umsatzsteuer findet sich auf Rechnungen von Autoteilehändlern oder Werkstätten, die alte gegen neue Fahrzeugteile tauschen. Gerade in der KfZ-Wirtschaft ist es üblich, defekte Motoren, Vergaser oder Benzinpumpen in Zahlung zu nehmen, wenn sie nicht nur Schrott wert sind.

Als Kunde zahlt man dann noch die Differenz zum Preis fürs neue Teil. Wer sich an den Preisschildern im Autoteilegeschäft, beim Onlinehändler oder im Autohaus orientiert, mag sich nun wundern, wenn er insgesamt mehr bezahlt. Grund ist eben die zusätzliche Altteile-Umsatzsteuer, mit der die Mehrwertsteuer auf insgesamt 20,9% steigt.

Noch verwirrender ist für viele die Tatsache, dass diese Extra-Umsatzsteuer darauf erhoben wird, dass sie ihren kaputten Turbolader oder Motor dem Händler überlassen. Berechnen doch Privatleute in der Regel weder Umsatzsteuern noch rechnen sie diese mit dem Finanzamt ab.

Tauschgeschäft mit Baraufgabe

Doch bei derartigen Tauschgeschäften zieht das Finanzamt auch Private in die gewerbliche Grundleistung der Händler und Werkstätten mit ein. Die berechnen ihre Mehrwertsteuer und ziehen diejenige ab, die sie bei eigenen Einkäufen zahlen. Und um einen Einkauf handelt es sich, wenn sie wertvolle Altteile entgegennehmen.

Wird beispielsweise ein neuer Motor für 2.500 € eingebaut und ein alter für 500 € in Zahlung genommen, begleicht der Kunde die restlichen 2.000 € in bar. Dieser Vorgang nennt sich Tauschgeschäft mit Baraufgabe.

Theoretisch müsste die Werkstatt das ganze in zwei Teilgeschäfte aufspalten. Sie würde zunächst dem Kunden eine Rechnung stellen und dann eine Gutschrift für seine Gegenleistung, und zwar jedes Mal inklusive Mehrwertsteuer. Doch kein Kunde durchläuft nur wegen dieser Rechnung beim Finanzamt ein Anmeldeverfahren zur Vorsteuerabrechnung. Der Staat wiederum hat keine Lust, der von Privatleuten kassierten Mehrwertsteuer hinterherzulaufen, die er sich eigens für Altteile mit Restwert ausgedacht hat.

Rechnung inklusive Gutschrift mit 10% Aufschlag

Deshalb wurde für solche Fälle ein Verfahren entwickelt, bei dem der Händler die Umsatzsteuer für den Kunden einzieht und dann abführt. Weil der Wert von Altteilen nur schwer ermittelbar ist, wird der Einfachheit halber ein Durchschnittswert von 10% des Bruttoaustauschwerts aufgeschlagen: die Altteile-Umsatzsteuer.

Sie bemisst sich nach der Baraufgabe und dem fiktiven Wert des Altteils. Im oben genannten Beispiel wären das 10% von 2.000 € Barzahlung plus 500 € für den alten Motor, also 2.500 €.

Die entsprechende Rechnung würde Folgendes beinhalten: zunächst die Barzahlung über 2.000 € plus 19% Mehrwertsteuer (380 €) für die Lieferung des neuen Motors.

Dann kommt die Mehrwertsteuer auf die 10% der Gegenleistung des Kunden über 2.500 € zum Ansatz: 19% von 250 € ergeben 47,50 €. Dieser Posten wird auf den obigen Bruttobetrag über 2.380 € aufgeschlagen. Der Kunde zahlt damit insgesamt 2.427,50 €.

Doppelbesteuerung für Private

Dieses Vorgehen wird theoretisch nur bei Privatkunden angewendet. Im Alltag jedoch erhalten auch vorsteuerabzugsberechtigte gewerbliche Kunden meist dieselbe Art von Rechnung – ebenso KfZ- Versicherungen. Für ihre Umsatzsteuererklärung müssen sie den 10%igen Anteil herausnehmen, um die Vorsteueranteile korrekt zuzuordnen.

Derartige Austauschgeschäfte im KfZ-Handel sind für die Finanzbehörden ein einträglicher Sonderfall. Ärgerlich ist aus Sicht von Privatkunden, dass sie Umsatzsteuer sowohl auf die neuen als auch auf die eigenen defekten Teile zahlen, die sie zuvor bereits mit voller Mehrwertsteuer bezahlt haben. Zudem werden sie dann instand gesetzt und erneut verkauft – selbstverständlich wieder plus Mehrwertsteuer.

Und damit die Altteile-Umsatzsteuer nicht kleingerechnet wird, müssen die 10% Extra stets vor irgendwelchen Rabatten und Nachlässen angesetzt werden.