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Hausratversicherung: Alles, was man wissen muss

Hausratversicherung: Alles, was man wissen muss
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Inhaltsverzeichnis

Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung kein Muss. Wer keinen teuren Hausrat besitzt und im Ernstfall in der Lage ist, ihn aus eigenen Mitteln zu ersetzen, ohne dabei wirtschaftlich ins Straucheln zu geraten, kann sicher darauf verzichten. Man sollte aber bedenken, dass auch ein Totalschaden möglich ist – etwa, wenn ein Feuer eine Wohnung vollständig ausbrennt. Dies können viele Haushalte finanziell nicht ohne Weiteres stemmen.

Wann eine Hausratversicherung sinnvoll ist

Eine Hausratversicherung hat viele Vorteile. Daher ist es kein Wunder, dass schon über die Hälfte aller Deutschen eine solche Police abgeschlossen haben, um sich finanziell abzusichern. Junge Menschen, die gerade erst bei ihren Eltern ausgezogen sind, haben meist nur wenig Hausrat, sodass keine großen Summen zusammenkommen. Dann ist eine Hausratversicherung erst einmal noch unnötig.

Man sollte aber berücksichtigen, dass sich auch kleine Gegenstände wie Laptop, Smartphone und Fernseher schnell auf große Summen belaufen, sodass Betroffene diese nicht mal eben nebenbei ersetzen können.

Grundsätzlich gilt: Je höher der Gesamtwert der eigenen Einrichtung ist, desto empfehlenswerter ist es, eine Hausratversicherung abzuschließen. Diese umfasst die folgenden Leistungen:

  • Kostenübernahme bei Hagel und Sturm
  • Kostenübernahme bei Diebstahl und Vandalismus
  • Kostenübernahme bei Brand
  • Finanzielle Absicherung des eigenen Hausrates
  • Eine separate Versicherung von Wertsachen, beruflich genutzter Arbeitsmaterialien und Gegenstände anderer Personen ist erforderlich
  • Es können jederzeit Zusatzleistungen gebucht werden

Häufig deckt die Hausratversicherung sogar den Gepäckverlust im Urlaub mit ab.

Reicht der Grundschutz?

Hat man nur den Grundschutz vereinbart, besteht das Problem, dass der Hausrat nicht grundsätzlich gegen alle Gefahren versichert ist. Deshalb bietet die Hausratversicherung der Gothaer beispielsweise verschiedene nach dem persönlichen Bedarf wählbare Leistungspakete an. Versicherte können auf Wunsch auch Fahrräder einschließen oder die Versicherungssumme für ihre Wertgegenstände erhöhen.

Besitzt man etwa ein Wasserbett oder ein Aquarium, kann es sinnvoll sein, Schäden durch auslaufendes Wasser in die Versicherung einzuschließen. Der Grundschutz umfasst nämlich nur Wasserschäden durch Leitungswasser. Sämtliche Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen oder Rückstau gehören also nicht zum Basisschutz. Um diese abzusichern, sollte ergänzend eine Elementarversicherung abgeschlossen werden.

Der direkte Einschlag durch einen Blitz ist zwar im Grundschutz versichert, die Schäden, die die elektrische Überspannung im Stromnetz verursacht, allerdings nicht. Auch wenn der Blitz neben dem Haus in einen Baum einschlägt und die teure Unterhaltungselektronik zerstört, erhält man mit dem reinen Basisschutz keine Kostenerstattung. In vielen Haushalten gibt es heute zahlreiche hochpreisige Elektronikgeräte. Deshalb kann eine Zusatzdeckung empfehlenswert sein. Dafür verlangen viele Anbieter bis zu gewissen Versicherungssummen nicht einmal einen Aufpreis.

Die richtige Versicherungssumme ermitteln

Wenn es zu einem Schadenfall kommt, zahlt die Versicherung die Summe aus, die der Betroffene braucht, um die gestohlenen oder zerstörten Gegenstände im selben Wert zu ersetzen. Sollten die Hausratgegenstände also nur beschädigt sein, sodass eine Reparatur möglich ist, wird die Versicherung die Reparaturkosten begleichen und eventuell eine Wertminderung zahlen. Die komplette Schadensumme wird nur dann ersetzt, wenn man die Versicherungssumme korrekt ermittelt und man sich nicht unterversichert hat.

Umso wichtiger ist es, die Versicherungssumme richtig zu ermitteln. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Natürlich kann man durch die eigene Wohnung gehen und nach und nach den Wiederbeschaffungswert aller Gegenstände festlegen. Auf diese Weise lässt sich eine Überversicherung vermeiden, die unnötig hohe Prämien nach sich ziehen würde, weil die Werte überhaupt nicht vorhanden sind. Diese Prozedur ist aber sehr aufwendig. Bei jeder Neuanschaffung ist es notwendig, die Werte anzupassen.

Nach einem Schadenfall kann der Versicherer zudem prüfen, ob eine Unterversicherung besteht. Sollte sich der Versicherungsnehmer bei der Wertermittlung verschätzt haben, hat die Versicherung das Recht, bei der Schadensregulierung prozentuale Abzüge vorzunehmen. Deshalb bieten viele Versicherungen auch die Möglichkeit, die Versicherungssumme anhand der Quadratmeter-Zahl der Wohnung zu bestimmen. Meist werden 650 Euro pro Quadratmeter veranschlagt. In diesem Fall sollte im Vertrag aber ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden.