Hausratversicherung: Ein Leitfaden für Sie
- Hausratversicherung: Was zum Hausrat zählt
- Verpflichtung der Hausratversicherung
- Versicherungssumme: Die beste Empfehlung zum Schätzen
- Ihre Pflicht im Schadensfall – Hausratversicherung informieren
- Im Streitfall mit der Hausratversicherung Sachverständigen einsetzen
- Hausratversicherung: Das sollten Sie beim Umzug beachten
- Hausratversicherung umgehend über den Umzug informieren
Werden Gegenstände im Haushalt durch Einbruch, Brand, Sturm, Explosion, Diebstahl, Vandalismus oder Leitungswasserschäden beschädigt, springt die Hausratversicherung ein.
Seit Januar 2009 sieht das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) außerdem vor, dass selbst bei grober Fahrlässigkeit eine gewisse Entschädigung von der Gesellschaft ausgezahlt wird.
Allerdings hängt die Leistung des Versicherers von der Schwere des Verstoßes ab und minimiert sich, je schwerwiegender der dieser war. Generell gilt für Hausratversicherungen: Die Leistung reicht maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Daher hängt es vom Wert des Besitzes ab, ob sich dieser Versicherungsschutz lohnt.
Hausratversicherung: Was zum Hausrat zählt
Zum Hausrat zählen alle Gegenstände, die für den Haushalt benötigt werden, auch Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Wohntextilien. Daneben schließt der Versicherungsschutz Arbeits-, Sport- und Haushaltsgeräte sowie Bekleidung und Bücher ein. Die Hausratversicherung umfasst sogar Bargeld und Wertpapiere, hierfür gelten allerdings Höchstgrenzen.
Verpflichtung der Hausratversicherung
In der Regel werden Wertsachen pro Versicherungsfall auf ein Fünftel der Versicherungssumme begrenzt. Es können aber höhere Grenzen vereinbart werden. Für Geld, das nicht im Tresor aufbewahrt wird, ist im Regelfall mit einer Entschädigung in Höhe von 1.000 € zu rechnen, bei Sparbüchern, Urkunden und Wertpapieren beträgt diese Summe üblicherweise 2.500 €.
Die Leistung für beschädigte Gegenstände reicht maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ob die Gegenstände dem Versicherungsnehmer gehören ist übrigens unwesentlich. Ausnahme: Für das Eigentum von Untermietern besteht kein Versicherungsschutz.
Versicherungssumme: Die beste Empfehlung zum Schätzen
Zur Ermittlung der Versicherungssumme können Versicherungsnehmer den Wert des Hausrats entweder selbst schätzen und einen durchschnittlichen Wert je Quadratmeter ansetzen oder die Schätzung der Versicherungsgesellschaft überlassen, die eine Pauschalmethode anwendet.
Vorsicht bei der Pauschalmethode: Diese kann leicht zu einem falschen Wert führen, etwa wenn die Wohnfläche gering ist, aber mit vielen wertvollen Gegenständen bestückt ist.
Ihre Pflicht im Schadensfall – Hausratversicherung informieren
Im Schadensfall müssen Versicherungsnehmer die Gesellschaft umgehend schriftlich darüber informieren. Beschädigte Sachen dürfen keinesfalls entsorgt werden, bevor der Schadenersatz ausgezahlt wurde.
Daneben muss bei Einbruch und Vandalismus eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erfolgen. Sparbücher, Wertpapiere und andere sperrfähige Urkunden sollten Geschädigte sofort sperren lassen. Für gestohlene Wertpapiere muss ein Aufgebotsverfahren bei der Bank eingeleitet werden.
Im Streitfall mit der Hausratversicherung Sachverständigen einsetzen
Wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer kommt, können Sie Sachverständige einsetzen Kommen die Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen, entscheidet ein Obmann.
Hausratversicherung: Das sollten Sie beim Umzug beachten
Wer in den nächsten Tagen oder Wochen umzieht, sollte seiner Hausratversicherung in einem Brief die Anschrift seines neuen Wohnorts mitteilen. Nur dadurch besteht rund um den Umzugstermin ein Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung.
Dieser Versicherungsschutz ist für die Dauer von zwei Monaten möglich, sodass Sie das Schreiben an Ihre Hausratversicherung nicht auf den Tag genau absenden müssen.
Hausratversicherung umgehend über den Umzug informieren
Wichtig ist, dass bei einem Wohnungswechsel der Hausratversicherung umgehend die Gesamtgröße der neuen Wohnung oder ein geänderter Wert des gesamten Hausrats mitgeteilt werden. Die Prämie für die Hausratversicherung wird dann entsprechend angepasst.
Sollte sich diese Prämie durch die Anpassung erhöhen, so besteht ein Sonderkündigungsrecht. Ein Versicherungsvergleich ist also sinnvoll bei einem Umzug, wenn daraus höhere Kosten für die Hausratversicherung ergeben.