Hausratversicherung: Lassen Sie Schmuck, Gemälde und Wertsachen besser schützen
Ob Einbruch oder Wohnungsbrand: Sicher sind Sie froh, Ihre Einrichtung mit einer Hausratversicherung gut geschützt zu haben.
Aber Achtung: Bei Wertsachen ist dieser Schutz in Euro und Cent ausgedrückt nur ausgesprochen wenig wert!
Denn im Schadensfall bekommen Sie zumindest bei einer alten Police nur das Wenigste erstattet.
Beschränkung auf 20 % bei alten Policen üblich
Sie wissen: Eine Hausratversicherung ersetzt Möbel, Vorhänge, Kleidung, Bücher, Computer und was sonst noch alles im Haushalt vorhanden ist.
Typischerweise springt sie bei Einbruch oder Wohnungsbrand ein und reguliert den Schaden.
Bei einer Kategorie von „Hausrat“ ist sie allerdings geizig: bei den Wertsachen. Das merken Sie als Versicherungsnehmer aber meist erst, wenn es zu spät ist: nämlich im Schadensfall.
Da wird Ihnen eine Klausel in den Versicherungs-Bedingungen oft zum Verhängnis, in der sinngemäß steht: Wertsachen werden nur bis maximal 20 % ihres Wertes ersetzt.
Es geht hierbei also um Schmuck, Uhren, Gemälde, Antiquitäten, kostbare Teppiche, Briefmarken- und Münzsammlungen sowie im Haus vorhandenes Bargeld.
Angenommen, in Ihrem Haus befanden sich vor einem Brand solche Schätze und Preziosen im Wert von 10.000 €. Dann erhalten Sie dafür von der Hausratversicherung maximal 2.000 € – sehr wenig, nicht wahr!?
Und auch mit Policen ohne eine feste prozentuale Grenze für Wertsachen fahren Sie nicht unbedingt besser.
Denn hier gelten oft feste Maximalbeträge für Uhren, Schmuck, Antiquitäten, etc. Und mit einem Maximalbetrag von beispielsweise 3.000 € ist Ihnen im Schadensfall auch nur wenig mehr geholfen.
Neue Policen bieten höheren Schutz
Was viele Verbraucher nicht wissen: Neuere Policen bieten zum Teil einen deutlich besseren Schutz an. Dieser liegt häufig zwischen 30 und 50 % für Wertsachen.
Aber Vorsicht: Das erspart Ihnen nicht die Angabe, welche Werte überhaupt im Haus vorhanden sind!
Die gilt es zu dokumentieren und dem Versicherer wahrheitsgemäß mitzuteilen. Behalten Sie also die Anschaffungs-Rechnungen! Fotografieren Sie die Dinge und sprechen Sie dann mit Ihrem Versicherer!
Nicht selten ist die Umstellung eines alten Versicherungs-Vertrages auf einen neuen problemlos möglich. Bitten Sie einfach um Umstellung auf die neuesten VHB! (So heißt das Kürzel für die entsprechenden Versicherungs-Bedingungen.)
Das Schöne ist: Der neue Versicherungs-Schutz wird Sie nicht zwangsläufig mehr kosten als der alte.
Nachweis schwer, aber neue Medien hilfreich
Ein Problem bleibt Ihnen allerdings erhalten: Und das ist im Schadensfall der Nachweis, welche Werte auch wirklich im Haus gewesen waren und durch Einbruch oder Brand verlorengingen.
Angenommen, der Ordner mit den Anschaffungs-Rechnungen verkohlt bei einem Wohnungsbrand; da fällt der Nachweis schwer.
Aber zum Glück gibt es heute Handys mit eingebauter Digitalkamera – und eine Speichermöglichkeit in der Cloud.
Nutzen Sie auch diese Möglichkeit, um die Wertsachen in Ihrem Hausrat zu dokumentieren! Dann haben Sie im Schadensfall auch gute Karten.