Kosten, Beiträge und Co: Alles rund um die Krankenversicherung

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Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung werden hauptsächlich über die Mitgliederbeiträge und die Bundeszuschüsse gedeckt, private Krankenversicherungen decken ihre Kosten über die Prämienzahlungen ihrer Mitglieder.

Grundsätzlich lohnen sich Vergleichsanstellungen der Krankenkassen immer. Auch gesetzlich Versicherte sollten die Leistungen und Beiträge anderer gesetzlicher Versicherungen im Blick behalten und Wechsel nie ausschließen.

Und auch für Selbstständige ist der Vergleich einer privaten Versicherung mit den Konditionen einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung anzuraten.

Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen führen ihren Haushalt eigenverantwortlich. Die Finanzierung erfolgt durch die Beiträge der Mitglieder der Krankenkasse, den Arbeitgebern, Rentenversicherungsträgern und anderen Stellen, die Bundeszuschüsse sowie sonstige Einnahmen. Die Höhe der Beitragszahlung ist einkommensabhängig.

Die Beiträge werden jedoch nicht direkt an die Krankenkasse gezahlt, sondern in einen Gesundheitsfonds. Aus diesem Fonds wird eine feste Summe für jeden ihrer Versicherten an die Krankenkassen ausgezahlt.

Bei einem weiteren Finanzierungsbedarf besteht für die Krankenkassen die Möglichkeit, von ihren Versicherten einkommensunabhängige Zusatzbeiträge zu erheben. Die Beiträge sind dann direkt an die Krankenkasse zu zahlen. Jedoch sind diese bislang nie sehr hoch ausfallen.

Erzielen Krankenkassen Überschüsse, können auch Prämien ausgezahlt werden. Die Höhe dieser Prämien wird wie die Höhe der Zuschüsse allein von der Krankenkasse bestimmt.

Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen erheben einen bundeseinheitlichen Beitragssatz von 15,5% auf die beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Der ermäßigte Steuersatz von 14,9% kommt zur Anwendung, wenn Mitglieder keinen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit erwerben.

Die Arbeitgeberbeteiligung an der Krankenversicherung beträgt 7,3%, der Arbeitnehmer bezahlt die restlichen 8,2% des Beitragssatzes. Selbstständige müssen hingegen den vollen Beitragssatz bezahlen.

Beitragspflichtige Einnahmen

Der Beitragssatz wird auf die beitragspflichtigen Einnahmen angewandt. Bei Pflichtversicherten zählen hierzu das Arbeitsentgelt, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten sowie Einkommen aus selbstständiger Arbeit, das neben einer Rente noch eingenommen wird.

Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen zudem noch Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aus Einkünften von Vermietung oder Verpachtung angeben. Die Einkünfte aller Mitglieder werden jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzliche Krankenkassen von 3.937,50 € im Monat (für 2013) berücksichtigt.

Hohe Prämien bei privaten Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen sind für Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, von Interesse. Auch Beamte, Selbstständige und Freiberufler finden sich hier wieder.

Da sie von der Versicherungspflicht ausgenommen sind, können sie sowohl eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder auch eine private Krankenversicherung in Betracht ziehen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erhebt die private Krankenversicherung einkommensunabhängige Versicherungsprämien.

Die Kosten einer privaten Krankenversicherung richten sich nach folgenden Aspekten: Alter, Gesundheitszustand, Berufsgruppe und gewünschter Leistungsumfang. Bei bestimmten Vorerkrankungen oder Gesundheitsrisiken wird oftmals auch ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss vereinbart.

Der Beitrag für die gesamte Laufzeit der Versicherung (also lebenslang) wird im Voraus berechnet. Dadurch zahlen Mitglieder in den ersten Jahren einen höheren Beitrag als zur Finanzierung des Versicherungsbetriebes notwendig ist. Diese erhöhten Beiträge werden als Altersrückstellungen in Form von Kapitalanlagen verzinst.

Die daraus resultierenden Überschüsse kommen dann zu 90% dem Versicherungskollektiv zugute.

Krankenversicherung: Unterschiedliche Finanzierungen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Finanzierung grundlegend. Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung werden von Mitgliedern und Bundeszuschüssen finanziert. Der Solidarbeitrag richtet sich dabei nach der Höhe des Einkommens.

Die private Krankenversicherung versucht hingegen nach dem Äquivalenzprinzip sicherzustellen, dass Gruppen mit den gleichen Risiken auch die gleichen Beträge zahlen.

Sowohl das Finanzierungsmodell der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherungen fundiert auf einer soliden Basis. Welches Modell von welchem Versicherten bevorzugt wird, muss individuell entschieden werden. Vergleiche lohnen sich allerdings immer.