Risikolebensversicherung: Kopplung mit Berufsunfähigkeit sinnvoll?
- Risikolebensversicherung: Kopplung an Berufsunfähigkeitsschutz?
- Keine Kopplung mit Renten- oder Lebensversicherungen
- Eine weitere Variante
- Risikolebensversicherung – Familie und Kredite günstig absichern
- Reform macht Lebensversicherungen interessanter
- Versicherungsvertragsgesetz: Nachmeldeverpflichtung entfällt
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, können Sie eine selbstständige Police abschließen oder einen sogenannte BUZ, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Eine solche BUZ ist immer mit einem weiteren Vorsorge-Vertrag gekoppelt – vor allem mit Risikolebensversicherungen.
Risikolebensversicherung: Kopplung an Berufsunfähigkeitsschutz?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung zu koppeln. Wenn Sie ohnehin jemanden abzusichern haben, bietet die Kombination eine gute und meist auch preiswerte Möglichkeit, den Hinterbliebenenschutz zu ergänzen:
Denn der Paketschutz ist oft deutlich günstiger als der Abschluss separater Versicherungen. Denken Sie aber auch daran: Wenn keine Hinterbliebenen abzusichern sind, macht die zusätzliche Risikolebensversicherung naturgemäß wenig Sinn.
Keine Kopplung mit Renten- oder Lebensversicherungen
Grundsätzlich sollten Sie von einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Abstand nehmen, wenn die mit einer Renten- oder Kapitallebensversicherung gekoppelt ist. Denn diese angehängten Sparverträge führen entweder dazu, dass die Verträge viel zu teuer werden.
Dazu kommt, dass bei Zahlungsschwierigkeiten oft der gekoppelte Schutz komplett auf der Strecke bleibt: Sie verlieren also neben dem Sparvertrag auch die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine weitere Variante
Ein weitere Variante der BUZ sieht vor, dass bei einem gekoppelten Vertrag der Berufsunfähigkeitsschutz nur darin besteht, dass im Ernstfall die Beiträge für die Renten- oder Lebensversicherung weitergezahlt werden.
Werden Sie berufsunfähig, zahlt die Versicherung also nur die monatlichen Raten für die Altersvorsorge weiter – Sie selbst erhalten aber keine Rente, die das bei Berufsunfähigkeit wegfallende Einkommen kompensiert.
Risikolebensversicherung – Familie und Kredite günstig absichern
Stirbt in einer jungen Familie der Hauptverdiener, kann das ohne Lebensversicherung besonders tragisch sein. Rücklagen sind meist nicht vorhanden. Und wegen der Kinder ist an eine Vollzeitbeschäftigung des Überlebenden nicht zu denken.
Hier ist eine Risikolebensversicherung eine preiswerte Möglichkeit, zumindest den finanziellen Schaden in Grenzen zu halten.
Anders als bei der Kapitallebensversicherung gibt es keinen Sparanteil. Und das macht die Risikolebensversicherung so preiswert. Meist ist sie für unter zehn Euro im Monat zu haben. Und wer seine Rechnung für die Lebensversicherung jährlich begleicht, spart meist noch mehr. Schutz gibt es ab dem ersten Tag – bis die Risikolebensversicherung ausläuft.
Verstirbt die versicherte Person in dieser Zeit, wird die Lebensversicherung ausgezahlt. Sollte der Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit nicht eintreten, gibt es von der Risikolebensversicherung hingegen kein Geld.
Bei größeren Krediten ist der Abschluss einer Lebensversicherung meist obligatorisch.
Reform macht Lebensversicherungen interessanter
Mit dem Versicherungsvertragsgesetz, das seit dem 1. Januar 2008 gilt, sind die Konditionen bei Lebensversicherungen generell viel attraktiver geworden.
Denn bevor der Vertrag für die Lebensversicherung unterschrieben wird, hat der Versicherer darzulegen, welche Abschluss- und Vertriebskosten auf den Kunden zukommen. Außerdem muss der Versicherte keine Angst mehr haben, dass er einen potentiellen Risikofaktor wie z.B. Bergsteigen als Hobby, vergessen haben könnte.
Nach dem alten Gesetz hätte der Lebensversicherer die Lebensversicherung unter Umständen nicht auszahlen müssen, wenn der Versicherte dann beim Bergsteigen tödlich verunglückt wäre.
Nun muss der Versicherungsnehmer beim Abschluss seiner Lebensversicherung nur noch Dinge erwähnen, nach denen er in Textform befragt wurde.
Versicherungsvertragsgesetz: Nachmeldeverpflichtung entfällt
Außerdem fällt die Nachmeldeverpflichtung weg. Dabei mussten zwischen Antragstellung und Zusendung des Versicherungsscheins alle relevanten Tatsachen nachträglich an die Lebensversicherung gemeldet werden.
Nun muss endlich niemand mehr Angst haben, dass die Familie wegen einer Fehleinschätzung kein Geld von der Lebensversicherung bekommt.