Firewall für Bausparverträge – Einlagensicherungsfonds

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Niemand geht ernsthaft davon aus, dass so eine seriöse Einrichtung wie eine Bausparkasse Pleite geht. Aber was ist, wenn der Fall der Fälle doch eintritt?

Zerplatzt der Traum vom Eigenheim wie eine Seifenblase oder ist noch etwas zu retten? Der Einlagensicherungsfonds der Bausparkassen wirkt wie eine Firewall gegen Kapitalverlust.

Zunächst sind ähnlich wie bei Sparkonten die Bausparguthaben pro Anleger und Bausparkasse mit 100.000 € abgesichert.

Diese gesetzlich vorgeschriebene Sicherung (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken – EdB) gilt für alle privaten Bausparkassen Deutschlands mit Ausnahme der genossenschaftlichen Bausparkasse Schwäbisch Hall AG.

Einlagensicherung der Bausparguthaben durch den Einlagensicherungsfonds

Über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrahmen hinaus werden bei den privaten Bausparkassen freiwillige Sicherungsformen angewendet. Hier gilt als wichtigstes Schutz-Instrument der so genannte Einlagensicherungsfonds der Bausparkassen.

Bauspareinlagen privater Anleger sind durch den „Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e. V.“ mit ihrem Sitz in Berlin geschützt. Unter Privatanlegern werden hier Privatpersonen, eingetragene Vereine, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Stiftungen sowie kleine Kapitalgesellschaften verstanden.

Im Rahmen des Einlagensicherungsfonds sind die Bausparguthaben einschließlich Zinsen in unbegrenzter Höhe sowie die weitere Einlagen wie beispielsweise Festgelder einschließlich Zinsen bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 250.000 € pro Anleger geschützt.

Der Einlagensicherungsfonds deckt nicht die Guthaben von Finanzdienstleistern, Kreditinstituten, Kapitalanlagegesellschaften sowie mittleren und großen Kapitalgesellschaften. Sonderregelungen bestehen für Bauspareinlagen der öffentlichen Hand.

Weitere Formen der Einlagensicherung

Weitere Formen der Einlagensicherung existieren bei der Deutsche Bank Bauspar AG und bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG. Bei beiden Varianten der Einlagensicherung gibt es keine Höchstgrenzen.

Sollte der Entschädigungsfall eintreten, hat sich die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG bis auf weiteres im Hinblick auf die Deutsche Bank Bauspar AG verpflichtet, für die Rückzahlung von Bauspareinlagen an die Anleger einzustehen.

Dies jedoch nur, insofern diese Bauspareinlagen nicht der gesetzlichen oder einer anderweitigen anerkannten Sicherungseinrichtung unterfallen. Die Verpflichtung bezieht sich auch den Anspruch auf die Erstattung von Zinsen.

Bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist die umfassende Sicherung der Einlagen ihrer Sparer inklusive aller Zinsen über die so genannte Institutssicherung durch die „Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken“ mit Sitz in Bonn gewährleistet.

Bausparer können vorerst Ruhe bewahren

Selbst im Falle der Insolvenz einer Bausparkasse schauen deren Anleger nicht in die Röhre. Zusätzlich zu der gesetzlichen Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken greifen weitere Schutzinstrumente wie der Einlagensicherungsfonds der Bausparkassen oder die spezielle Garantie der Deutschen Bank oder der Volks- und Raiffeisenbanken.

Somit gehören Bausparguthaben zu den sichersten Investitionen, die deutsche Anleger eingehen können. Allerdings muss natürlich darauf hingewiesen werden, dass die Insolvenz einer Bausparkasse weitreichende Auswirkungen für den gesamten Finanzmarkt haben könnte.

Ob im Zuge der Pleite einer oder einiger Bausparkassen noch sämtliche Sicherungsinstrumente funktionieren würden, kann zumindest angezweifelt werden.