Baudenkmal sanieren: So bekommen Sie Fördergelder
Ein tolles Fachwerkhaus oder ein prächtiger Altbau – wenn das Traumhaus gefunden ist, aber noch Sanierungsbedarf besteht, ist Vorsicht geboten. Steht das Haus nämlich unter Denkmalschutz, kann eine Sanierung nur unter bestimmten Auflagen durchgeführt werden.
Zuständig für die Sanierung von Baudenkmälern sind die Denkmalschutzbehörden
Ansprechpartner für Sanierungen von denkmalgeschützten Häusern ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde, vertreten durch Gemeinden oder Kreise. Wenn nötig, stellt diese untere Behörde dann den Kontakt zur oberen Denkmalschutzbehörde her, vertreten durch das Landesministerium oder die Senatsbehörde.
Wenn es dann an die Sanierung des Baudenkmals geht, müssen ein Großteil der Maßnahmen von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Dazu zählen folgende:
- Abriss und Anbau
- Neuanstrich der Außenmauern
- Neuer Putz
- Erneuerung der Fenster
- Dacheindeckung
- Neues Schaufenster
- Dachgeschossausbau
- Fachwerkreparatur
- Weitere statische Eingriffe
Auch für den Innenausbau des Hauses müssen unter Umständen Genehmigungen eingeholt werden, falls dieser ebenfalls komplett oder anteilig Denkmalwert hat. So bedürfen Vertäfelungen, Türen, Stuck oder Raumausmalungen in der Regel einer Begutachtung durch Experten der Denkmalschutzbehörde. Für alle Bereiche des Hauses, für die kein Denkmalschutz vorliegt, kann der Eigentümer frei entscheiden, wie er sie sanieren und gestalten möchte.
Wie funktioniert die Finanzierung einer Baudenkmal-Sanierung?
Hinsichtlich der Finanzierung gilt, dass an verschiedenen Stellen Zuschüsse für die Sanierung eines Baudenkmals beantragt werden können. Ein Anspruch auf diese Zuschüsse besteht nicht und zudem gibt es sie auch nur für Kosten, die über die normalen Sanierungskosten hinausgehen und den Denkmalaspekt des Gebäudes berücksichtigen. Für Arbeiten an nicht geschützten Teilen eines Bauwerks (Wasserleitungen o.ä.) gibt es ebenfalls keinen Zuschuss.
Zuschüsse richten sich nach Dringlichkeit, das heißt zum Beispiel, je mehr jemand verdient, desto weniger Zuschüsse bekommt er für die Sanierung eines Baudenkmals. Gelder können an folgenden Stellen beantragt werden:
- Je nach Bundesland können Fördergelder direkt bei der Denkmalschutzbehörde beantragt werden
- Auch bei Landkreisen, Gemeinden oder Bezirken ist es möglich, Zuschüsse zu beantragen
Diese Steuervergünstigungen erhalten die Bauherren
Wer ein Baudenkmal saniert, profitiert im Anschluss von Steuervergünstigungen. Um diese auch tatsächlich zu erhalten, muss dem Finanzamt eine Bescheinigung der Landesbehörde für Denkmalpflege vorgelegt werden. Um diese Bescheinigung zu erhalten ist es wichtig, die Sanierungspläne von Anfang an mit dem Denkmalamt abzustimmen.
Wird ein Denkmal zur Eigennutzung saniert, können bis zu 90 % der Sanierungskosten, auf 10 Jahre verteilt, steuerlich abgesetzt werden. Handelt es sich um ein Vermietungsobjekt, können 100 % der Kosten über 12 Jahre hinweg (mit prozentualer Abstufung) abgesetzt werden.
Tipp: Sanierungsantrag frühzeitig stellen
Es empfiehlt sich, den Antrag an öffentliche Stellen immer zu Beginn eines Jahres zu stellen. Die Behörden haben eine gewisse Menge an Geld pro Jahr zur Verfügung. Ist dieses aufgebraucht, gibt es keine Mittel mehr.