Graffiti-Vandalismus: Möglichkeiten zur Vorbeugung
Eine Videoüberwachung ist für Sie nur möglich, wenn Sie bereits zuvor durch Vandalismus und Graffiti-Schmierereien geschädigt wurden.
In welchem Umfang die Überwachung dann zulässig ist, hängt dabei natürlich vom Einzelfall ab.
Sicherlich ist die Überwachung zeitlich einzuschränken und darf lediglich einige Tage erfolgen.
Damit scheidet eine umfassende Videoüberwachung als präventive Maßnahme zur Vorbeugung gegen Graffiti-Vandalismus aus.
Achtung: Selbst wenn sich sämtliche Mieter mit der Videoüberwachung einverstanden erklären, liegt ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vor, wenn Sie dauerhaft filmen. Es können sogar erhebliche Bußgelder auf Sie zukommen.
Tipp: Das Kontrollieren durch einen Überwachungsdienst ohne Kamera ist erlaubt. Die Kosten dafür können Sie allerdings meist nicht auf Ihre Wohnraummieter umlegen. Dafür ist zum einen eine konkrete Vereinbarung im Mietvertrag erforderlich.
Außerdem gilt: Sie haben den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit stets zu wahren. In der Regel ist bei privaten Wohnobjekten ein solcher Sicherheitsdienst nicht erforderlich und die Kosten sind damit auch nicht umlegbar.
Es muss ein konkretes Bedürfnis nach der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung bestehen.
Graffiti lässt sich mit baulichen Maßnahmen vorbeugen
Letztendlich bleibt Ihnen in der Praxis also nur die Vorbeugung durch bauliche Maßnahmen. Zu denken ist dabei insbesondere an das Aufbringen einer Schutzschicht, die das Entfernen von Graffiti erleichtert. So ist es durch das Versiegeln der Außenfassade sogar möglich, Farbschmierereien später mit einfachem Wasser wieder zu entfernen.
Aber auch andere Maßnahmen sind denkbar. So können Sie im Erdgeschossbereich
- eine andere künstlerische Gestaltung der Fassadenflächen vornehmen oder
- Freiflächen für Sprayer schaffen
und damit Graffiti vorbeugen.
Stellen Sie Schäden beweissicher fest
Ist Ihre Immobilie mit Graffiti besprüht worden, sollten Sie die Schäden beweissicher dokumentieren. Graffiti-Schmierereien stellen meist eine Straftat dar (Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB). Da die Täter für gewöhnlich sogar eine Kennzeichnung der Graffiti hinterlassen, können ihnen ihre Taten oft zugeordnet werden.
Dennoch ist es möglich, dass die Täter erst Monate oder Jahre später gefasst werden. Gehen Sie daher bei der Beweissicherung sorgsam vor:
1. Schritt: Strafanzeige stellen
Informieren Sie die Polizei und stellen Sie (kostenlos) eine Strafanzeige.
2. Schritt: Fotos machen
Machen Sie aussagekräftige Fotos von den Graffiti.
3. Schritt: Schäden beziffern
Stellen Sie die Kosten für die Entfernung fest. Beauftragen Sie eine Fachfirma mit der Beseitigung, ist dieses durch Angebot und Rechnungslegung einfach möglich. Falls Sie Graffiti selber entfernen, notieren Sie sich genau die Arbeitszeit, die Sie aufgewendet haben. Gleiches gilt für die Kosten von Reinigungsmitteln und Farbe.
4. Schritt: Unterlagen aufbewahren
Bewahren Sie diese Unterlagen, also Strafanzeige, Fotos und Nachweise über die Beseitigungskosten gut auf. Denn Sie können 30 Jahre gegen die Täter vorgehen. Erst dann sind Ihre Schadenersatzansprüche verjährt.