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Hausbau: Diese Leistungen erbringt Ihr Architekt

Inhaltsverzeichnis

Sie wollen ein Haus bauen und haben sich für einen Architekten entschieden.

Die Leistungen, die Ihr Architekt für Sie erbringt, hat die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in neun Leistungsphasen eingeteilt.

Diese können Sie selbstverständlich auch einzeln vereinbaren.

Phase 1: Grundlagenermittlung

Hier schafft Ihr Architekt die Grund – lagen, um mit der eigentlichen Planung Ihres Bauobjekts beginnen zu können. Er prüft, wie, was und wo Sie bauen dürfen. Es geht um die generelle Klärung Ihres Bauvorhabens.

Phase 2: Vorplanung

Die Vorplanung enthält Leistungen wie erste skizzenhafte Entwürfe unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche. Es geht um die Zulässigkeit des Vorhabens nach dem Bebauungsplan, überschlägige Ermittlung der Wohn- und Nutzflächen sowie des umbauten Raumes, dem sogenannten „Bruttorauminhalt“.

Des Weiteren vollzieht er eine erste Kostenermittlung.

Phase 3: Entwurfsplanung

Mit dieser Phase ist bereits die endgültige Fassung Ihres Bauvorhabens bezüglich der Zeichnungen erledigt.

Sie umfasst die Bauzeichnungen wie Grundrisse des Keller-, Erd- und Dachgeschosses, Schnitte sowie Ansichten im Maßstab 1:100, den amtlichen Lageplan und Abstandsflächenplan, die Wohnflächenberechnung, die Berechnung des Bruttorauminhalts, die Kostenberechnung des Bauvorhabens, die Statik (Tragwerksplanung) und die Honorarermittlung des Architekten und Statikers.

Phase 4: Genehmigungsplanung

In dieser Leistungsphase stellt Ihr Architekt sämtliche Unterlagen zusammen, die Sie zum Einreichen eines vollständigen Bauantrages benötigen. Dabei handelt es sich um die bereits erwähnten Zeichnungen sowie die Statik.

Dazu kommen die auszufüllenden Formulare, die Baubeschreibung, der vermessene Lageplan, der Abstandsflächenplan sowie weitere Unterlagen, wie etwa Ausnahmegenehmigungen, die je nach Umfang des Bauvorhabens erforderlich sind.

Phase 5: Ausführungsplanung

In dieser Phase erstellt Ihr Architekt die für Ihren Hausbau notwendigen Ausführungspläne. Diese fertigt er im Maßstab 1:50 an und stellt sie anschließend den ausführenden Unternehmen zur Verfügung.

Außerdem enthält diese Leistungsphase eventuell erforderliche Detailplanungen, wie zum Beispiel spezielle Konstruktionen, Verankerungen, Wandanschlüsse, Abdichtungsmaßnahmen.

Phase 6: Vorbereitung der Vergabe

Hier ermittelt Ihr Architekt sämtliche Massen wie Aushub, Kubikmeter Mauerwerk, Dachfläche, Fenster. Außerdem erstellt er ein sogenanntes Raumbuch. Diesem können Sie entnehmen, in welchem Zimmer wie viele Steckdosen oder Lichtschalter angebracht werden.

Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Hier versendet Ihr Architekt die Ausschreibungsunterlagen und holt entsprechende Angebote von Handwerkern ein. Anschließend muss Ihr Architekt die Angebote prüfen, nachrechnen und vergleichen.

Auch Nachverhandlungen mit Handwerkern sowie eventuelle Vorort-Begehungen gehören zu dieser Leistungsphase.

Phase 8: Objektüberwachung, Bauleitung

Hierzu gehören Leistungen der Bauüberwachung unter Berücksichtigung der Baugenehmigung:

Die Koordination und Abnahmen der Handwerker, Aufstellen eines Bauzeitenplans, Führen eines Bautagebuchs, Rechnungsprüfung der Handwerkerrechnungen, Übergabe der Dokumentationen, Bedienungsanleitungen und Gewährleistungszertifikate sowie die Kontrolle der Mängelfreiheit des Bauvorhabens.

Phase 9: Objektbetreuung

Diese Leistungen erbringt Ihr Architekt nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens. Sie umfassen die Überprüfung Ihres Bauvorhabens auf Mängel vor Ablauf der Verjährungsfrist sowie Nachkontrolle der Ausbesserung und Beseitigung von Mängeln.

Wenn Sie (über diese Leistungsphasen hinausgehende) besondere Arbeiten Ihres Architekten wünschen, wie die Errichtung eines Carports, der nicht im Auftrag vorgesehen war, müssen Sie diese extra vereinbaren.