Thuja-Hecken: gesetzlicher Grenzabstand, Gerichtsurteil & Co.

Thuja-Hecken: gesetzlicher Grenzabstand, Gerichtsurteil & Co.
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Inhaltsverzeichnis

Die Thuja-Hecke zählt zu den beliebtesten Heckenpflanzen in deutschen Gärten. Ihr Image ist jedoch leider nicht so gut wie ihre eigentlich positive Wirkung auf die Umwelt. Zwischen Nachbarn entfacht das Zypressengewächs gerne einmal Feuer. In diesem Beitrag erklären wir, was Sie als Thuja-Hecken Besitzer beachten müssen und an welcher Stelle sogar gerichtliche Beschlüsse zum Einsatz kamen.

Was sind Thuja-Hecken?

Thuja (auch Lebensbaum genannt), ein robustes Zypressengewächs, gehört seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Hecken für Gärten. Sie bieten einen optimalen Sicht- und Windschutz. In den Punkten Bodenqualität und Lichtverhältnisse ist die Hecke anspruchslos und wächst und gedeiht ohne viel Pflege.

Gut zu wissen

Thujen sind giftig und zwar all ihre Pflanzenteile – besonders die kleinen Zapfen. Spielen Kinder oder Tiere in Ihrem Garten ist hier Vorsicht geboten.

Thuja-Hecken wachsen sehr schnell und sind eine immergrüne-Heckenpflanze. Sie müssen also nicht lange warten, bis die Thuja an Ihrer Grundstücksgrenze einen hervorragenden Sichtschutz bietet. Genau hier ist der Knackpunkt: Auch den Nachbarn beeinträchtig eine Thuja-Hecke unter Umständen.

Nachbarschaftsstreit: Abstand der Thuja-Hecke zum benachbarten Grundstück

Zwischen den Miteigentümern einer Wohnungseigentumsanlage und dem Eigentümer des angrenzenden Nachbargrundstücks brach Streit über die Grenzbepflanzung aus. Der Nachbar hatte an der Grundstücksgrenze vor wenigen Jahren mehrere Thujen gepflanzt, wobei der Abstand der Stämme zur Grundstücksgrenze ca. 1 Meter betrug.

Die Miteigentümer der Wohneigentumsanlage hatten den Nachbarn mit anwaltlichem Schreiben aufgefordert, die Thujen zu entfernen. Als Gründe wurden folgende Punkte genannt: Die Thujen hätten eine Höhe von 5 Metern erreicht und es wäre zum Nachbarn ein Abstand von nur 1 Meter eingehalten.

Die Kläger waren der Ansicht, dass es sich bei Thujen um stark wachsende Bäume handelt und deshalb ein größerer Grenzabstand einzuhalten sei. Die Thujen würden zudem zu einer erheblichen Verschattung ihres Grundstückes führen. Da der Eigentümer des Nachbargrundstücks uneinsichtig war, reichten die Miteigentümer der Wohneigentumsanlage Klage ein.

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Gesetzlicher Grenzabstand von Thujen beträgt einen Meter

Ohne Erfolg! Den klagenden Wohnungseigentümern stand kein Anspruch auf Entfernung der an der Grundstückgrenze befindlichen Thujen zu, da die Bepflanzung den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstand von einem Meter wahrte.

Heckenhöhe & -abstände: Rechtliche Vorschriften

Bei Hecken mit einer Höhe von über 2 Metern ist ein Abstand von 1 Meter zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Regelungen zur Heckenhöhe und dem Abstand zum Nachbarsgrundstück variieren je nach Bundesland (weitere Infos unten).

Das Gericht ermittelte, dass die Thuja von Botanikern als eher langsam wachsende Pflanze eingestuft wird. Sie gilt als Heckenpflanze mit einer Wuchshöhe von bis zu 6 – 8 Metern und einem jährlichen Wachstum von 30 – 40 cm. Die Thuja ist mit schnell wachsenden Bäumen wie Linde, Platane, Rosskastanie, Stieleiche, Weißbirke oder Walnussbaum nicht zu vergleichen.

Für die Einordnung von angepflanzten Thujen als Hecke ist auch nicht entscheidend, ob und wie häufig ein Formschnitt erfolgt. Eine Hecke ist eine einzel- oder mehrreihige Pflanzung, die durch ihren linienmäßigen Verbund gleichartiger Gewächse ein gewisses Maß an Geschlossenheit aufweist.

Entscheidendes Kriterium in der Abgrenzung zu Solitärpflanzen ist die Bildung eines Dichtschlusses mit Begrenzungen zur Höhe und Seite. Eine Beschränkung des Heckencharakters auf Grund der Höhe von Pflanzen lehnte das Gericht ab.

Grundstücks-Verschattung ist keine Eigentumsstörung

Ein Grundstückseigentümer hat zudem keinen Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt von Bäumen auf dem Nachbargrundstück, nur weil diese sein Grundstück verschatten. Derartige negative Einwirkungen von einem Nachbargrundstück können grundsätzlich nicht als Eigentumsstörung abgewehrt werden (AG Wedding, Urteil v. 07.07.14, Az. 22a C 28/14).

Regelung je Bundesland: Abstand der Hecken um Nachbarsgrundstück

Baden-WürttembergHecken bis 1,80 m Höhe: 0,5 m

Hecken über 1,80 m Höhe: 0,5 m + Mehrhöhe über 1,80 m

Landesrecht BW § 12 NRG
BayernHecken bis 2 m Höhe: 0,5 m

Hecken über 2 m Höhe: mind. 2 m
BerlinHecken bis 2 m Höhe: 0,5 m

Hecken über 2 m Höhe: mind. 2 m
Brandenburgfür alle Gehölze: mind. 1/3 seiner Höhe vom Boden
Bremenkeine offiziellen Regelungen
Hamburgkeine offiziellen Regelungen
HessenHecken bis 2 m Höhe: 0,5 m

Hecken über 2 m Höhe: 0,75 m
Mecklenburg-Vorpommernkeine offiziellen Regelungen
Niedersachsenalle Pflanzen bis 2 m Höhe: 0,5 m

alle Pflanzen zwischen 2 und 3 m Höhe: 0,75 m

alle Pflanzen bis 5 m / 15 m Höhe: 1,25 m / 3 m

alle Pflanzen über 15 m Höhe: 8 m
Nordrhein-Westfalenstark wachsende Ziersträucher: 1 m

alle übrigen Baumarten: 2 m
Rheinland-PfalzHecke bis 1 m Höhe: 0,25 m

Hecke bis 1,5 m Höhe: 0,5 m
SaarlandHecke bis 1 m Höhe: 0,25m

Hecke bis 1,5 m Höhe: 0,5 m
Sachsenalle Gehölze bis 2 m Höhe: 0,5 m

Baum-/Straucharten und Hecken über 2 m Höhe: 2 m
Sachsen-AnhaltWuchshöhe bis 1,5 m: 0,5 m

Wuchshöhe bis 3 m: 1 m

Wuchshöhe bis 5 m: 1,25 m

Wuchshöhe bis 15 m: 3 m

Wuchshöhe über 15 m: 6 m
ThüringenHecken bis 1 m Höhe: 0,25 m

Hecken bis 2 m Höhe: 0,75 m
Stand 1. Sept. 22 – Angaben ohne Gewähr