Thuja-Hecken: gesetzlicher Grenzabstand, Gerichtsurteil & Co.
Die Thuja-Hecke zählt zu den beliebtesten Heckenpflanzen in deutschen Gärten. Ihr Image ist jedoch leider nicht so gut wie ihre eigentlich positive Wirkung auf die Umwelt. Zwischen Nachbarn entfacht das Zypressengewächs gerne einmal Feuer. In diesem Beitrag erklären wir, was Sie als Thuja-Hecken Besitzer beachten müssen und an welcher Stelle sogar gerichtliche Beschlüsse zum Einsatz kamen.
Was sind Thuja-Hecken?
Thuja (auch Lebensbaum genannt), ein robustes Zypressengewächs, gehört seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Hecken für Gärten. Sie bieten einen optimalen Sicht- und Windschutz. In den Punkten Bodenqualität und Lichtverhältnisse ist die Hecke anspruchslos und wächst und gedeiht ohne viel Pflege.
Thuja-Hecken wachsen sehr schnell und sind eine immergrüne-Heckenpflanze. Sie müssen also nicht lange warten, bis die Thuja an Ihrer Grundstücksgrenze einen hervorragenden Sichtschutz bietet. Genau hier ist der Knackpunkt: Auch den Nachbarn beeinträchtig eine Thuja-Hecke unter Umständen.
Nachbarschaftsstreit: Abstand der Thuja-Hecke zum benachbarten Grundstück
Zwischen den Miteigentümern einer Wohnungseigentumsanlage und dem Eigentümer des angrenzenden Nachbargrundstücks brach Streit über die Grenzbepflanzung aus. Der Nachbar hatte an der Grundstücksgrenze vor wenigen Jahren mehrere Thujen gepflanzt, wobei der Abstand der Stämme zur Grundstücksgrenze ca. 1 Meter betrug.
Die Miteigentümer der Wohneigentumsanlage hatten den Nachbarn mit anwaltlichem Schreiben aufgefordert, die Thujen zu entfernen. Als Gründe wurden folgende Punkte genannt: Die Thujen hätten eine Höhe von 5 Metern erreicht und es wäre zum Nachbarn ein Abstand von nur 1 Meter eingehalten.
Die Kläger waren der Ansicht, dass es sich bei Thujen um stark wachsende Bäume handelt und deshalb ein größerer Grenzabstand einzuhalten sei. Die Thujen würden zudem zu einer erheblichen Verschattung ihres Grundstückes führen. Da der Eigentümer des Nachbargrundstücks uneinsichtig war, reichten die Miteigentümer der Wohneigentumsanlage Klage ein.
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Gesetzlicher Grenzabstand von Thujen beträgt einen Meter
Ohne Erfolg! Den klagenden Wohnungseigentümern stand kein Anspruch auf Entfernung der an der Grundstückgrenze befindlichen Thujen zu, da die Bepflanzung den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstand von einem Meter wahrte.
Das Gericht ermittelte, dass die Thuja von Botanikern als eher langsam wachsende Pflanze eingestuft wird. Sie gilt als Heckenpflanze mit einer Wuchshöhe von bis zu 6 – 8 Metern und einem jährlichen Wachstum von 30 – 40 cm. Die Thuja ist mit schnell wachsenden Bäumen wie Linde, Platane, Rosskastanie, Stieleiche, Weißbirke oder Walnussbaum nicht zu vergleichen.
Für die Einordnung von angepflanzten Thujen als Hecke ist auch nicht entscheidend, ob und wie häufig ein Formschnitt erfolgt. Eine Hecke ist eine einzel- oder mehrreihige Pflanzung, die durch ihren linienmäßigen Verbund gleichartiger Gewächse ein gewisses Maß an Geschlossenheit aufweist.
Entscheidendes Kriterium in der Abgrenzung zu Solitärpflanzen ist die Bildung eines Dichtschlusses mit Begrenzungen zur Höhe und Seite. Eine Beschränkung des Heckencharakters auf Grund der Höhe von Pflanzen lehnte das Gericht ab.
Grundstücks-Verschattung ist keine Eigentumsstörung
Ein Grundstückseigentümer hat zudem keinen Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt von Bäumen auf dem Nachbargrundstück, nur weil diese sein Grundstück verschatten. Derartige negative Einwirkungen von einem Nachbargrundstück können grundsätzlich nicht als Eigentumsstörung abgewehrt werden (AG Wedding, Urteil v. 07.07.14, Az. 22a C 28/14).
Regelung je Bundesland: Abstand der Hecken um Nachbarsgrundstück
Baden-Württemberg | Hecken bis 1,80 m Höhe: 0,5 m Hecken über 1,80 m Höhe: 0,5 m + Mehrhöhe über 1,80 m Landesrecht BW § 12 NRG | ||
Bayern | Hecken bis 2 m Höhe: 0,5 m Hecken über 2 m Höhe: mind. 2 m | ||
Berlin | Hecken bis 2 m Höhe: 0,5 m Hecken über 2 m Höhe: mind. 2 m | ||
Brandenburg | für alle Gehölze: mind. 1/3 seiner Höhe vom Boden | ||
Bremen | keine offiziellen Regelungen | ||
Hamburg | keine offiziellen Regelungen | ||
Hessen | Hecken bis 2 m Höhe: 0,5 m Hecken über 2 m Höhe: 0,75 m | ||
Mecklenburg-Vorpommern | keine offiziellen Regelungen | ||
Niedersachsen | alle Pflanzen bis 2 m Höhe: 0,5 m alle Pflanzen zwischen 2 und 3 m Höhe: 0,75 m alle Pflanzen bis 5 m / 15 m Höhe: 1,25 m / 3 m alle Pflanzen über 15 m Höhe: 8 m | ||
Nordrhein-Westfalen | stark wachsende Ziersträucher: 1 m alle übrigen Baumarten: 2 m | ||
Rheinland-Pfalz | Hecke bis 1 m Höhe: 0,25 m Hecke bis 1,5 m Höhe: 0,5 m | ||
Saarland | Hecke bis 1 m Höhe: 0,25m Hecke bis 1,5 m Höhe: 0,5 m | ||
Sachsen | alle Gehölze bis 2 m Höhe: 0,5 m Baum-/Straucharten und Hecken über 2 m Höhe: 2 m | ||
Sachsen-Anhalt | Wuchshöhe bis 1,5 m: 0,5 m Wuchshöhe bis 3 m: 1 m Wuchshöhe bis 5 m: 1,25 m Wuchshöhe bis 15 m: 3 m Wuchshöhe über 15 m: 6 m | ||
Thüringen | Hecken bis 1 m Höhe: 0,25 m Hecken bis 2 m Höhe: 0,75 m |