Immobilienmakler und Auslandsgeschäfte: Da ist einiges zu beachten

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Das Interesse an Auslandsimmobilien, Immobilien am Wasser, Ferienimmobilien, Häusern in Florida usw. steigt immer weiter an. Das zeigen jedenfalls viele Berichte aus den Medien und ergeben auch die Umfragen unter den Maklern vor Ort.

Wie deutsche Immobilienmakler davon profitieren

Immobilienfirmen kommen in vielfältiger Form in Berührung mit Auslandsthemen. Aus diesem Grund haben schon die einen oder anderen Immobilienmakler über eine Kooperation mit einem ausländischen Immobilienmakler oder sogar eine Filiale des eigenen Maklerbüros im Ausland nachgedacht.

Wer ein Büro aufmachen darf

Grundsätzlich gilt, dass jeder ausländische Immobilienmakler ein Büro in Deutschland eröffnen darf. Deutsche Immobilienmakler dürfen jedoch nicht in jedem Land ein eigenes Büro eröffnen. In der europäischen Union (EU) gibt es oft Einschränkungen in den verschiedenen Ländern, in denen der Beruf des Maklers als reglementiert gilt. Das ist mindestens in den folgenden Ländern der Fall:

  • Norwegen
  • Dänemark
  • Schweden
  • Belgien
  • Luxemburg
  • Frankreich
  • Österreich

Hierzu muss jedoch gesagt werden, dass diese Liste nicht ganz vollständig ist.

In einigen Ländern gibt es einen gesetzlichen Wechsel. So ist zum Beispiel in Portugal die Zulassung des Maklerberufs wieder abgeschafft worden. Auch in Polen wird die Zulassung wieder abgeschafft. Dafür ist in Griechenland ein neues Maklergesetz verabschiedet worden. Auch in Irland wird eine neue Lizenz für Immobilienmakler eingeführt.

Der Sonderfall: Italien

Einen ganz besonderen Fall stellt Italien dar, wo der Beruf nicht reglementiert ist, aber ausländische Makler nur dann ein Büro eröffnen dürfen, wenn sie einen Kurs an einer IHK der Region absolviert haben. Dieser Kurs ist selbstverständlich in der Landessprache italienisch zu bewältigen.

Lizenz in den USA erforderlich

Wer in den USA als Makler arbeiten oder ein Büro eröffnen möchte, benötigt eine Lizenz des jeweiligen Bundesstaates.

Was muss bei der Eröffnung eines Maklerbüros im Ausland beachtet werden?

Für die Eröffnung eines Maklerbüros im Ausland gibt es einiges zu beachten. Dazu gehören auf jeden Fall die folgenden Punkte:

  • Rechtsform: Privatperson oder Gesellschaft vorgeschrieben?
  • Wie ist die Steuerlage?
  • Gibt es eine Genehmigungspflichtig?
  • Inhalt der Dienstleistung: Was macht ein Makler?
  • Versicherungspflicht: Gibt es gesetzliche Anforderungen?
  • Gesetzliche Anforderungen an Maklervertrag vorhanden?
  • Gesetzlich vorgegebene Informationspflichten
  • Befähigungsnachweis/Qualifikationsnachweis
  • Ist eine Lizenz erforderlich?
  • Sind Joint venture mit Partner vor Ort erforderlich? Und gibt es hierfür ein gesetzliches Erfordernis?
  • Ist der Eigentumserwerb an Immobilien durch Ausländer möglich?
  • Nationale gewerberechtliche Anforderungen
  • Stellung des Immobilienmaklers
    • Einseitige/zweiseitige Interessenvertretung
    • Bezahlung durch eine oder beide Seiten
    • Nur für eine Seite tätig sein
    • Sind gesetzliche Beschränkungen bei der Provision vorhanden?

Übrigens: Eine Mitgliedschaft in einem internationalen Verband wie der CEI, der CEPI oder der FIABCI kann dabei sehr hilfreich sein.

Klar ist, dass für die Eröffnung eines Maklerbüros im Ausland einiges zu beachten ist. Man sollte sich in jedem Fall genau informieren welche Anforderungen das jeweilige Land an den Makler stellt und dann abwägen, ob sich der Aufwand auch lohnt.