Staffelmietvertrag: Das versteht man darunter
Immobilien
1 min | Stand 02.04.2015
Inhaltsverzeichnis
Mietverträge, in denen turnusmäßige Mieterhöhungen vereinbart sind, bezeichnet man Staffelmietverträge (§ 557a BGB). Danach
- ist die Vereinbarung schriftlich zu treffen,
- ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben,
- darf die Miete (auch nach einer Erhöhung) mindestens ein Jahr nicht geändert werden,
- ist während der Laufzeit der Staffelmiete eine einseitige Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder wegen durchgeführter Modernisierung durch den Vermieter ausgeschlossen,
- kann das Recht des Mieters auf Ausschluss der ordentlichen Kündigung längstens für vier Jahre) ausgeschlossen werden.