Gerichts- und Prozesskosten finanzieren und absetzen – Die Möglichkeiten im Überblick

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Nicht immer geht es bei Auseinandersetzungen friedlich und kompromissbereit zu, sodass ein Fall vor Gericht landet. Hiermit stehen kaum zu kalkulierende Kosten im Zusammenhang. Wer einen Prozess verliert, muss in der Regel für diese Kosten aufkommen.

Wie lassen sich teure Prozess- und Gerichtskosten finanzieren? Welche Möglichkeiten gibt es? Können die Kosten auch von der Steuer abgesetzt werden? Im Folgenden klärt der Überblick über die wichtigsten Fakten auf und vermittelt wichtige Informationen.

Wie setzen sich Gerichts- und Prozesskosten zusammen?

Grundsätzlich bestehen die Prozesskosten aus den Gerichts- sowie aus den außergerichtlichen Kosten. Die Gerichtskosten setzen sich aus Gebühren und Auslagen des Gerichts, beispielsweise für Zeugen, zusammen. Außergerichtliche Kosten sind in erster Linie Anwaltskosten, Reisekosten sowie Auslagen zur Vorbereitung des Prozesses. Es ist festzuhalten, dass die Prozess- und Gerichtskosten umso höher ausfallen, je höher der Streitwert des Verfahrens ist. Das Gericht entscheidet schließlich über die Kostenverteilung.

Im Regelfall muss die Partei die Kosten tragen, die das Verfahren verliert. Ausnahme sind insbesondere Fälle vor dem Arbeitsgericht. Hier tragen beide Streitparteien die Kosten. Die Gerichtskosten sind dabei im Gerichtskostengesetz (GKG) und im Gerichtskostenverzeichnis geregelt. Hier werden gerichtliche Gebühren, gerichtliche Auslagen etc. in Abhängigkeit vom Streitwert festgelegt. Unterschiede gibt es zudem in zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren, bei Fällen vor dem Arbeits- oder Sozialgericht sowie bei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die außergerichtlichen Kosten, vor allem Anwaltskosten, werden im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dazu können individuelle Reisekosten im Zusammenhang mit dem Verfahren anfallen.

Möglichkeiten der Finanzierung eines Gerichtsverfahrens

Je nach Streitwert kann ein Verfahren schnell mehrere Tausend Euro kosten. Wie ist das zu finanzieren? Hier gibt es für Verbraucher diverse Möglichkeiten, wenn sie etwa über ein geringes Einkommen verfügen oder es sich um finanzschwache, kleine Institutionen oder Unternehmen handelt. Meist lassen sich die Gerichts- und Prozesskosten über folgende Alternativen finanzieren:

  • Rechtschutzversicherung
  • Gewerkschaften
  • Prozesskostenhilfe
  • Beratungshilfe
  • Rechtshilfefonds
  • Pro-Bono-Rechtsberatung

Rechtschutzversicherung

Eine Rechtschutzversicherung ist für natürliche Personen sowie für juristische Personen möglich. Kommt es zu einem Verfahren, sollte bei der Versicherung zunächst eine Kostendeckungszusage eingeholt werden. Hierfür muss die Versicherung über alle relevanten Fakten und Details zum Verfahren informiert werden. Dazu gehören etwa der Anspruch, die Gegenpartei und eine Begründung, warum der Anspruch geltend gemacht wird.

Die Rechtsschutzversicherung kann etwa die Anwaltskosten übernehmen oder auch die Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige etc. Grundsätzlich ist eine Rechtsschutzversicherung auch für Privatpersonen sinnvoll, wenn es um Streitfragen im Bereich Immobilien, um das Erbrecht oder sonstige straf- und zivilrechtliche Fragen geht. Verstärkt zeigen sich zudem Risiken der Onlinenutzung in Form von Datenmissbrauch, möglich gemacht durch unsichere Webseiten und Shops. Im Magazin von Preis24 finden Sie umfassende Informationen zur Bewertung von Webseiten und Apps sowie zum sicheren Einkauf im Internet.

Gewerkschaften

Geht es um das Arbeitsrecht, kommen gegebenenfalls auch Gewerkschaften für eine Kostenübernahme infrage. Gewerkschaftsmitglieder können dabei von der Beratung und Vertretung bei Verfahren profitieren. Einzige Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Häufig bieten die Gewerkschaften auch selbst Rechtsschutzversicherungen an.

Prozesskostenhilfe

Bei der Prozesskostenhilfe geht es vor allem darum, Menschen mit geringen Einkommen zu unterstützen. Dies gilt für Verfahren des Zivilrechts, des Arbeitsrechts, Verfahren vor dem Arbeitsgericht, Sozialgericht oder auch in strafrechtlichen Belangen. Durch die Prozesskostenhilfe können Gerichts- und Prozesskosten sowie Anwaltskosten abhängig vom Einkommen unter Umständen auch vollständig übernommen werden. Alternativ sind auch Ratenzahlungen möglich.

Für die Betroffenen sinkt durch die Prozesskostenhilfe das finanzielle Risiko. Wenn ein Verfahren verloren geht, müssen dennoch die Kosten der Gegenpartei getragen werden. Wichtige Voraussetzungen für die Gewährung der Prozesskostenhilfe sind die Bedürftigkeit sowie die Erfolgsaussichten des Falls. In der Regel können natürliche Personen Prozesskostenhilfe beantragen, unter bestimmten Voraussetzungen auch juristische Personen oder Verbände und eingetragene Vereine.

Pro-Bono-Rechtsberatung

In einigen Fällen kann ein Anwalt auch pro bono arbeiten und Rechtsberatung anbieten. Das heißt, er bietet kostenlose Rechtsberatung für einen guten Zweck. Dies kann das gesamte außergerichtliche und gerichtliche Kostenspektrum umfassen.

Genaue Regelungen dazu sind im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. In Deutschland ist die Pro-Bono-Rechtberatung noch nicht weit verbreitet. So setzt sich zum Beispiel die Organisation Pro Bono Deutschland e. V. für dieses Verfahren ein.

Kann ich Kosten für Gerichtsverfahren absetzen?

Grundsätzlich können die Gerichts- und Prozesskosten für Zivilverfahren nur in Ausnahmefällen in Form von außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Bislang war dies vor allem dann der Fall, wenn der Betroffene durch die Kosten des Gerichtsverfahrens seine Existenzgrundlage verlieren könnte und lebensnotwendige Bedürfnisse nicht mehr gewährleistet wären.

Hier lohnt es sich, im konkreten Fall Informationen vom Anwalt und vom Steuerberater einzuholen. Im Übrigen gibt es online auch Prozesskostenrechner, sodass sich die zu erwartenden Kosten berechnen lassen.

Fazit

Es gibt immer wieder Fälle, in denen sich ein Rechtstreit vor Gericht nicht vermeiden lässt. Betroffen sind Privatpersonen ebenso wie Verbände oder Unternehmen. In der Regel geht es um Verfahren im Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht oder Strafrecht.

Je nach Streitwert kann es für Verbraucher teuer werden, wenn sie ein Verfahren verlieren. Anwaltskosten, Gerichts- und Prozesskosten können jedoch auch alternativ übernommen werden. So gibt es Unterstützung durch die Prozesskostenhilfe, die Gewerkschaften und durch Rechtschutzversicherungen. So muss niemand ein Gerichtsverfahren scheuen, aus Angst, die Kosten nicht tragen zu können.