Messdifferenzen bei Wasseruhren: Das können Sie als Vermieter tun
Die folgende Leserfrage soll im Folgenden beantwortet werden:
Bei der Ablesung der Wasseruhren für 2009/10 hat sich eine enorme Differenz von 18% zwischen der Summe aller 5 Einzelzähler und dem Hauptzähler ergeben.
Dabei sind alle Wasseruhren erst 2 Jahre alt.
Die städtischen Wasserbetriebe haben mir eine Überprüfung der Wasseruhren angeboten, deren Kosten sich auf etwa 200 € belaufen würde.
Kann ich diese Kosten auf die Mieter umlegen?
Und bis zu welcher Höhe müssen die Mieter solche Messdifferenzen eigentlich hinnehmen?
Antwort von VermieterRecht vertraulich
Die Frage der Messdifferenzen beantworten die Gerichte, wobei sie dabei recht großzügig sind: Messdifferenzen von 20%, in Einzelfällen sogar von bis zu 25% halten die Richter für zulässig (LG Duisburg, Beschluss v. 22.02.06, Az. 13 T 9/06).
Der in Ihrem Fall festgestellte Unterschied zwischen dem Haupt- und den Einzelzählern in Höhe von 18% kann daher von Ihren Mietern nicht beanstandet werden.
Erfahrungsgemäß treten solche Abweichungen zwangsläufig auf und haben mit Messfehlern nichts zu tun. Vielmehr hängen sie mit technischen Unterschieden zwischen den beiden Zählerarten zusammen: Die Einzelwasseruhren sprechen bei geringem Wasserdurchfluss oft nicht sofort an, selbst wenn sie neu und technisch einwandfrei sind.
Ein Hauptwasserzähler reagiert demgegenüber sehr empfindlich auch bei geringem Wasserverbrauch.
Prüfung der Wasseruhren können Sie nicht weiterberechnen
Bei der Frage nach der Umlegungsmöglichkeit der Überprüfungskosten auf ihre Mieter ist jedoch Vorsicht geboten:
Die Kosten für die Überprüfung der Wasserzähler können Sie aus zwei Gründen nicht in Ihrer Betriebskostenabrechnung umlegen.
Zum einen handelt es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Kosten, sondern um einmalige Aufwendungen.
Zum anderen würde eine Überprüfung gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen, da die Überprüfung, wie dargelegt, nicht sinnvoll ist. Im Ergebnis müssen Ihre Mieter die Messdifferenzen also akzeptieren; die Kosten für eine Überprüfung der Zähler brauchen sie jedoch nicht als Betriebskosten zu tragen.
So verteilen Sie die Messdifferenz gerecht nach Verbrauch
In Ihrer Abrechnung teilen Sie die gesamten Wasserkosten durch die Summe der von den Einzelwasserzählern gemessenen Verbräuche.
Das Ergebnis multiplizieren Sie für jede Mietpartei mit dem vom entsprechenden Einzelzähler gemessenen Verbrauch. So trägt jeder Mieter einen verbrauchsgerechten Anteil an der Messdifferenz.