Vermieterbescheinigung ausstellen – kostenloses Muster & Tipps
Wer hierzulande seinen Wohnort und seine Wohnung wechselt, muss die neue Anschrift sowie dem Einwohnermeldeamt mitteilen. Das gilt für Mieter, die in eine neue Wohnung ziehen, ebenfalls für Immobilieneigentümer. Seit mittlerweile acht Jahren (2015) reicht nicht mehr die reine Information an das Einwohnermeldeamt über den Wohnungswechsel. Darüber hinaus muss beim Einzug bzw. Anmelden eine Vermieterbescheinigung vorgelegt werden.
Wir möchten im Beitrag darauf eingehen, was eine Vermieterbescheinigung ist und wann sie normalerweise angefordert wird. Sie erfahren ferner, ob der Wohnungsgeber zur Bestätigung verpflichtet ist und was die Bescheinigung enthalten muss. Zudem geben wir Ihnen ein Muster für eine solche Bestätigung an die Hand.
Was ist eine Vermieterbescheinigung?
Alternative Namen für die Vermieterbescheinigung sind ebenso Wohnungsgeberbestätigung oder auch Wohnungsgeberbescheinigung. Kern ist, dass der Vermieter in einer Bescheinigung bestätigt, dass ein neuer Mieter in die Wohnung eingezogen oder aus ihr ausgezogen ist. Der Mieter hat die Pflicht, diese Wohnungsgeberbestätigung beim Einwohnermeldeamt vorzulegen. Nur dann ist ein rechtmäßiges Ummelden des Wohnsitzes möglich.
Wann wird eine Vermieterbescheinigung typischerweise benötigt?
Eine Wohnungsgeberbestätigung wird immer dann nötig, wenn zum Beispiel ein Mieter seine Wohnung wechselt und sich dementsprechend die Anschrift verändert. Die Vermieterbescheinigung steht im Zusammenhang mit der Pflicht, dem Einwohnermeldeamt die neue Anschrift mitzuteilen.
Normalerweise wird die Wohnungsgeberbestätigung allerdings nur bei einem Einzug in eine neue Wohnung benötigt. Es sei denn, es findet kein Einzug im Inland statt, sondern der bisher Mieter zieht ins Ausland. Dann ist auch für den Auszug eine Bescheinigung durch den Vermieter notwendig.
Nicht nur Mieter brauchen mitunter eine Wohnungsgeberbestätigung. Gleiches gilt unter der Voraussetzung, dass Sie eine Immobilie erworben haben und selbst in diese einziehen. Die dafür notwendige Bescheinigung können Sie sich selbst ausstellen, da es in dem Sinne keinen Vermieter hergibt.
Ist eine Vermieterbescheinigung verpflichtend?
Eine Vermieterbescheinigung ist deshalb Pflicht, weil es wiederum verpflichtend ist, der Meldebehörde einen Wohnsitzwechsel mitzuteilen. Rechtliche Grundlage dafür ist § 19 BMG (Bundesmeldegesetzes). Vermieter sind deshalb per Gesetz verpflichtet, dem Mieter die entsprechende Bescheinigung auszustellen.
Inhalte: Welche Informationen muss eine Wohnungsgeberbestätigung enthalten?
Es gibt einige Pflichtangaben, die der Vermieter beim Ausstellen der Vermieterbescheinigung berücksichtigen muss. Verpflichtet ist der Wohnungsgeber auf jeden Fall innerhalb der Bestätigung zu den folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Ein- oder Auszugsdatum
- Handelt es sich um einen Ein- oder Auszug?
- Anschrift der Wohnung
- Name des Mieters
Diese Daten sind auch relevant für die Meldebehörde, damit die Bestätigung rechtswirksam ist und akzeptiert wird.
Wie schreibe ich eine Vermieterbescheinigung?
Es gibt keine bestimmte Form, die den Vermieter verpflichtet, wie er im Detail die Bescheinigung für den Mieter ausstellen muss. Wichtig ist allerdings, dass aus dem Titel der Bescheinigung ersichtlich wird, dass es sich eben um eine Wohnungsgeberbestätigung handelt.
Wir möchten Ihnen im Folgenden ein Muster an die Hand geben, wie eine Vermieterbescheinigung ausgestellt werden kann.
Welche Fristen müssen bei der Ausstellung einer Vermieterbescheinigung beachtet werden?
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, dem Mieter spätestens innerhalb von zwei Wochen, nachdem dieser eingezogen ist, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Die Frist kommt deshalb zustande, weil der Mieter gegenüber dem Einwohnermeldeamt spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Einzug seine neue Anschrift mitteilen muss.
Als Vermieter stellen Sie die Wohnungsgeberbescheinigung am besten direkt bei Unterschrift des Mietvertrages durch den Mieter aus. So kann sich der neue Mieter umgehend beim Einwohnermeldeamt vorstellen und die Bescheinigung des Vermieters einreichen.
Wie übermitteln Sie die Bescheinigung?
Es gibt drei Möglichkeiten, wer die Bescheinigung des Vermieters an das Einwohnermeldeamt übermitteln kann, nämlich:
- Wohnungsgeber (Vermieter)
- Mieter
- Dritte Person
Üblich ist, dass der Mieter die Bescheinigung des Vermieters persönlich in schriftlicher Form im Zuge der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt einreicht. Alternativ ist es ebenfalls möglich, eine dritte Person mit der Ummeldung mittels einer Vollmacht zu beauftragen. Ebenfalls hat der Vermieter die Möglichkeit, die Bescheinigung auf direktem Wege an die Meldebehörde zu senden.
Dazu gibt es die Option einer elektronischen Übermittlung. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Vermieter relativ viele Wohnungen besitzt. Sie erhalten seitens der Stadtverwaltung ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal. Dieses muss der Mieter dann nur noch beim Anmelden nennen.
Worin unterscheiden sich Melde- und Vermieterbescheinigung?
Während die Vermieterbescheinigung vom Vermieter ausgestellt wird, stammt die Meldebescheinigung von der Behörde selbst. Sie bestätigt dem Mieter, dass er seine Ummeldung erfolgreich durchgeführt hat. Anders ausgedrückt ist die Wohnungsgeberbestätigung eine zwingende Voraussetzung dafür, dass eine Meldebescheinigung ausgestellt werden kann.
Was sind Konsequenzen, wenn Vermieter keine Bescheinigungen ausstellen?
Sollte sich der Vermieter weigern, eine Vollmachtgeberbestätigung gegenüber dem Mieter auszustellen, kann das ein Bußgeld nach sich ziehen. Deshalb sollten Mieter das Einwohnermeldeamt informieren, sollte der Vermieter die Bestätigung verspätet oder gar nicht geben wollen. Die Konsequenz ist eine Ordnungswidrigkeit, die auf Grundlage des § 54 BMG mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Sollte der Vermieter sogar nur zum Schein einen Einzug bestätigen, kann sich die Geldbuße sogar auf bis zu 50.000 Euro belaufen.
Welche Tipps gibt es für Vermieter, um die Vermieterbescheinigung zu erleichtern?
Im Folgenden möchten wir noch einige Tipps nennen, wie Sie als Vermieter den gesamten Prozess rund um die Vermieterbescheinigung erleichtern.
- Tipp 1: Es stehen eine Reihe von Vordrucken und Mustern zur Verfügung, sodass Sie nicht selbst eine entsprechende Vermieterbescheinigung formulieren müssen.
- Tipp 2: Nutzen Sie für jeden Mieter den gleichen Vordruck, sodass Sie dadurch Zeit einsparen und nicht jedes Mal eine individuelle Vermieterbescheinigung ausformulieren müssen.
- Tipp 3: Überreichen Sie die Vermieterbescheinigung dem Mieter direkt bei Unterschrift des Mietvertrages. So verhindern Sie, dass Sie eventuell die Frist von zwei Wochen versäumen.
- Tipp 4: Haben Sie relativ viele Mieter, besorgen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ein Zuordnungsmerkmal. Dann kann das Übermitteln direkt auf elektronischem Wege erfolgen.
- Tipp 5: Lassen Sie sich unbedingt vom neuen Mieter einen gültigen Ausweis vorlegen, damit Sie in der Vermieterbescheinigung keine (unwissentlich) falschen Angaben machen.