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Wasser im Mietshaus – Diese Regelungen zur Sauberkeit und Temperatur gibt es

Inhaltsverzeichnis

Das Wasser spielt in einem Mietshaus eine wichtige Rolle. Denn es gibt bestimmte Regelungen über die Sauberkeit und die Temperatur von Wasser, für die der Vermieter zu sorgen hat. So muss zum Beispiel das Badewasser mindestens eine Temperatur von 41 Grad aufweisen, und das Trinkwasser darf nicht mit Legionellen verseucht werden.

Seit dem Jahr 2011 schreibt die deutsche Trinkwasserverordnung für Mehrfamilienhäuser eine regelmäßige Untersuchung von Trinkwasserleitungen auf Legionellen vor.

Seit dem Jahr 2012 muss diese Untersuchung sogar in einem Drei Jahres Rhythmus erfolgen. Nur Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Regelung ausgenommen.

Verunreinigtes Trinkwasser: Pflichten des Vermieters

Wer möchte schon verunreinigtes Trinkwasser benutzen? Niemand, und deshalb sind auch Vermieter in der Pflicht für sauberes Trinkwasser zu sorgen. Anhand dieses neuen Falls des Bundesgerichtshofs können Vermieter sehr gut erkennen, welche Pflichten sie haben.

In dem Fall geht es um Legionellen im Trinkwasser. Legionellen führen weltweit immer wieder zu Todesfällen. Insbesondere in warmem Wasser und Warmwasseraufbereitungsanlagen fühlen sie sich wohl.

Das war geschehen: Ein Mieter hatte Legionellen im Trinkwasser und erlitt deshalb eine Lungenentzündung. Er starb an der Erkrankung und die Alleinerbin forderte nun Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Vermieter. Der Bundesgerichtshof urteilte zunächst, dass eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Vermieter vorliegen könnte.

Nach der Trinkwasserverordnung ist ein Vermieter seit November des Jahres 2011 zur Überprüfung des Wassers verpflichtet. Der Bundesgerichtshof hat diese Pflicht erweitert und gesagt, dass auch vor diesem Datum schon eine Verkehrssicherungspflicht des Vermieters bestanden hatte. Nun muss die Vorinstanz entscheiden, ob Schmerzensgeld und Schadenersatz zu zahlen ist. Das Urteil sollte aber für Vermieter eine Lehre sein (BGH, Urteil vom 06.05.2015, Az.: VIII ZR 161/14).

Das kalte Bad – für diese Temperatur müssen Vermieter sorgen

Viele Vermieter wissen nicht, wie warm das Badewasser eigentlich sein muss. Aber: Offensichtlich handelt es sich dabei um einen Streitpunkt, der öfters zwischen Mieter und Vermieter ausbricht. Eins ist doch klar: Der Mieter muss vernünftig mit warmem Wasser baden können.

So hatte es auch das Amtsgericht München schon einmal entschieden (Urteil vom 26.10.2012, Az.: 463 C 4744/11). In dem Fall sollte ein Mieter seine Badewanne mit einer Warmwassertherme füllen. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger sagte aus, dass der Vorgang des Befüllens der Badewanne ganze 42 Minuten dauere. Erst dann sei die Wanne mit 45 Grad warmem Wasser gefüllt.

Die Richter des Amtsgerichts München urteilten darauf hin, dass dieser Vorgang eindeutig zu lang sei. Denn das Wasser kühlt sich während dieses langen Befüllvorgangs schon wieder ab. Übrigens: Die Münchner Richter vertraten außerdem die Auffassung, dass das Badewasser mindestens 41 Grad warm sein muss.