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Wohnungsbesichtigung: Wann der Mieter es zulassen muss

Inhaltsverzeichnis

Die vermietete Wohnung bildet den Lebensmittelpunkt Ihres Mieters und ist Kern seiner Privatsphäre.

Entsprechend abweisend reagieren viele Mieter, wenn sie hören, dass Sie als Vermieter die Wohnung besichtigen wollen. Es gibt unterschiedliche Anlässe, die es für Sie als Vermieter notwendig machen, die Wohnung des Mieters zu betreten.

Die Beseitigung von Wohnungsmängeln und die Durchführung von Reparaturen sind nur zwei von vielen Fällen.

  • Wenn Sie vorhaben, die Wohnungsabnahme durchzuführen. Dazu müssen Sie die Wohnung notwendigerweise betreten.
  • Außerdem muss der Mieter dulden, dass Sie etwaigen Mietinteressenten die Wohnung schon vor seinem Auszug zeigen.

Das Besichtigungsrecht des Vermieters ist gesetzlich nirgends geregelt. Deshalb enthalten Formularmietverträge oftmals eine Klausel, die dem Vermieter jederzeit Zutritt zur Wohnung gewährt.

Eine solche Regelung ist unwirksam. Das haben die Gerichte wiederholt entschieden.

Voraussetzung ist allerdings, dass das Mietende mit ausreichender Sicherheit feststeht.

Das ist nicht der Fall, wenn Sie beispielsweise wegen Eigenbedarfs gekündigt haben und Ihr Mieter der Kündigung widersprochen hat, Sie also noch Räumungsklage erheben müssen. Hat dagegen der Mieter gekündigt, muss er Besichtigungstermine dulden.

Verkauf des Mietobjekts

Aber selbst wenn Ihr Mieter die Besichtigung der Wohnung verweigert, kann er sie letztlich doch nicht verhindern, wenn Sie die Besichtigung durchführen müssen, weil Sie die Ihnen als Vermieter zustehenden Rechte nur dann ausüben können.

Ist das Mietverhältnis gekündigt, müssen Sie als Vermieter die Möglichkeit Beabsichtigen Sie, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen, muss es Ihnen möglich sein, das Mietobjekt zusammen mit Kaufinteressenten zu besichtigen.

Voraussetzung ist allerdings, dass Sie den Besichtigungstermin rechtzeitig anmelden und die Besichtigung zu einer angemessenen Zeit stattfindet. Das gilt für alle Besichtigungen.

An Sonn- und Feiertagen kommt eine Besichtigung in der Regel nicht in Betracht. Auch einer Besichtigung in den Mittags- oder Abendstunden muss der Mieter nicht zustimmen. Der Mieter kann den Zutritt zur Wohnung im Übrigen nicht davon abhängig machen, dass ihm Name und Anschrift der Interessenten mitgeteilt werden.

Mieterhöhung: Beseitigung von Wohnungsmängeln

Treten in der Wohnung Mängel auf, lässt sich oftmals nur vor Ort entscheiden, wie sich diese zügig und dauerhaft beseitigen lassen. Deshalb sind Sie als Vermieter in diesen Fällen auch berechtigt, die Wohnung zu betreten.

Demgegenüber besteht kein Besichtigungsrecht, wenn Sie sich in kürzeren Abständen – etwa jährlich – allgemein darüber informieren wollen, ob Ihr Mieter Schönheitsreparaturen vornimmt.

Wenn Sie die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen wollen und dazu auf das Mietwertgutachten eines Sachverständigen angewiesen sind, muss Ihr Mieter die Besichtigung der Wohnung durch den Sachverständigen dulden.

Aber auch hier gilt, dass Sie den Termin mit Ihrem Mieter abstimmen und beispielsweise auf seine Berufstätigkeit Rücksicht nehmen müssen.