Wie wirkt sich MiCA auf die Kryptomärkte aus?

Wie wirkt sich MiCA auf die Kryptomärkte aus?
©Oran Tantapakul - stock.adobe.com
Inhaltsverzeichnis

MiCA wird vielleicht zum Schreckgespenst der Krypto-Anleger, denn der europäische Krypto-Regulierungsentwurf, Markets in Crypto Assets (MiCA), beinhaltet die einheitliche Regulierung von Kryptowerten. Diese sieht unter anderem strengere Regeln für Anbieter vor und soll voraussichtlich 2024 in Kraft treten. 

Zunächst muss die neue Verordnung aber offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Das war für Ende 2022 geplant, wurde aber aufgrund der Länge des Gesetzestextes auf Februar 2023 verschoben. Grund dafür ist, dass die zuständigen Anwälte und Sprachwissenschaftler etwas länger als gedacht für das umfangreiche Werk benötigen. Inkrafttreten soll MiCA dann 2024.

  • 18 Monate nach Inkrafttreten werden die Regularien automatisch anwendbar
  • Alle Tauschdienstleistungen (Fiat/Krypto, Krypto/Krypto) sind dann erlaubnispflichtig
  • Stablecoins dürfen jederzeit umgetauscht werden
  • Anbieter müssen Umweltbilanz offenlegen

Was ist die MiCA-Regulierung?

Die finale parlamentarische Abstimmung lässt noch etwas auf sich warten und wurde von Ende 2022 kürzlich auf Februar 2023 verschoben. Der Krypto-Gesetzesrahmen ist umfangreich und übertrifft die strengen Gesetze in den USA. Die EU wünscht sich einen globalen Ansatz zur effektiven Regulierung der Kryptomärkte und dürfte mit Blick auf die aktuelle FTX-Pleite mehr Zuspruch finden als ohnehin schon. Die Kernthemen sind die behördliche Erlaubnis für Dienstleister aus dem Krypto Sektor sowie die finanzielle Stabilität des gesamten Sektors. 

Die MiCA-Regulierung ist Teil der Kampagne Digital Finance EU, mit der ein fortschrittliches Rahmenwerk für mehr Sicherheit und Stabilität der gesamten Finanzbranche in der Europäischen Union erreicht werden soll. Mit der MiCA-Regulierung geht Europa strenger mit verschiedenen Regulierungsfällen um, als die USA. So beispielsweise bei Stablecoins.

Ziel der Regulierung ist der einheitliche Rechtsrahmen in allen 27 Mitgliedsstaaten. Sie ist das Ergebnis der Trilog Verhandlungen zwischen dem EU-Rat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament. 

Was bedeutet die MiCA-Regulierung für den Kryptomarkt?

In den Mitgliedsstaaten gibt es derzeit unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen, die von „nicht vorhanden“ bis „streng reguliert“ reichen. Für Krypto-Unternehmen bedeutet das, große Hürden und einen enormen Aufwand, wenn sie in verschiedenen europäischen Ländern ihre Dienstleistungen anbieten wollen. Das soll bald einfacher werden, primär für kleine Unternehmen und Start-ups. 

Die einheitliche Compliance ermöglicht ihnen zukünftig das Unternehmenswachstum und spart wertvolle Ressourcen für rechtliche Belange ein. 

Influencer haben es nach dem Willen der EU zukünftig deutlich schwerer, denn sie müssen ihre Interessenkonflikte offenlegen. Andernfalls machen sie sich unter Umständen der Marktmanipulation schuldig. In der MiCA-Regulierung heißt es dazu, man wolle damit den Insiderhandel, also die unrechtmäßige Weitergabe von Insiderinformationen und Marktmanipulationen in Zusammenhang mit Kryptowährungen, verhindern. Influencer bewerben Krypto Projekte, ohne die Verantwortung für Verluste zu übernehmen, die anderen Anlegern entstehen könnten, so die MiCA weiter. 

Die rigorose Vergabe künftiger Lizenzen führt wohl auch zu einer immer schneller voranschreitenden Marktkonsolidierung. Das bedeutet, der Krypto Sektor wird auf Dauer stabiler und wächst aus fragmentierten Märkten zu einem starken, europäischen Markt zusammen. 

Stablecoins künftig nur mit Lizenz

Emittenten von Stablecoins mit europäischem Firmensitz benötigen nach der neuen MiCA-Regulierung zukünftig eine Lizenz der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA. So müssen sie beispielsweise nachweisen, dass sie über ausreichend Reserven für die ausgegebenen Token verfügen. 

Krypto-Broker und -Börsen benötigen Zulassung

Um nach Inkrafttreten von MiCA weiterhin oder neu in Europa ihre Tätigkeiten als Krypto-Broker oder Krypto-Börse ausüben zu dürfen, benötigen Unternehmen eine Zulassung. Innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Geschäfte muss spätestens eine BaFin-Genehmigung erteilt sein. Die in der Zulassung enthaltenen Details gehen auch an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA. 

Umweltbilanz veröffentlichen

Anbieter von Kryptowährungen müssen künftig auch eine Umweltbilanz veröffentlichen und damit angeben, welchen ökologischen Fußabdruck die Assets hinterlassen. Außerdem ist der Nachweis zu erbringen, wie sie ihre Anleger darüber informiert haben. Hier geht es um Sustainable Finance, das sind nachhaltige Investitionen und Finanzdienstleistungen. 

Auch in diesem Bereich hat die EU bereits vorgearbeitet und Standards für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Assets formuliert. Die sogenannten ESG-Standards weisen Vermögenswerte aus, die ökologisch, sozial und/oder ethisch sind. E steht für Environment (Umwelt), S für Social (Sozial) und G für Governance (etwa: Unternehmenswerte).

MiCA ergänzt Transfer of Funds Regulation

Im gesamten Finanz- und Bankensektor haben die Regulierer stets die Augen auf die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dazu wurde die „Transfer of Funds and certain Crypto-Assets Regulation” eingeführt, die jetzt um die MiCA ergänzt wurde. Die Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte wird auch als EU-Geldtransferverordnung bezeichnet. 

Mit dem Maßnahmenpaket soll die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden. Sie besteht insgesamt aus vier Gesetzesinitiativen und schafft zusätzlicheOffenlegungspflichten für Krypto-Dienstleister. In Deutschland gibt es einen fast identischen Regulierungsrahmen, und zwar die Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV), der dann von der neuen Regulierung abgelöst wird.

Kritik an MiCA

Die Weitergabe sensibler Kundendaten im Rahmen der Verordnung für die Übermittlung der Angaben bei Transfers sind Komplikationen mit der DatenschutzCompliance zu befürchten, die noch nicht abschließend von der EU bewertet wurden. Um anonyme Krypto-Transaktionen deutlich schwerer durchführbar zu machen, sind die persönlichen Daten jedoch notwendig. 

Bis zu einer Höhe von 1.000 € müssen Anbieter nach derzeitigem Stand keine Angaben zu Sender und Empfänger der Transaktion offenlegen. Diese maximale Höchstgrenze gilt auch für Transfers von und zu sogenannten unhosted Wallets. Das sind Wallets, die nicht von der Krypto-Börse oder dem Krypto-Broker angeboten, sondern vom Inhaber selbst verwaltet werden. Die Summe erschien vielen Anbietern zu gering und sie forderten in einem offenen Brief an die EU-Abgeordneten eine Nachbesserung, zu der es am Ende aber nicht kam. 

NFT sind bisher von der Anwendung ausgeschlossen, die zuständigen Behörden haben sich aber darauf verständigt, noch bis 18 Monate nach Inkrafttreten der MiCA-Regulierungen Beschlüsse zu NFT verfassen zu dürfen. Fallen NFT aber unter bereits bestehende Regularien, dann bleiben diese erhalten. 

Fazit: Krypto-Assets sind zukünftig in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich reguliert. Der technologieoffene Ansatz der EU ist zu begrüßen, entbindet er doch Kryptowährungen ohne Unternehmen im Rücken wie Bitcoin von vielen Pflichten. Außerdem wird die Richtlinie helfen, Anleger vor Pleiten wie dem FTX-Crash besser zu schützen und die Geldwäsche noch stärker zu bekämpfen.