Kommanditgesellschaft: So wird sie besteuert
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Mehr-Personen-Gesellschaft, die den Mitunternehmern einige Vorteile einräumt. So können die einzelnen Mitunternehmer eventuelle anteilige Verluste mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten verrechnen oder einen Ausgleich mit den Einkünften des unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahres vornehmen.
Seit 2008 kann das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer angerechnet und damit eine weitgehende Entlastung von der Gewerbesteuer erreicht werden (bei einem Hebesatz der Gemeinde von mindestens 200 Prozent).
In einer so genannten Familien-KG können Unternehmensgewinne von Eltern auf Kinder übertragen werden, wodurch sich die steuerliche Gesamtbelastung verringert. Durch die beschränkte Haftung der Kommandisten ergeben sich jedoch auch andere Auswirkungen auf das Steuerrecht.
Besteuerung Kommanditgesellschaft – die Einkommensteuer
Nicht die KG als Wirtschaftsform unterliegt der Einkommensteuerpflicht, sondern die Gesellschafter. Die mit der Tätigkeit einer KG erzielten Einkünfte werden den Gesellschaftern entsprechend des Verteilerschlüssels zugerechnet und von ihnen versteuert.
Der Verteilerschlüssel richtet sich in der Regel nach den erbrachten Einlagen. Die Gesellschafter sind im Regelfall unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Beschränkte Einkommensteuerpflicht auf die Einkünfte aus einer KG-Beteiligung liegt z. B. vor, wenn ein Gesellschafter seinen Wohnsitz im Ausland hat. Nach § 140 der Abgabenordnung (AO) wird der Gewinn einer KG durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt.
Anhand der ordnungsgemäßer Buchführung erfolgt die Gewinnermittlung durch den Vergleich des Betriebsvermögen am Ende eines Wirtschaftsjahres mit dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.
Zur Differenz hinzugerechnet wird der Wert der Entnahmen im Wirtschaftsjahr, abgezogen wird Wert der Einlagen im Wirtschaftsjahr. Der so ermittelte Gewinn / Verlust wird den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und von ihnen versteuert.
Besteuerung Kommanditgesellschaft – die Gewerbesteuer
Steuerschuldner für die Gewerbesteuer sind nicht die Gesellschafter, sondern die KG. Die Gewerbesteuer wird nach dem festgestellten Gewinn ermittelt. Verluste aus Vorjahren können in diese Berechnung einbezogen werden, jedoch nur bis zu einer Höhe von 1.000.000 € und bis zu 60% des aktuellen Gewinns.
Der Gewerbeverlust kann nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der Betrieb an einen anderen Besitzer veräußert wurde.
Der so genannte Verlustvortrag wird anteilig eingebüßt, wenn ein Mitunternehmer aus der KG ausscheidet. Wird ein Anteil übertragen, hat das keine Konsequenzen auf die Höhe der Gewerbesteuer. Der steuerpflichtige Gewerbeertrag wird nach dem Schema des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 ermittelt.
Besteuerung Kommanditgesellschaft – die Umsatzsteuer
Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist die KG. Sie hat alle Umsatzsteuer-Einnahmen, die auf ihre Leistungen entfielen, an das Finanzamt zu überweisen. In der Jahresumsatzsteuererklärung werden davon die an andere Unternehmen geleisteten Umsatzsteuerbeträge abgezogen.
Neben der Umsatzsteuerjahreserklärung ist die KG verpflichtet, im laufenden Jahr die Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu erklären. Diese geschieht nach Höhe der Umsätze monatlich oder vierteljährlich. Falls die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr 1.000 € nicht überschritten hat, kann die KG von der Voranmeldung befreit werden.