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Degressive Abschreibung: Formel Schritt für Schritt erklärt

Inhaltsverzeichnis

Unternehmer können günstiger investieren und Steuern sparen dank degressiver Abschreibung. Formel, Anwendung und Nutzen erklärt Gevestor einfach und verständlich.

Für Gewerbetreibende, Unternehmen und Selbstständige schildert dieser Artikel die bisherige und aktuelle Situation in Deutschland im Oktober 2013.

Momentan erlaubt der deutsche Gesetzgeber bei Neuanschaffungen leider keine degressive Abschreibung mehr.

Doch wer die Möglichkeiten dieser Abschreibungsform versteht, aufmerksam die gesetzlichen Änderungen verfolgt und flexibel ist, wird wahrscheinlich auch in Zukunft wieder die degressive Abschreibung nutzen können.

Degressive Abschreibung: Formel und Herangehensweise

Herangehensweise und Formel zur Berechnung der degressiven Abschreibung für Investitionen war bisher immer recht einfach:

  1. Zu prüfen ist im Voraus, ob Investitionen sich wirklich für die degressive Abschreibung qualifizieren. Bis jetzt hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten immer auf bestimmte Branchen, Güter und Zeiträume beschränkt. Ein Steuerberater ist hier der beste Ansprechpartner für einen stets aktuellen Überblick.
  2. Ausgangspunkt für die Berechnung der genauen Abschreibungsbeträge sind immer die amtlichen AfA-Tabellen der „üblichen“ linearen Abschreibung. Aus der Nutzungsdauer der Güter ergibt sich dann direkt der prozentuale jährliche Abschreibungsbetrag nach der Formel:
    Jährlicher linearer Abschreibungsbetrag in % = 100 / Nutzungsdauer in Jahre
  3. Für den höheren Satz der degressiven Abschreibung hat der Gesetzgeber bisher immer einen festen Multiplikator z.B. von 2; 2,5 oder 3 und eine maximale Obergrenze festgelegt. Die Formel lautet hier also:
    Jährlicher degressiver Abschreibungsbetrag in % = Multiplikator  * jährlicher linearer Abschreibungsbetrag (aber höchstens der gesetzliche Maximalbetrag)
  4. Bei der degressiven Abschreibung wird jedes Jahr der aktuelle Buchwert des Wirtschaftsgutes als Grundlage für den Abschreibungsbetrag verwendet. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sind dies Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für jeden angefangenen Monat nach der Anschaffung kann hier 1/12 des Wertes abgeschrieben werden. In den Folgejahren sind es die Restwerte am Jahresanfang. Die Formel für den Absolutwert der jährlichen Abschreibung ergibt sich also aus:

  5. Absoluter Abschreibungsbetrag in € = (Restwert am Jahresanfang oder Anschaffungskosten * x Besitzmonate / 12) * degressiver Abschreibungsbetrag in %

Formel für den Absoluter Abschreibungsbetrag

Absoluter Abschreibungsbetrag in € = (Restwert am Jahresanfang oder Anschaffungskosten * x Besitzmonate / 12) * (100 / Nutzungsdauer in Jahre * gesetzlicher Multiplikator (aber höchstens der gesetzliche Maximalbetrag)

Sobald der absolute Betrag der linearen Abschreibung höher wäre als der absolute Betrag der degressiven Abschreibung, durfte bisher immer von der degressiven zur linearen Abschreibung gewechselt werden.

Seit dem 1.1.2011 kann die degressive Abschreibung für Neuanschaffungen leider nicht mehr in Anspruch genommen werden. Aber die nächste Chance kommt bestimmt.

Fazit: Degressive Abschreibung – Formel zum Steuern optimieren mit Investitionen

Mit Stand Oktober 2013 verbietet der deutsche Gesetzgeber zwar jegliche Form der degressiven Abschreibung für Neuanschaffungen.

Als „kleine“ Alternative kommen eventuell die Möglichkeiten der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter in Betracht.

Schon im nächsten Wirtschaftsabschwung oder zum Erreichen gefährdeter Wirtschaftsziele, z.B. der gewünschten Energiewende, könnten jedoch wieder Möglichkeiten der degressiven Abschreibung geschaffen werden.

Für Gesetzgeber und Unternehmen heißt es dann wieder: Degressive Abschreibung ist die Formel, um Investitionen zu erleichtern und Steuern zu optimieren.