Degressive Abschreibung HGB – was wirklich im Gesetz steht
Die Abschreibung nach Abnutzung (AfA) ist ein Instrument, mit dem Unternehmen ihren tatsächlichen Vermögenswert abbilden können. Mit der degressiven Abschreibung lässt sich dieser (und damit die auf den Gewinn zu zahlende Steuer) im Sinne des Unternehmers beeinflussen.
Degressive Abschreibung – wann ist sie sinnvoll?
Degressive Abschreibung bedeutet höhere Jahresbeträge am Beginn der Abschreibung – mithin eine Möglichkeit, den Return of Investment zu beschleunigen. Gerade teure Investitionen können so innerhalb kürzerer Zeit mit großen Summen an Steuerersparnis gegengerechnet werden.
Ebenso verhilft degressive Abschreibung zu mehr Liquidität. Die degressive Abschreibung nach HGB bringt echte Vorteile, doch diese Form der Abschreibung gilt nur bedingt. Wie ist das mit der gesetzlichen Grundlage des HGB zu vereinbaren?
Degressive Abschreibung HGB und AfA-Listen
Zunächst einmal wird die Höhe der Abschreibungssätze vom Gesetzgeber vorgegeben, in den so genannten AfA-Listen. Diese können in ihrer aktuell gültigen Fassung beim Bundesfinanzministerium eingesehen werden.
Hier fällt als erstes auf, dass tatsächlich nur die Jahre der Nutzungsdauer angegeben werden, die für bestimmte Güter vorgesehen sind -zu lineare Abschreibungssätzen. Die Abschreibungssätze ergeben sich im Zusammenhang mit Absatz 3 des Paragraphen 253 HGB, in dem die „planmäßige Verteilung“ der Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer eines erworbenen Guts definiert wird.
Wie die „planmäßige Verteilung“ vorgenommen wird, ist im HGB nicht festgelegt. Im Zusammenhang mit den AfA-Listen wird klar, dass die lineare Abschreibung der Regelfall ist.
Dem entspricht auch die Kontinuität der Gesetzeslage, die in der Vergangenheit immer die lineare Abschreibung gelten ließ, die degressive Abschreibung jedoch nur zu bestimmten Zeiten zulässt.
Degressive Abschreibung HGB – eine Hilfe für die Konjunktur
Die degressive Abschreibung wird von der Regierung immer wieder auf Zeit eingeführt, wenn verstärkt Investoren angelockt werden sollen – also in Zeiten von Krisen oder problematischen Entwicklungen. Mit dem beliebten Steuerersparnis-Modell „Degressive Abschreibung“ können große Beträge schnell wieder „hereingeholt“ werden.
Dieses Konjunkturmittel wird zunehmend zielgerichtet eingesetzt. So plant die rot-schwarze Koalition z.B. die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung HGB im Bereich des Wohnungsbaus. Damit soll eine Belebung des Marktes erreicht und das weitere Ansteigen der Mieten verhindert werden.
Degressive Abschreibung HGB – Kürzung der Nutzungsdauer
Das HGB lässt in bestimmten Fällen eine Kürzung der Nutzungsdauer zu, was in etwa dem Effekt einer degressiven Abschreibung gleich kommt. Die erhöhten Abschreibungssätze bleiben jedoch linear, und verlaufen nicht in der typisch degressiven Form mit abnehmende Jahressätzen.
Der Gesetzgeber räumt diese Möglichkeit für Anlagen ein, die einer verstärkten Belastung unterliegen. Ein anschauliches Beispiel sind Lichtspieltheater, die auf Ur- und Erstaufführungen im so genannten Spitzenkino-Bereich spezialisiert sind, also einer ständigen und erhöhten Beanspruchung unterliegen.