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Degressive Abschreibung Photovoltaikanlage – wann sie sinnvoll ist

Inhaltsverzeichnis

Photovoltaikanlagen  sind nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch erfolgreiche Renditemodelle. Die Stromerzeugung aus dem Sonnenlicht ist dreifach rentabel: als Einnahmequelle, als Energiekostenbremse und als Steuerersparnis.

Degressive Abschreibung Photovoltaikanlage – die Grundlagen

Mit dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage wird jeder private Solarstromproduzent auch zum Unternehmer, denn er tritt mit einer eigenen Leistung in den Energiemarkt ein.

Damit kommt ein weiterer Vorteil der umweltfreundlichen Energieproduktion zum Tragen – die Solaranlage hilft Steuern sparen. In jeder Jahressteuererklärung kann der Betreiber die Kosten seiner Anlage gewinnmindernd geltend machen – und das über einen Zeitraum von 20 Jahren.

Degressive Abschreibung Photovoltaikanlage und Return of Investment

Die Vorgaben zur Vergütung von Solarstromanlagen im Gesetz zu den Erneuerbaren Energien (EEG) sichern jedem Bürger optimale Bedingungen für die Refinanzierung seiner Anlage. Eine 5-kWp-Anlage, die im ersten Halbjahr 2010 an das öffentliche Netz gegangen ist, erhielt eine Einspeisevergütung in Höhe von 39,14 Cent pro kWh.

Bei einer Kreditfinanzierung in den ersten 10 Jahren sind damit Gewinne von jährlich 380 bis 560 € möglich; in der zweiten Hälfte der kalkulierten Nutzungsdauer sogar 900 bis 1.100 €. Der Unterschied in den Gewinnhöhen beider Dekaden kommt durch das Auslaufen der Kreditraten zustande.

Mit der degressiven Abschreibung einer solchen Anlage kann die Besteuerung des Gewinns in den ersten Jahren fast vollständig ausgeglichen werden. In den fünf Jahren des Betriebs, also einem Viertel der vorgesehenen Nutzungsdauer, lassen sich so ca. 50 % der Investitionssumme steuerlich absetzen.

Degressive Abschreibung Photovoltaikanlage – aktuell kein Thema

Die degressive Besteuerung konnte nur für Anlagen gewählt werden, die vor dem 31.12.210 in Betriebe gegangen sind. Heute liegen die Kosten zur Erzeugung von Solarstrom mehr als 50 % unter dem durchschnittlichen Strompreis.

Die Rendite erwachsen nur noch zu geringen Teilen aus dem Verkauf des Stroms, und sind zunehmend im Eigenverbrauch begründet. Im Jahr 2014 unterschreitet der Einspeisetarif für AufDach-Kapazitäten bis 10 kWp bereits die Grenze von  13 Cent pro kWh.

Der Ertrag aus dem Stromverkauf beträgt somit nur noch ein Drittel aus dem o.g. Beispiel – also 180 Euro und weniger in den ersten 10 Jahren. Die degressive Abschreibung der Photovoltaikanlage beschleunigt das Return of Investment nicht mehr.

Degressive Abschreibung Photovoltaikanlage – Alternativen für gewerbliche Betreiber

Auch für kleine und mittlere Unternehmen ist die fehlende degressive Abschreibung der Photovotlaikanlage kein all zu großer Verlust. Sie haben schließlich immer noch die Möglichkeit, den Investitionsabzug in Anspruch zu nehmen. Damit lassen sich bis zu 40 % der Investitionskosten in den drei Jahren vor der Inbetriebnahme einer Anlage steuerlich geltend machen.

Dazu kommen 20 % Sonderabschreibungen, die gewerbliche Betreiber in den ersten vier Jahren des Betriebs in ihre Bilanz übernehmen können. Das hat schon fast die gleiche Wirkung wie die degressive Abschreibung einer Photovoltaikanlage.