Eigenkapitalquote bei Banken: Vergleich zwischen Basel II und Basel III
Nicht nur bei Unternehmen ist die Eigenkapitalquote ein entscheidendes Bewertungskriterium für die Bonität.
Lesen Sie hier mehr über die gesetzlichen Vorgaben im Bezug auf das Eigenkapital von Banken.
Fremdkapital oder Eigenkapital – was überwiegt?
Wenn Investoren verschiedene Unternehmen für eine Kapitalanlage in Betracht ziehen, dann möchten sie natürlich die Sicherheit ihres Investments im Vorhinein bewerten und vergleichen können.
Zu diesem Zweck gibt es im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich zahlreiche Unternehmenskennziffern, die allesamt unterschiedliche Aspekte der finanziellen Lage einer Firma ausdrücken.
Zu diesen Kennziffern gehört auch die sogenannte Eigenkapitalquote.
Sie verrät einem potentiellen Investor etwas darüber, wie viel des Gesamtkapitals eines Unternehmens aus eigener Tasche stammt und wie viel von dritter Seite geliehen wurde, sprich: das Verhältnis zwischen eigenen Geldreserven und Schulden.
Mehr zum Thema: Die Aussagekraft der Eigenkapitalquote
Doch nicht nur bei privaten Konzernen spielt die Eigenkapitalquote eine wichtige Rolle zur Sicherung der finanziellen Stabilität.
Die Eigenkapitalquote existiert auch bei Banken
Auch diejenigen, die für gewöhnlich darüber entscheiden, ob ein Kredit vergeben wird oder nicht, also die Banken, besitzen mehr oder weniger größere Mengen an Eigenkapital.
Dieses wird von Geldinstituten benötigt, um ihren täglichen Geschäften nachgehen zu können.
Durch Eigenkapital besteht eine gewisse Deckung der vergebenen Kredite, die ja im Prinzip erst mal nichts weiter als Schulden darstellen, in der Bilanz der Bank also auf der Passiva-Seite auftauchen.
Außerdem können eventuelle Verluste durch Rückzahlungsunfähigkeit durch den Eigenkapitalanteil zumindest abgefedert werden.
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Und genau wie es bei den privaten Unternehmen der Fall ist, bedeutet eine zu geringe Eigenkapitalquote auch bei Geldinstituten ein erhöhtes Ausfallrisiko, das im schlimmsten Fall sogar in die vollkommene Insolvenz führen kann.
Da die stabile Fortführung des Kredit- und Geschäftsbankensystems für die gesamte Wirtschaft von essentieller Wichtigkeit ist, hat der Gesetzgeber klare Vorgaben dafür geschaffen, über welche Eigenmittel eine Bank zu jedem Zeitpunkt verfügen muss.
Eigenkapitalquote von Banken: Vergleich Basel II und Basel III
Im sogenannten zweiten Baseler Abkommen (Basel II) wurde 2004 (Beginn der Wirksamkeit war am 1. Januar 2007) ein umfangreicher Katalog an Richtlinien beschlossen, die fortan die Kreditgeschäfte der Bankhäuser risikoloser gestalten sollten.
Darin wurde unter anderem festgeschrieben, dass Banken mindestens 8% aller risikobehafteten Forderungen mit Eigenkapital unterlegen müssen.
Das restliche Kapital kann über Verbindlichkeiten wie Spareinlagen und dergleichen finanziert werden.
Nach der Insolvenz der Lehman Brothers und der Verschärfung der internationalen Finanzkrise wurden diese gesetzlichen Regelungen jedoch erneut überarbeitet.
Das nunmehr dritte Baseler Abkommen (Basel III) strebt eine weitere Verbesserung der Widerstandkraft der Geldhäuser gegen schwankende Finanzmärkte an.
Das Regelwerk wurde im Dezember 2010 veröffentlicht und soll in den nächsten Jahren schrittweise in Kraft treten.
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Neuer Fokus liegt auf der Zusammenstellung von Eigenkapital und einer Anpassung der Eigenkapitalquote. Der obligatorische Anteil an hartem Kernkapital soll bis 2019 deutlich erhöht werden.
Zuletzt bleibt zu sagen, dass in Hinsicht auf Basel III wohl noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde. Für Anleger und andere Finanzinteressierte lohnt es sich daher auf jeden Fall, bei diesem Thema auch zukünftig die Ohren offen zu halten.