Geringwertige Wirtschaftsgüter: Beispiele aus allen Branchen

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Geringwertige Wirtschaftsgüter spielen nicht nur im täglichen Geschäftsleben eine Rolle, sondern mit ihrer Ausnahmeform der Abschreibung im Jahr der Anschaffung auch steuerlich interessant. Besonders für Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihre Buchhaltung selbst erledigen, ist es wichtig, über GWG genau Bescheid zu wissen.

Dabei sind zwei Dinge von grundlegender Bedeutung:

  1. welche Teile der betrieblichen Ausstattung können als geringwertige Wirtschaftsgüter zählen
  2. welche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gelten als preisliche Limits

Das Einkommensteuergesetz (§ 6 Abs. 2) bezeichnet allgemein geringwertige Wirtschaftsgüter – Beispiele werden jedoch nicht genannt. Mehrere Ausschlüsse im Gesetz jedoch ergeben ein deutliches Bild, was unter GWG zu rechnen ist.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Beispiele für den Anschaffungs- bzw. Herstellungspreis

Von der preislichen Definition her ist der gesetzliche Rahmen klar: Anschaffungen im Wert zwischen 150 € und 410 € (Netto-Preise) zählen als GWG, sofern sie auch den funktionalen Kriterien des Einkommensteuergesetzes entsprechen. Sie können sofort und vollständig im Jahr ihres Erwerbs in die Steuererklärung übernommen werden.

Seit 2007 ist es aber auch möglich, GWG in Pools bis zu einem Wert von 1.000 € (netto) zusammenzufassen, und steuerlich über 5 Jahre zu jeweils 20% von der Steuer abzusetzen. Damit kann ein geringwertiges Wirtschaftsgut auch mehr als 410 € kosten.

In den Preis eines GWG können auch die Liefer- oder Versandkosten, die Aufwendungen für die Herstellung der Betriebsbereitschaft eines Geräts oder dafür erforderliche Versicherungen aufgenommen werden. GWG mit einem Preis unter 150 € werden in der Regel im Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr mit vollem Betrag als Betriebsausgabe erfasst und müssen nicht im Anlagenverzeichnis erfasst werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Beispiele branchenübergreifend

Egal, welcher Wirtschaftssektor, ob Rohstoffgewinnung, Fabrikation oder Dienstleistungen – eine Verwaltung hat jedes Unternehmen. Für die Büroausstattung fallen daher auch der größte Teil der GWG an. Geringwertige Wirtschaftsgüter Beispiele Büro: Telefone, PCs, Datenträger, Software, Kaffeemaschinen, Büromöbel, Leuchten, Ventilatoren, Bindegeräte, Frankiermaschinen, Kopierer.

Der Anwendungsbreite sind nur wenige Grenzen gesetzt, aber die sind vom Gesetzgeber genau vorgegeben: Die Geräte und Ausstattungsobjekte müssen selbstständig funktionieren sowie abnutzbar und beweglich sein. In diesem Sinne ist sogar eine Couch im Büro als GWG absetzbar. Komponenten wie ein PC-Bildschirm oder ein Headset, die nur in der Kombination mit einem Grundgerät angewendet werden können, zählen dagegen nicht zu den GWG.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Beispiele, die typisch für Branchen sind

Im produzierenden Bereich trifft diese Einschränkung vor allem Ersatzteile. Sie mögen im Einzelwert den GWG-Limits entsprechen, verfügen aber ebenfalls nicht über die eigenständige Funktion. Dafür nehmen Produktion und Handwerk gern Werkzeug und Kleinmaschinen in das GWG-Verzeichnis auf, denn hier besteht ein permanenter Bedarf.

In der Gastronomie- und Hotelbranche fallen vor allem Bestecke, Gastraum-Ausstattungen oder Bettwäsche mit in den GWG-Bereich. Modernisierungen wie der Austausch von TV-Geräten in Gästezimmern können ebenfalls im Jahr ihrer Durchführung in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.