+++ GRATIS Online-Webinar: Jahresstartrallye 2024 - In nur 8 Tagen bis zu +90,6% Gewinn +++

Lineare und degressive Abschreibung – einfach erklärt

Inhaltsverzeichnis

Obwohl von der Wirtschaftswissenschaft als „zahlungsunwirksame Aufwendung“ definiert, sind Abschreibungen für Selbständige und Unternehmer bares Geld wert.

Denn die Abschreibung bildet die Wertminderung eines Wirtschaftsgutes ab, das sich im Besitz eines Unternehmens befindet.

Diesen Verlust können Selbständige und Unternehmer in der Steuererklärung gewinnmindernd geltend machen. Weniger Gewinn – weniger Steuern. Am Ende der Abschreibung ist die Steuererhebung auf den vollständigen Preis eines Wirtschaftsgutes eingespart worden.

Die beiden gebräuchlichsten Methoden der Abschreibung sind die lineare und die degressive Abschreibung. Während die lineare Abschreibung den Regelfall in der Wirtschaft darstellt, wird die degressive Abschreibung gern als Konjunkturmittel eingesetzt. So kam sie in den Krisenjahren 2009 und 2010 zum Einsatz, ist aber seit 2011 wieder ausgesetzt.

Lineare und degressive Abschreibung – die AfA-Tabellen

Wie lange ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden kann, regeln die AfA-Tabellen (Absetzungen für Abnutzung). Sie stellen einen exakten Katalog für jedes Wirtschaftsgebiet dar und gelten als verbindliche Maßgaben. Welche Wirtschaftsgüter überhaupt abgeschrieben werden dürfen, ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in § 253 Abs. 2 – 4 festgehalten.

In § 254 HGB werden die Ausnahmen zu den allgemein gültigen steuerrechtlichen Abschreibungen definiert, zum Beispiel die für geringwertige Wirtschaftsgüter.

Grundsätzlich gilt: Je langlebiger und hochwertiger ein Wirtschaftsgut ist, desto länger wird es abgeschrieben. Maschinen, Pkw oder andere bewegliche Güter mit Anschaffungskosten über 10.000 Euro bewegen sich in den überwiegenden Fällen – egal ob lineare oder degressive Abschreibung – zwischen 5 und 10 Jahren. In jedem Jahr kann eine definierte Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden.

Lineare Abschreibung und degressive Abschreibung – bei Immobilien nicht egal

Bei Immobilien gelten erheblich längere Zeiträume der Abschreibung. Sie sind allerdings auch viel bedeutendere Wertobjekte. Abschreibungsvorteile sollten Sie daher richtig nutzen.

Seit dem Wegfall der degressiven Abschreibung sind Immobilien weniger als Steuersparmodell, sondern eher als Renditeobjekte interessant.

Denn die lineare und degressive Abschreibung unterscheiden sich durch das Tempo der Abschreibung. Während die lineare Abschreibung jährlich den gleichen Betrag als Wertminderung ausweist, bietet die degressive Abschreibung gerade in der ersten Hälfte des Abschreibungszeitraums höhere Beträge der Abschreibung an.

Lineare Abschreibung und degressive Abschreibung – die Berechnung

Bei der linearen Abschreibung wird der Anschaffungswert eines Wirtschaftsgutes durch die vorgesehene Nutzungsdauer (siehe AfA-Tabellen) dividiert. So ergibt sich die jährlich gleichbleibende Summe. Erfolgt die Berechnung nach Monaten, so gilt ein Zwölftel des Jahresbetrages als für die entsprechende Anzahl von Monaten.

Die degressive Abschreibung beruht auf einem festgelegten Abschreibungssatz (zuletzt 25 %), der am Beginn der Nutzung eines Wirtschaftsguts auf die gesamten Anschaffungskosten angesetzt wird.

In den Folgejahren unterliegt der jeweils verbliebene Abschreibungsbetrag dem Abschreibungssatz. Auf diese Weise ist die Höhe der jährlichen Abschreibung am Anfang deutlich höher als bei einer linearen Abschreibung über einen Zeitraum von 5 oder mehr Jahren.