Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz: Das müssen Sie wissen
Unternehmer und Geschäftsführer müssen neuerdings darauf achten, dass die Rückstellungen für Pensionen in der Bilanz eines Unternehmens auf der Passiva-Seite als ungewisse Verbindlichkeit aufgeführt werden. Denn seit der Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes 2009 gelten für die Handelsbilanz andere Vorschriften als für die Steuerbilanz.
Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz erfolgen weiterhin nach dem § 6 a EStG. Die Unterschiede zwischen beiden Bilanzen bestehen vor allem im Erfüllungsbetrag, der in der Handelsbilanz gefordert wird.
Darin sind Lohn-, Preis- und Kostensteigerungen bzw. künftige Gehaltssteigerungen mit einbezogen. In der Steuerbilanz wird eine fiktive Prämie über die gesamte Zugehörigkeit des Mitarbeiters zum Unternehmen für die Berechnung zugrunde gelegt.
Die unterschiedlichen Berechnungsansätze führen auch zu unterschiedlichen Ergebnissen. In der Steuerbilanz führen niedrigere Rückstellungswerte dazu, dass Unternehmer den Gewinn steuerlich nicht mehr verkürzen können.
Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz nach § 6 a EStG
Als Berechnungsparameter schreibt das Einkommensteuergesetz das Teilwertverfahren und einen Rechnungszins von 6% vor. Trends der Rentenentwicklung werden nicht berücksichtigt. Sie werden nur in die Berechnung einbezogen, wenn sie dem Berechtigten konkret und schriftlich zugesagt sind.
Ebenso spielen betriebliche Größen wie die Gestaltung der Gehälter oder die Fluktuation in der Belegschaft keine Rolle. Bei der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz wird von einer gleichmäßigen Verteilung der Beträge über die Zeit der Zugehörigkeit des Mitarbeiters zum Unternehmen ausgegangen.
Pensionsrückstellungen Steuerbilanz – das Teilwertverfahren
Das Teilwertverfahren ist ein versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren zur Festsetzung der jährlichen Beträge für die betriebliche Altersversorgung. Dabei werden die Aufwendungen für den Aufbau des Gesamtvolumens der Pensionsrückstellung für jeden beschäftigten Mitarbeiter in fiktive Prämien zerlegt. So begründet sich auch die Bezeichnung “Teilwertprämie”.
Die Teilwertprämie wird gleichmäßig über die gesamte Beschäftigungszeit eines Mitarbeiters verteilt. Der Satz, mit dem dabei gearbeitet wird, gilt ab dem Tag, an dem der Mitarbeiter in das Unternehmen eingetreten ist. Eine Erhöhung des Pensionsanspruches hat entsprechend eine Erhöhung der Teilwertprämie zur Folge.
Pensionsrückstellungen Steuerbilanz – Besonderheiten des Teilwertverfahrens
Eine Erhöhung des Pensionsanspruches hat entsprechend eine Erhöhung der Teilwertprämie zur Folge. Diese Erhöhung muss dann auch für die bereits vergangene Zeit der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters angewendet werden.
Dadurch kommt es in der Steuerbilanz des Jahres, in dem der Stichtag der Pensionserhöhung liegt, nicht zu einer entsprechenden angemessenen Erhöhung der Pensionsrückstellung, sondern zu einem deutlichen Sprung.
Der Modus der Berechnung für Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz eines Unternehmens ist im § 6 a des Einkommensteuergesetzes en détail aufgeführt. Das Teilwertverfahren wird in dieser Form nur in deutschen Handels- und Steuerbilanzen praktiziert. International üblicher und ausländischer Rechnungslegungsstandard ist dabei die Projected Unit Credit Method (PUCM).