Skonto buchen – einfacher als gedacht

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Der Skonto stellt einen Preisnachlass dar, der bei Einhaltung einer definierten Zahlungsfrist gewährt wird. Diese Regelung nehmen auch Selbständige und Gewerbetreibende in Anspruch, um ihre Liquidität zu erhöhen.

Da der Abnehmer entscheidet, in welcher Zeit (und damit oft verbunden: in welcher Höhe) er den Skonto realisiert, ergeben sich Besonderheiten beim Skonto buchen.

Darüber sollten auch Unternehmer Bescheid wissen, die über keine eigene Buchungsabteilung verfügen. Denn schließlich kann der Lieferant seine Buchführung nicht aufschieben, bis sich Abnehmer zur Inanspruchnahme eines Skontos entschieden haben oder nicht.

Immerhin steht dahinter die Frage, ob der Abnehmer den verdeckten Kredit, den er durch die zeitliche Aufschiebung der Zahlung erhält, nutzen will, oder ob seine aktuelle Liquidität für das vorgezogene Zahlungsziel ausreicht.

Um eine komplizierte Kreditverwaltung zu vermeiden, wird der Verkauf zweimal gebucht – einmal bei Abgabe der Ware, und noch einmal, wenn der Abnehmer den Skonto in Anspruch nimmt. Tut er dies nicht, bleibt die ursprüngliche Buchung einfach bestehen.

Skonto buchen – Sonderkonten sind nicht nötig

Da beim Skonto buchen weder ein zusätzlicher Ertrag noch eine Tilgung ausgewiesen werden, kann der Preisnachlass direkt bei den entsprechenden Verkaufs- bzw. Anschaffungspositionen abgesetzt werden.

Zuweilen werden dafür Unterkonten eingesetzt, die in der Bilanz jedoch nie auftauchen (“Nullung”).

Diese dienen einzig und allein dazu, innerbetriebliche Übersichten zu Materialaufwendungen oder Umsatzerlösen zu schaffen. In der Gewinn- und Verlustrechnung müssen Skonto nicht gesondert ausgewiesen werden. Der Liquiditätseffekt, der sich durch Skonto ergibt, hat nur mittelbar mit der Buchung zu tun.

Lieferanten benutzen Skonto buchen gleich als Darstellung der Erlösschmälerung in ihrem Umsatz (nach § 277 I HGB). Kunden weisen den Skonto bei der Buchung als Anschaffungspreisminderung aus (nach § 255 I HGB).

Nur in Ausnahmefällen wird das Skonto buchen in gesonderter Form durchgeführt. Ein solcher Fall tritt ein, wenn der Skonto den Umsatzerlösen oder Aufwendungen nicht eindeutig zuordenbar sind.

Skonto buchen – die Brutto-Regelung

Skonto werden immer auf den Bruttobetrag der Rechnung angesetzt, d.h. dass dadurch auch die Buchung der Vorsteuer betroffen ist. Jeder Skonto ist ein Bruttobetrag mit einem darin enthaltenen Anteil von Umsatzsteuer.

So, wie die Höhe des Skonto zwischen 1 % und 3 % variieren kann, verändert sich auch der jeweilige Vorsteuerbetrag, denn er stellt eine abhängige Größe des Erlöses bzw. des Anschaffungspreises dar. Genau wie bei der Buchung des Gesamtvorganges sind deshalb der Netto-Skontobetrag und die dazu gehörige Höhe der Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Skonto buchen – die Erlösberichtigung

Nimmt ein Abnehmer den Skonto in Anspruch, erfolgt im Nachgang auf die bereits vollzogene Buchung des Gesamtwertes des Vorgangs lediglich eine Erlösberichtigung.

Diese stellt im Wesen nichts weiter dar als eine teilweise Ausgangsstornierung. Alle Beträge der ursprünglichen Buchung werden um die Skonto-Beträge reduziert, indem sie als Gegenbuchung erfasst werden.