Stille Beteiligung an Einzelunternehmen: Eine Übersicht

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Einzelunternehmen sind die häufigste Gesellschaftsform in der deutschen Privatwirtschaft. Für diese Art von Unternehmen ist es oft schwierig ihre Kapitalbasis zu stärken und neue Investitionen zu finanzieren.

Deshalb ist es für Einzelunternehmer attraktiv, sich einen stillen Teilhaber zu suchen. Hier erfahren interessierte Anleger, wie sie durch eine stille Beteiligung an Einzelunternehmen profitieren können.

Einzelunternehmer tragen das Risiko

Ein Einzelunternehmen wird – wie der Name schon sagt – von einem einzelnen Unternehmer gegründet. Der Einzelunternehmer trägt die vollständige Verantwortung für das Unternehmen und haftet uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen für Schulden und Verluste.

Bei einem Einzelunternehmen gibt es keinen Gesellschaftsvertrag, da im Normalfall nur der Einzelunternehmer daran beteiligt ist. Doch über 90% der Unternehmen in Deutschland sind Einzelunternehmen – es liegt also ein enormes Potential in dieser Art der Unternehmung.

Stille Beteiligung bei Einzelunternehmen möglich

Um sich zu finanzieren, können Einzelunternehmer folgende Mittel nutzen:

  • Eigenes Vermögen in das Unternehmen einbringen
  • Gewinne nicht entnehmen und so Eigenkapital aufbauen
  • Eine stille Beteiligung am Einzelunternehmen ermöglichen

Für Privatinvestoren kann solch eine stille Beteiligung eine Chance sein, am Erfolg des Einzelunternehmens teilzuhaben, ohne selbst unternehmerisch tätig zu werden. Bei der stillen Beteiligung – auch Stille Gesellschaft genannt – geht die Einlage des stillen Gesellschafters direkt ins Vermögen des Einzelunternehmens über.

Investoren, die sich still an einem Einzelunternehmen beteiligen, bleiben in jedem Fall anonym und haben keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. Als stiller Teilhaber dürfen sich Investoren weder im Handelsregister eintragen, noch darf der Name im Unternehmenszusatz erwähnt werden. In der Bilanz wird die stille Beteiligung beı den Passiva angeführt. 

Der Einzelunternehmer ist jedoch verpflichtet, den stillen Teilhaber über die Unternehmenstätigkeit zu informieren. Bei der klassischen stillen Beteiligung an Einzelunternehmen ist der stille Gesellschafter sowohl an Gewinnen als auch an Verlusten beteiligt.

Verlustbeteiligung bei stiller Beteiligung an Einzelunternehmen ausschließen

Eine Beteiligung an den Verlusten ist durch den Vertrag zur stillen Beteiligung jedoch auch ausschließbar. Dies ist für Investoren in jedem Fall zu empfehlen.

Die Risiken bei einer stillen Beteiligung liegen in diesem Fall ausschließlich im Totalverlust der Investition. Ansonsten besteht das Risiko einer Haftbarkeit für Beträge, die über die investierte Summe hinausgehen.

Wie stiller Teilhaber werden

Um eine stille Beteiligung an einem Einzelunternehmen zu erhalten, muss ein Gesellschaftsvertrag zwischen dem Einzelunternehmer und dem stillen Gesellschafter geschlossen werden. Im Vertrag müssen die Art und der Betrag der Einlage sowie die Höhe und die Form der Gewinnbeteiligung enthalten sein.

Der stille Teilhaber leistet seine Einlage in der Regel in Form von liquiden Mitteln (Geld). Es ist jedoch auch möglich, eine Sacheinlage oder die Erbringung einer Dienstleistung als Einlage zu betrachten.

Weitere vertragliche Bedingungen – wie der Verzicht auf Verlustbeteiligung – können optional hinzugefügt werden. Bei Einzelunternehmen wird in der Regel die Form der typischen stillen Beteiligung genutzt.

Diese Art der stillen Beteiligung sieht keine Beteiligung am Gesellschaftsvermögen vor, denn das Gesellschaftsvermögen bei einem Einzelunternehmer ist gleichzeitig das persönliche Vermögen des Einzelunternehmers.

Für wen ist die stille Beteiligung geeignet

Privatinvestoren, die ihr Investmentportfolio erweitern möchten, können stille Beteiligungen an Einzelunternehmen in Erwägung ziehen. Wichtig sind dabei ein Vertrauensverhältnis zum Einzelunternehmer und die Kenntnis des Geschäftsfelds des Unternehmens.