Nominalzins: Definition eines Bankbegriffes
Viele Bankkunden werden mit ihm schon in Verbindung gekommen sein: der Nominalzins. Die Definition des Begriffs ist dabei relativ einfach.
Nominalzins: Definition ohne Kreditkosten
Dieser berechnet sich auf Grundlage des Nominalbetrages, welcher der Nennwert ist, der im Kreditvertrag angegeben ist. In den meisten Fällen bezieht sich der Zins auf den Zeitraum von jeweils einem Jahr, welches durch den Zusatz „p.a“, also per anno, gekennzeichnet wird.
Wichtig dabei ist: Dieser Nominalbetrag wird nicht in voller Höhe an den Kunden ausgezahlt. Die Bank behält hiervon nämlich zunächst einmal Kreditnebenkosten – also Gebühren – ein, die von der ausgezahlten Summe abgezogen werden.
Die Berechnung des Zinssatzes folgt dabei jedoch keiner festen Definition. Der Nominalzins wird daher oft als Lockangebot von Banken genutzt, da er deutlich kleiner ausfallen kann als der sogenannte Effektivzins – also die in der Realität zu zahlenden Kosten.
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Effektivzins als bessere Alternative
Dies kann bedeuten, dass ein Kredit mit scheinbar niedrigerem Zinssatz am Ende zu höheren Kosten führen kann als das Vergleichsangebot mit dem höheren Nominalzins – je nachdem, wie hoch die Gebühren der Bank ausfallen.
Kreditnehmer sollten daher genaue Erkundungen einholen, wie hoch die Zinsen im Endeffekt ausfallen und erst dann verschiedene Angebote vergleichen. Oftmals lassen sich so je nach Kredithöhe drei- bis vierstellige Beträge einsparen.
Tagesgeld nach der Definition Nominalzins
Bei Tages- und Festgeldkonten wird meist ebenfalls mit dem Nominalzins gerechnet. Hier werden anfallende Kosten also ebenfalls nicht mit einberechnet und später von der Rendite wieder abgezogen.
Im Extremfall kann sich das Plus also ganz schnell in ein Minus umwandeln. Anleger sollten sich hier also ebenfalls nach dem Effektivzinssatz erkundigen.
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Der Effektivzins berechnet in diesen Fällen nämlich nicht nur die anfallenden Kosten mit ein, sondern auch den Zinseszinseffekt.
Entscheidend hierfür ist der Auszahlungszeitraum der Zinsen.
Vom Zinseszins profitieren
Im Beispiel: Herr Schuster legt 1.000 € auf ein gebührenfreies Tagesgeldkonto an. Der Nominalzinssatz beträgt 2,4% p.a.
Wird dieser einmal im Jahr berechnet, entspricht er dem Effektivzins, da das Konto nichts kostet und keinen Zinseszins erwirtschaftet. Demnach erhält Herr Schuster 24 € an Zinsen.
Werden die Zinsen jedoch quartalsweise erhoben, vergrößert sich die Rendite, da die ausbezahlten Zinsen im folgenden Quartal in die Berechnung einbezogen werden.
In letzterem Fall würde der Effektivzins für das gesamte Jahr 2,42% betragen – ein zugegebenermaßen kleiner, aber dennoch wahrnehmbarer Unterscheid.
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