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Abzinsung bei Darlehen – Berechnung und Berechenbarkeit

Inhaltsverzeichnis

Die Abzinsungsberechnung erlaubt eine genaue Vorabbeurteilung von Investitionen sowie Darlehen und Krediten. Mit der Methode der Abzinsung lässt sich der Wert künftiger Zahlungen komprimiert in die Gegenwart holen. Weil dabei der Zinseffekt berücksichtigt wird, ist sie zugleich ein Verfahren der Zinseszinsberechnung.

Abzinsung bei Darlehen – Berechnung zeigt Barwert in Euro und Cent

Anders als die Aufzinsung zeigt die Abzinsung nicht den Wert der am Ende einer Reihe von Zahlungen inklusive Zinsen herauskommt. Sie errechnet exakt den Betrag, der dafür aktuell als Startkapital nötig wäre.

In Bezug auf Darlehen heißt das: Gläubiger und Schuldner sehen den gegenwärtigen Wert künftiger Zahlungen. Durch die Berechnung werden die im Voraus vereinbarten Zinsen abgezogen, Zins- und Tilgungsanteil getrennt. Der Barwert wird auf Euro und Cent erkennbar.

Hier werden einige Fälle aufgezeigt, bei denen die Abzinsung bzw. Barwertberechnung zum Tragen kommt.

Abzinsung bei Darlehen – Banken und Kreditgeber

Jeder Darlehensgeber hat ein vitales Interesse daran, vorab den Wert künftiger Ratenzahlungen zu erkennen. Beispielsweise bei Bankkrediten und Vorfälligkeitsentschädigungen. Wenn fest vereinbarte Kredite vorzeitig abgelöst werden, entgehen der Bank die bis Ende der Laufzeit geplanten Zinsen auf die gezahlte Restschuld.

Diese Restschuld kann sie alternativ in Bankschuldverschreibungen wieder anlegen. Zum Vergleich wird die Restschuld einmal mit dem Darlehenszins und einmal mit dem Zins aus der Wiederanlage abgezinst. Letzterer ist in der Regel geringer, was sich dann in den jeweiligen Barwerten zeigt. Die Differenz zwischen beiden ist der Zinsschaden der Bank.

Zur Schadens- und Kostenberechnung nehmen Banken eine Abzinsung auch bei gekündigten Krediten vor. Sie zieht die vorab berechneten Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten vom Darlehen ab.

Abzinsungsberechnung – Durchblick für Darlehensnehmer

Die Abzinsungsberechnung verschafft natürlich auch dem Darlehensnehmer einen besseren Durchblick. Barwerte bauen auf effektiven Zahlungsströmen auf. Statt irgendwelcher Prozentwerte liefern sie Ergebnisse in Euro und Cent. Damit erlauben sie auch den exakten Vergleich selbst völlig unterschiedlich konstruierter Kreditangebote.

Abzinsung bei Darlehen – Ärger mit Finanzamt

Die Abzinsung bei Darlehen spielt auch beim Finanzamt eine Rolle. In diesem Zusammenhang ist der Begriff Abzinsung meist eine schlechte Nachricht.

Zum Beispiel, wenn zinslose Darlehen nicht anerkannt werden. Auch im privaten Bereich kann dies zur Einkommens- bzw. Erbschaftssteuerfalle werden.

Ist eine Darlehensforderung länger als ein Jahr zinslos gestundet, will das Finanzamt Steuern auf den fiktiven Zinsertrag. Dabei wird für das Darlehen durch Abzinsung zunächst der Tilgungsanteil ermittelt. Für den Zinsanteil werden 5,5% Zinsen zugrunde gelegt.

Je nach Laufzeit und Darlehenssumme sind die Folgen mitunter gravierend. Wenn etwa bei einer Laufzeit von 20 Jahren der Zinsanteil doppelt so hoch ist wie der Tilgungsanteil, sind erhebliche Steuerschulden fällig.

Abzinsung bei Unternehmerdarlehen

Ähnlich das Problem bei Unternehmern. Wer beispielsweise seiner GmbH länger als 12 Monate ein zinsloses Darlehen gibt, der läuft schnell in die Steuerfalle und riskiert eine Abzinsung.

Bei der Berechnung zählen die Darlehenssumme, die Laufzeit und fiktive Zinsen von 5,5%. Bei 10 Jahren Laufzeit macht der steuerpflichtige Zinsanteil nahezu die Hälfte der Summe aus.

Diese Abzinsung lässt sich jedoch vermeiden. Wenn man davon ausgeht, dass das Gesellschafterdarlehen länger als nur ein Jahr läuft, so sollte auf jeden Fall irgendein Zinssatz vertraglich festgelegt werden.

Der muss nicht einmal dem sonst üblichen Drittvergleich standhalten. Entsprechend dem Einkommensssteuergesetz reichen schon 1%, 2% oder 3%.