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Abzinsung laut Bundesbank – was bedeutet das?

Inhaltsverzeichnis

Im Zuge des Bilanzmoderiniserungsgesetzes (BilMoG) von 2009 haben sich einige Punkte in der betrieblichen Buchführung geändert.

Eine der zentralen neuen Richtlinien ist die Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen vom 25. November 2009.

Ausgangspunkt der Neuordnung war die mangelnde Vergleichbarkeit von Unternehmensbilanzen, hervorgerufen durch unterschiedliche Abzinsungen der Rückstellungen und deren Laufzeiten.

Mit der neuen Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) gibt nunmehr die Deutsche Bundesbank zentral die anzuwendenden Zinssätze vor.

Abzinsung laut Bundesbank – auf welcher Grundlage werden die Zinssätze errechnet?

Die Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen gilt ausdrücklich nur für Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr.

Ab diesem Zeitraum ist die Möglichkeit real, dass passivierte Volumen auch ertragswirksam einzusetzen, z.B. durch Investition oder Verzinsung.

Zur Berechnung des Aufschlags wird daher ein breiter Rendite-Index aus dem Euro-Raum herangezogen, der Unternehmensanleihen verschiedener Laufzeiten und hochklassiger Bonitätseinstufung umfasst.

Dadurch sind die ermittelten Größen im Durchschnitt verlässlich, und durch die Berücksichtigung eines 7-Jahres-Zeitraums monatlich nur schwach schwankend.

Abzinsung Bundesbank – monatliche Zinsätze von 1 bis 50 Jahren

Die Abzinsung Bundesbank wird auf zwei Nachkommastellen berechnet.

Entsprechend ist die Abzinsung auch in die Bilanz eines Unternehmens zu übernehmen, und der geltende Monatswert für den Bilanzstichtag zu verwenden.

Die Zinssätze werden auf der Website der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.

So hatte eine Rückstellung mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren im Oktober 2009 eine Abzinsung von 4,97 % zur Folge.

Eine Rückstellung mit einer Restlaufzeit von 30 Jahren wurde zum gleichen Zeitpunkt mit einem Zinssatz von 5,36 % veranschlagt.

Abzinsung Bundesbank – zwei Stufen der Berechnung

Um die Vergleichbarkeit der Datengrundlage zu gewährleisten, ermittelt die Deutsche Bundesbank zunächst die so genannte Null-Kupon-Euro Zinsswapkurve ausgehend von den Euro-Festzins-Swapsätzen.

Als Laufzeiten werden dabei 1 bis 10 Jahre, 12, 15, 20, 25, 30, 40 und 50 Jahre verwendet.Dadurch wird gewährleistet, dass die Fälligkeitstermine beider Ertragsarten übereinstimmen.

Für die Berechnung des Aufschlags, der letztendlich die Abzinsung Bundesbank darstellt, wird die durchschnittliche Rendite des Anleihenindex der ausgewählten Unternehmen rückwirkend über die letzten 84 Monate ermittelt.

Abgeglichen werden diese Werte mit der durchschnittlichen Laufzeit der im Index versammelten Anleihen.

Der Abstand zwischen dem Durchschnitt der Rendite zum Mittel des Null-Kupon-Swapsatzes mit übereinstimmender Laufzeit bildet den Aufschlag zum jeweiligen Fälligkeitstermin.

Abzinsung Bundesbank – Hilfe für Bilanzpraktiker

Den komplizierten Rechenweg können sich die Bilanzpraktiker allerdings sparen.

Sie übernehmen einfach den jeweils gültigen Wert von der Deutschen Bundesbank und erhalten damit auch Rechtssicherheit für ihre Bilanz.

Für alle, die zuvor viel Zeit auf eine stichhaltige Ermittlung der Abzinsung verwenden mussten, ist die Abzinsung Bundesbank eine echte Arbeitshilfe.