Abzinsung nach BilMoG: Das sollten Sie wissen
Als BilMoG ist das Bilanzmodernisierungsgesetz der Bundesregierung aus dem Jahr 2009 bereits ein fester Begriff im Wirtschaftsleben der Bundesrepublik Deutschland geworden. Es zeitigt in jedem Bereich der Unternehmensfinanzen Wirkung.
Im Bezug auf das Prinzip der Abzinsung hat es zu einer Änderung des § 253 des Handelsgesetzbuches geführt. Kernpunkt dabei ist die Abzinsung von Rückstellungen und der betrieblichen Bilanz.
Die genaue Verfahrensweise ist in der „Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen“ vom 25. November 2009 festgelegt – auch als „Abzinsung BilMoG“ bekannt.
Abzinsung BilMoG – die Gründe der Einführung
Laut § 264 Absatz 2 Satz 1 HGB soll der Jahresabschluss eines Unternehmens ein reales Bild der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln.
Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang Handlungsbedarf erkannt, was
- den Informationsgehalt,
- die internationale Akzeptanz
- und die Vereinfachung der Rechnungslegung
der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse deutscher Unternehmen anbelangt.
Gleichzeitig haben die daraus resultierenden Verordnungen und Gesetzesänderungen eine Verbesserung der Vergleichbarkeit von Unternehmensbilanzen gebracht.
Abzinsung BilMoG – Rückstellungen im Fokus
Es ist allerdings kein Geheimnis, dass die Änderungen nach dem BilMoG einen sehr konkreten Anlass hatten: die mangelnde Transparenz der Rückstellungen eines Betriebes in seiner Bilanz.
Dabei spielen weniger die Gründe der Rückstellungen eine Rolle (denn die sind ja gesetzlich vorgeschrieben), sondern der Umgang mit langfristigen Rückstellungen. Die Änderung im Bilanzrecht betrifft denn auch Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
In der Bilanz erscheinen die Rückstellungen auf der Passiva-Seite und bilden so ein erhebliches Potenzial, das zur Gewinnminderung – und damit zur Minderung der Steuerzahlungen eines Unternehmens – eingesetzt wird. Ein Teil des Cashflows verschwindet auf diese Art und Weise aus der Darstellung der Ertragslage des Unternehmens.
Mehr noch: Die Rückstellungen werden in der Regel nicht als gebundenes Kapital behandelt, sondern können bis zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit anderweitig investiert oder zinsbringend angelegt werden.
Abzinsung BilMoG – Rückstellungen als Gestaltungspotenzial
Mit einem solchen Einsatz, der passivierte Volumen einer ertragswirksamen Verwendung zuführt, gerät ein nicht unerheblicher Teil der Bilanz in die analytische Schieflage. Dazu kommt, dass die Unternehmen in der Vergangenheit eine eigene Zinssatzgestaltung betreiben konnten.
Wohl nicht zu Unrecht argwöhnten viel Experten in dem relativ großen Handlungsspielraum ein Instrument, mit dem sich erfolgreich Bilanzpolitik im Sinne des Unternehmens realisieren lässt.
Daher wird der verbindliche Abzinsungssatz für die betriebliche Bilanzierungspraxis seit dem Jahr 2010 von der Deutschen Bundebank berechnet und vorgegeben. Die Bekanntgabe erfolgt monatlich und ist nur minimalen Schwankungen unterworfen.