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Abzinsung von Darlehen – was gilt es zu beachten?

Inhaltsverzeichnis

Die Abzinsung als klassische Kapitalwertmethode war Finanzkunden in der Vergangenheit vor allem durch Finanzprodukte wie Sparbriefe oder Abzinsungspapiere bekannt.

Der bequeme Weg, mit einer niedrigeren Einlagesumme innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein definiertes höheres Sparziel zu erreichen, wurde besonders in zinsstarken Zeiten gern gegangen.

Seit dem Jahr 2009, als das Bilanzmodernisierungsgesetz in Deutschland eingeführt wurde, hat der Begriff „Abzinsung“ für Unternehmen allerdings einen weniger erfreulichen Akzent bekommen.

Denn seitdem gilt für Rückstellungen und Verbindlichkeiten, die mehr als ein Jahr Laufzeit haben, die Abzinsung.

Dabei erfasst die Abzinsung Darlehen, die ohne Zinssatz von einem Kreditgeber gewährt wurden, genauso wie interne Rückstellungen, die ein Unternehmen aus dem Cashflow realisiert.

Abzinsung bei Darlehen – wie wird verfahren?

In der Finanzpraxis wird durch Abzinsung derjenige Wert ermittelt, der als Kapitalanlage notwendig ist, um mit einem bestimmten Zinssatz über eine festgelegte Laufzeit einen bestimmten Nennwert zu erreichen.

Dieser Nennwert wird um jeden Zins und Zinseszins, der während der Laufzeit anfällt, bereinigt, und ergibt die Summe des Startkapitals – er wird also abgezinst.

Das gegenteilige Verfahren ist die Aufzinsung, die dem Finanzkunden für jeden beliebigen Anlagebetrag den zukünftigen Wert darstellt, der über einen definierten Zinssatz und eine vereinbarte Laufzeit zustande kommt.

Die Kapitalanlage wird also aufgezinst.

Um für feststehende Beträge, wie es Verbindlichkeiten oder Rückstellungen darstellen, zu jedem Bilanzierungszeitpunkt den realen Wert zu ermitteln, ist deshalb die Abzinsung das geeignete Verfahren.

Abzinsung von Darlehen: Die Anwendung des Prinzips in der Unternehmensbilanz

Im Falle des Sparbriefes ist der Finanzkunde ein Darlehensgeber, der ein bestimmtes Kapital für eine gewisse Zeit seiner Bank überlässt und dafür einen fest vereinbarten Zins erhält.

Am Ende der Laufzeit erhält der Bankkunde seine Einlage plus die angefallenen Zinsen zurück und hat mit seinem Kapital einen höheren Betrag erwirtschaftet.

Das gleiche Prinzip erkennt der Gesetzgeber Unternehmen zu, die Rückstellungen für festgelegte Zwecke vornehmen.

Wenn die Fälligkeit der Rückstellungen weit in der Zukunft liegt, hat das Unternehmen die Möglichkeit, mit dem gebundenen Kapital Erträge zu erzielen.

Es leiht sich faktisch Geld bei sich selbst – ohne Verzinsung.

Dem begegnet der Fiskus nun mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) und der Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen vom 25. November 2009.

Danach müssen Rückstellungen nach einem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen Zinssatz abgezinst werden.

So können Unternehmen in ihrer Bilanz nicht mehr den Nennwert ihrer Rückstellung als Passiva aufführen, sondern nur den abgezinsten Betrag.

Da dieser niedriger ist als der Nennwert, verringert sich das Volumen der Passiva-Seite, und der Gewinn auf der Aktiva-Seite steigt.

Das wiederum führt zu höheren Steuereinnahmen.

Wenn Sie diese Dinge beachten, ist die Abzinsung eines Darlehens korrekt.