Abzinsung von Gesellschafterdarlehen – was es zu beachten gibt.

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Darlehen, die Gesellschafter an ihre GmbH vergeben, werden als günstige Finanzierungsform gern genutzt.

Zum einen bleibt das Unternehmen dadurch weiter in dem Maße von Banken unabhängig wie bisher. Zum anderen können die Konditionen des Darlehens so vereinbart werden, wie es den wirtschaftlichen Bedingungen des Unternehmens entspricht.

Der Spielraum kann jedoch nicht endlos ausgedehnt werden. Deswegen gilt für alle abgeschlossenen Wirtschaftsjahre seit 1998 das Prinzip der Abzinsung. Auch die Abzinsung von Gesellschafterdarlehen, die ohne Zins oder auf unbestimmte Laufzeiten ausgelegt sind, fällt in diesen Maßnahmebereich.

Abzinsung von Gesellschafterdarlehen: Gleichstellung mit unverzinslichen Verbindlichkeiten

Die Möglichkeit, dass Unternehmen mit einem Gesellschafterdarlehen günstig an Kapital kommen, und dies auch noch gewinnmindernd steuerlich geltend machen können, ist dem Fiskus dann doch zu viel des Vorteils.

Nach § 6 Absatz 1 Nr. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes können deshalb unverzinsliche Verbindlichkeiten nur mit einem abgezinsten Betrag auf die Passiva-Seite der Bilanz übernommen werden.

Der Regel-Zinssatz dafür beträgt 5,5%, auch für die Abzinsung von Gesellschafterdarlehen. Das Verfahren übernimmt faktisch die sonst übliche Abzinsung von Darlehen.

In dem Maße, wie die Passiva den Gewinn weniger mindern, steigt natürlich der zu versteuernde Betrag. Gesellschafterdarlehen sind trotzdem ein kluges Instrument, diesen Forderungen entgegenzuwirken.

Abzinsung von Gesellschafterdarlehen: volle Übernahme der Darlehenssumme

Entsprechend der Abzinsungs-Richtlinien sind Darlehen mit einem definierten Zinssatz sowie Laufzeiten, die am Bilanzstichtag 12 Monate noch nicht erreicht haben, von der Verzinsung ausgenommen.

Kurzfristige Gesellschafterdarlehen sind daher kein Problem, allerdings auch keine langfristige Hilfe für das Unternehmen. Gerade die langen Laufzeiten sind ein Vorteil der Gesellschafterdarlehen.

Der einfachste Weg, der Abzinsung Gesellschafterdarlehen zu entgehen, ist daher die Vereinbarung eines niedrigen Zinssatzes. Es ist aber auch möglich, anstelle der Zinsen geldwerte Gegenleistungen zu vereinbaren.

Das können z.B. der Verzicht auf Boni oder Rabatte sein. Damit entsteht ein wirtschaftlicher Nachteil für das Unternehmen, der gegen die Zinsen eines Darlehens aufgerechnet werden kann.

Abzinsung von Gesellschafterdarlehen: Sorgfalt bei Wahl des Zinssatzes und der Laufzeiten

Generell gilt zwar der Grundsatz, dass verzinsliche Verbindlichkeiten nicht der Abzinsung unterliegen. Aber eine allzu deutliche Praxis, die den Niedrigzins leicht als Schutzschild für Steuererleichterungen ausweist, ist nicht ratsam.

Zinssätze von 0,1% bis 0,9% bringen das Finanzamt sehr schnell auf die Idee, dass allein die Aussicht auf Steuerminderung bei der Wahl des Zinssatzes ausschlaggebend war. Hier droht dann die Abzinsung von Gesellschafterdarlehen durch das Finanzamt, die extrem höher ausfällt.

Die Wahl zwischen 1,5% für den Gesellschafter oder 5,5% für den Fiskus dürfte keinem Unternehmen schwerfallen. Laufzeiten sollten kurz gewählt werden. Sie können im Nachherein immer noch verlängert werden. Allerdings muss glaubhaft gemacht werden können, dass die Verlängerung nicht absehbar war.