Der Mindestreservesatz der EZB

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Die Europäische Zentralbank fordert von allen Kreditinstituten, die in der Währungsunion niedergelassen sind, sogenannte Mindestreserven.Dabei handelt es sich um Pflichteinlagen, die bei den nationalen Zentralbanken unterhalten werden.

Die Höhe der von den einzelnen Instituten zu hinterlegenden Mindestreserve richtet sich nach der sogenannten Reservebasis. Diese Mindestreservebasis wird auf Grundlage der reservepflichtigen Verbindlichkeiten eines jeden Kreditinstituts ermittelt.

Berechnung des Mindestreservesatzes der EZB

Für die Berechnung der Mindestreserve sind zwei Zahlen entscheidend: Die Mindestreservebasis und der Mindestreservesatz. Die Mindestreservebasis berechnet sich, wie erwähnt, aus den reservepflichtigen Verbindlichkeiten. Als reservepflichtig gelten täglich fällige Einlagen und Einlagen mit einer Laufzeit oder Kündigungsfrist von bis zu 2 Jahren.

Auch von dem Kreditinstitut ausgegebene Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren fallen unter die Reservepflicht. Diese reservepflichtigen Positionen werden aufaddiert und ergeben damit die Mindestreservebasis.

Die zweite entscheidende Zahl ist der Mindestreservesatz der EZB. Dieser wird von der Europäischen Zentralbank festgelegt und entscheidet über die Höhe der zu hinterlegenden Mindestreserve.

Anfang 2012 wurde der Mindestreservesatz von der EZB von 2% auf 1% gesenkt. Das bedeutet nun, dass die Kreditinstitute 1% der Mindestreservebasis als Mindestreserve bei der jeweiligen nationalen Zentralbank hinterlegen müssen. Von der so errechneten Mindestreserve kann ein Freibetrag von 100.000 € abgezogen werden.

Die Gründe für die Mindestreserve

Ursprünglich diente die Mindestreserve vorrangig dazu, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit einer Bank zu gewährleisten. Sollte es zu einem überdurchschnittlichen Auszahlungsbedarf kommen, galt die Mindestreserve praktisch als die Reserve, die bei einem Engpass die Liquidität eines Geldinstitutes sicherstellen sollte. Somit bestand der Sinn in erster Linie in einer Absicherung für die Kunden der Kreditinstitute.

Der Mindestreservesatz und seine Anpassung an die Finanzlage im Euroraum kann jedoch auch ein Mittel der Finanz- und Kreditpolitik sein. Durch die Senkung oder Erhöhung des Mindestreservesatzes kann erheblicher Einfluss auf den Geldmarkt und die Zinsen genommen werden.

Die Folgen einer Senkung oder Erhöhung des Mindestreservesatzes

Wird der Mindestreservesatz gesenkt, muss ein Kreditinstitut weniger Geld bei der jeweiligen Nationalbank hinterlegen. Die direkte Folge ist, dass dadurch zusätzliche Mittel für Investitionen oder Kreditvergaben zur Verfügung stehen.

Eine zusätzliche Folge kann sein, dass der Geldmarkt durch das freigesetzte Geld schnell gesättigt ist und dadurch die Zinsen sinken. Bei einer Erhöhung des Mindestreservesatzes sind die Auswirkungen genau entgegengesetzt.

Dann ist mehr Geld bei den jeweiligen Nationalbanken gebunden und die Liquidität am Markt verringert sich. Es steht weniger Geld für Kreditvergaben zur Verfügung. Die Liquidität im Markt nimmt ab und in der Folge können die Zinsen steigen.

Der Mindestreservesatz in der Praxis

In der Praxis sieht es so aus, dass der Mindestreservesatz als Instrument kaum genutzt wird. Eine Anpassung erfolgt nur sehr selten. Dennoch kann die EZB durch die reine Existenz der Mindestreserve großen Einfluss auf die Zinsgestaltung der Geschäftsbanken nehmen.

Diese sind durch den verringerten Geldbestand vielfach auf Refinanzierungen bei der Europäischen Zentralbank angewiesen, wenn sie Kredite vergeben wollen. Die Zinsen, die die EZB auf die Refinanzierungsgeschäfte erhebt, werden von den Geschäftsbanken an die Kunden weitergegeben.

So kann die EZB durch die Veränderung des Zinssatzes Einfluss auf die Zinsen nehmen, die die Geschäftsbanken ihren Kunden berechnen. Damit stellt die Mindestreserve eines der mächtigen Instrumente der EZB dar.