Effektivverzinsung: Was ist ein Fälligkeitsdarlehen?

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In unserem Artikel zum Thema “Effektivverzinsung Annuitätendarlehen” haben wir bereits die Besonderheiten dieser Kreditform besprochen.

Diesmal geht es aber um das so genannte ‘Fälligkeitsdarlehen’.

Ein Fälligkeitsdarlehen unterscheidet sich von anderen Kreditformen vor allem durch seinen fixierten Tilgungszeitpunkt.

Während man ein Annuitätendarlehen über einen längeren Zeitraum, die so genannte Tilgungsphase, abbezahlt und dabei die Zinsbelastungen direkt mit eingerechnet werden, ist das Verfahren hierbei ein anderes.

Wie der Name bereits vermuten lässt, wird die Rückzahlung eines Fälligkeitsdarlehens zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt “fällig”, meist nach Ablauf einer gewissen Vertragslaufzeit.

Manchmal wird diese Darlehensform auch als “endfälliges Darlehen” bezeichnet, was nochmals betont, dass die Tilgung erst ganz am Schluss ansteht.

Beim Tilgungszeitpunkt kann es sich sowohl um das Ende einer fest vereinbarten Laufzeit als auch um eine frühzeitigere Kündigung handeln.

Im Falle der erfolgten Kündigung spricht man auch davon, dass das Darlehen dann “endfällig steht”, das bedeutet also, dass man darauf wartet, den Tilgungszeitraum zu erreichen.

Nach entsprechender Frist fordert der Kreditgeber dann die komplette ausstehende Summe zurück.

Fälligkeitsdarlehen – Zinssätze und Effektivverzinsung

Während der Laufzeit eines Fälligkeitsdarlehens beschränken sich die monatlichen Zahlungen auf die Zinsen.

Der Zinssatz kann je nach vertraglicher Vereinbarung bis zum Laufzeitende fest oder auch variabel sein.

So ist die gesamte Rückzahlungssumme am Ende der Frist immerhin bereits zinsfrei und es steht ausschließlich noch die reine Kreditsumme zur Tilgung aus.

Und wie immer spielt auch hierbei die Effektivverzinsung eine besondere Rolle.

Wird nämlich lediglich der Nominalzins für ein Fälligkeitsdarlehen angegeben, dann fehlen oftmals Kosten, die zusätzlich entstehen werden.

Im Allgemeinen ist es so, dass der Effektivzins die folgenden Punkte mit berücksichtigt.

  • Nominalzins
  • Zinsdauer
  • Auszahlungskurs
  • Tilgungssatz
  • Bearbeitungsgebühren

Nicht mitberechnet werden jedoch diese Faktoren:

  • Schätzgebühren (auch Taxkosten oder Wertermittlungsgebühren genannt)
  • Bereitstellungszinsen
  • Teilauszahlungszuschläge

Die tatsächlichen Kosten für einen Kredit und damit die wirklichen Zinsen liegen oftmals um einiges höher als die angegebene Nominalverzinsung.

Zum Glück haben Sie als informierter Anleger die Möglichkeit, jederzeit auch Angaben über die Effektivverzinsung zu verlangen.

Dieses Recht ist sogar gesetzlich festgeschrieben und zwar in der so genannten “Preisangabenverordnung” oder kurz PAngV.

In dieser Verordnung ist festgeschrieben, dass Darlehensangebote von Banken oder Sparkassen alle wichtigen Preise und Kosten für den Kredit angeben müssen.

Dies umfasst auch den Effektivzinssatz und zwar auf ein gesamtes Jahr bezogen, weswegen auch die Formulierung “effektiver Jahreszins” gebräuchlich ist.

Aber Vorsicht: Wie Sie an der obigen Auflistung sehen können, sind nicht einmal in der Effektivverzinsung-Angabe gemäß PAngV sämtliche versteckten Kosten einbezogen.

Ob und welche Zusatzgebühren bei Ihrem Fälligkeitsdarlehen außerdem noch anstehen würden, sollten Sie am besten im direkten Gespräch mit Ihrem Bankberater abklären.