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Bereinigte Bilanzsumme: Erklärung und Begründung

Inhaltsverzeichnis

Die korrekte Ermittlung der Bilanzkennzahlen erfordert eine Aufbereitung des Zahlenwerks. Je nachdem, zu welchem Zweck die Bilanz erstellt wird, gilt es, unterschiedliche Vorgaben einzuhalten. Die bereinige Bilanzsumme geht dann aus der sogenannten Strukturbilanz hervor. In vielen Formeln zur Ermittlung ist diese bereinigte Bilanzsumme eine der Grundlagen, so zum Beispiel auch bei der Berechnung der wichtigen Eigenkapitalquote.

Bereinigte Bilanzsumme: Wofür sie benötigt wird

Das Wort Bilanz stammt vom italienischen Wort „bilancia“ ab, welches so viel wie „Waage“ bedeutet. Es geht in der Bilanz darum, die Zahlen in der Waage zu halten. Nur so kann der Firmenwert in der Bilanz gegenüber Dritten griffig und den jeweiligen Anforderungen entsprechend dargestellt werden.

Grundsätzlich sind 3 unterschiedliche Anspruchsrahmen für die Bilanz eines Unternehmens zu beachten: die Bilanz für den internen Gebrauch, die Bilanz für die Steuer und die Bilanz zur Außendarstellung. Für jeden dieser Zwecke ist die Bilanz den gegebenen Rahmenbedingungen und Gesetzesvorschriften entsprechend zu bereinigen.

Was bedeutet „bereinigen“?

Zunächst gilt es aber, das Wort „bereinigen” nicht falsch aufzufassen. Es geht nicht darum, etwas reinzuwaschen oder zu verbergen. Gemeint ist mit „bereinigen” die Aufbereitung für die jeweiligen Ansprechpartner, um diesen einen möglichst einfachen Überblick über die benötigten Unternehmenszahlen zu bieten.

Gliederung und formelle Aufbereitung

Grundsätzlich dient die Bereinigung stets dazu, die Bilanz in eine gut lesbare Form zu bringen. Eine geeignete Form hierfür geht aus den Kontenrahmen für kleine und mittlere Unternehmen hervor. Die Hauptgliederung ist wie folgt vorzunehmen:

  • Aktiva: Umlaufvermögen, Anlagevermögen, betriebsfremdes Vermögen
  • Passiva: Fremdkapital kurzfristig und langfristig, betriebsfremdes Fremdkapital, Eigenkapital

Je nach Unternehmensgröße werden diese Vorgaben dann entsprechend den Vorschriften für den jeweiligen Zweck in Kontenuntergruppen unterteilt.

Bei der Steuer gelten die Maximalvorschriften

Gegenüber dem Finanzamt sind bei der Vorlage der Bilanz sehr strenge Vorschriften einzuhalten. Hier gilt es, stets über die neuesten Gesetze und Bestimmungen informiert zu sein und keine unbeabsichtigten Fehler in die Bilanz zu übernehmen. Gerade bezüglich Abschreibungen, Bewertungen und Reservebildungen weicht das Regelwerk in der Steuergesetzgebung teils erheblich vom Handelsgesetzbuch ab.

Intern geht es praxisnäher

Für die interne Verwendung sind die Mindestanforderungen nach HGB einzuhalten. Hier gilt es jedoch, das Zahlenwerk so zu bereinigen, dass ein möglichst klares betriebswirtschaftliches Bild wiedergegeben wird. Dies gilt besonders für den Aufbau und die Struktur von Kontengruppen und deren Untergruppen. Intern ist es wichtig zu ermitteln, wo Schwachstellen und Stärken des Unternehmens liegen.

Die Außendarstellung

Bei der Bereinigung der Bilanz zur Vorlage gegenüber Dritten muss der Unternehmer immer im Einzelfall entscheiden, welche Zahlen und welcher Feinheitsgrad der Gliederung notwendig und gewünscht ist.

Es ist zum Beispiel leicht nachvollziehbar, dass die genaue Auflistung und Aufteilung der Rückstellungen gegenüber der eigenen Bank sinnvoll sein kann. Ob diese Zahlen dann aber auch in öffentlich zugänglichen Geschäftsberichten, die auch die Konkurrenz einsehen kann, bis ins Detail erläutert werden müssen, ist zu bezweifeln.

Fazit: Bereinigte Bilanzsumme

Je nach Unternehmensgröße wird es unterschiedlich sein, wie viele unterschiedliche Bilanzen in bereinigter Form erstellt werden müssen. Bei kleineren Unternehmen kann auch die für die Steuer bereinigte Bilanz ausreichend für alle Zwecke sein. Es kommt immer darauf an, wo die Bilanz vorgelegt wird und wie viele Daten für diesen Zweck benötigt werden. In jedem Fall gilt aber: Nur korrekte Zahlen sind verwertbare Zahlen.