Selbstständigkeit: Diese Anmeldeformalitäten müssen Sie beachten

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Wer sich beruflich selbständig macht, muss neben einem durchdachten Unternehmens- und Finanzplan auch eine Reihe von Formalitäten und Vorschriften beachten. Die wichtigsten Anmeldeformalitäten haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Ob eine Selbstständigkeit dem Gewerbeamt gemeldet werden muss, hängt davon ab, ob der Gründer freiberuflich oder gewerblich tätig wird.

Ein Gewerbebetrieb muss in jedem Fall beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dabei gilt als Gewerbebetrieb jedes Unternehmen, das auf Dauer auf Gewinnerzielung angelegt ist.

Bei der Gewerbeanmeldung sollten besondere Genehmigungen und Nachweise (z. B. Maklererlaubnis, Konzessionen usw.) schon vorliegen.

Im Gegensatz dazu müssen freie Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller) nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden. Hier genügt eine eigene Steuernummer, um die Tätigkeit aufnehmen zu dürfen.

Handelsregister: Eintragung für Kaufleute Pflicht

Alle Kaufleute sind nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichtet, sich beim zuständigen Amtsgericht in das Handelsregister einzutragen. Als Handelsgewerbe gilt ein Unternehmen, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Darüber hinaus zählen die folgenden Rechtsformen als Kaufleute: GmbH/UG, AG sowie OHG, KG und GmbH &
Co. KG.

Für Personengesellschaften mit einem vergleichsweise kleinen Umsatz und Geschäftsumfang ist die Eintragung in das Handelsregister freiwillig. Entscheiden sie sich dagegen, so bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und nicht das HGB die rechtliche Grundlage ihres Handelsbetriebes.

Selbstständigkeit unbedingt dem Finanzamt melden

Wird ein Gewerbe angemeldet, so wird das Finanzamt automatisch darüber in Kenntnis gesetzt. Freiberufler sind dazu verpflichtet, die Aufnahme ihrer Tätigkeit dem Finanzamt innerhalb eines Monats mitzuteilen.

Daraufhin kontaktiert das Finanzamt den Selbstständigen, um weitere Informationen zur steuerlichen Erfassung einzuholen. Hauptsächlich geht es dabei um die Erfassung von Umsatz- und Gewinnprognosen. Anhand dieser Angaben erteilt das Finanzamt eine Steuernummer und setzt möglicherweise Steuervorauszahlungen fest.

Gerade in der Anfangszeit tun sich viele Selbstständige mit diesen Angaben schwer. Ein zu hoch geschätzter Umsatz und Gewinn können zu einer starken finanziellen Belastung aufgrund von Steuervorauszahlungen führen. Bei einer zu niedrigen Schätzung kann es zu Nachzahlungen kommen, die den Unternehmer unerwartet treffen.

In jedem Fall sollten Angaben zur Umsatz-und Gewinnerwartung daher möglichst realistisch eingeschätzt und angegeben werden.

Anmeldung von Mitarbeitern

Beschäftigen Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter oder Minijobber, so benötigen Sie eine Betriebsnummer. Diese muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Außerdem müssen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Krankenkasse zur Renten-, Kranken-/Pflege- und Arbeitslosenversicherung anmelden.  Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert sein.

Betriebsspezifische Anmeldepflichten beachten

Je nachdem, in welchem Bereich Sie selbstständig sind, müssen Sie weitere spezifische Anmeldeformalitäten beachten und besondere Genehmigungen einholen. Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Gewerbeamt, Berufsgenossenschaften oder der Industrie-und Handelskammer.