SEPA-Überweisung: Dauer von maximal einem Bankgeschäftstag
Die SEPA-Überweisung ermöglicht seit Jahresbeginn 2008 einen einheitlichen europäischen Zahlungsraum.
Die Abkürzung SEPA steht für den Begriff „Single Euro Payments Area“ (dt. Einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum) und ist ein Projekt des Bankensektors, welches für europaweite einheitlichen Transaktionen in Euro Sorge trägt.
Der Kunde soll mit dieser neuen Überweisungsform keinen Unterschied mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen ausmachen können.
Der SEPA-Zahlungsraum erstreckt sich über alle EU-Mitgliedsstaaten, sowie Liechtenstein, die Schweiz, Norwegen, Island und seit 2009 auch Monaco.
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Einheitliche Regelung der Dauer von SEPA-Überweisungen seit 2012
Die Dauer einer Überweisung ist zwar von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich geregelt, dennoch gibt es gewisse Richtlinien, an die sich die Banken zu halten haben.
Die längste zulässige Dauer einer Überweisung in Euro bis zum Eingang des Geldes auf dem Konto des Empfängerinstituts darf im Allgemeinen einen Bankgeschäftstag nicht überschreiten (§ 675s BGB).
Mit dem Beschluss zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs dürfen die Banken keinen Unterschied mehr zwischen In- oder Auslandsüberweisungen machen.
Das bedeutet, auch die SEPA-Überweisung darf maximal einen Bankgeschäftstag in Anspruch nehmen, natürlich auch dann, wenn die betroffenen Konten unterschiedlichen Kreditinstituten angehören.
Diese Regelung ist allerdings erst seit dem 01.01.2012 im Gesetz verankert.
Bis Ende letzten Jahres durften die Banken sich mit der Überweisung des Geldes noch bis zu drei Tage Zeit lassen.
Fristbeginn der Überweisungsdauer
Der Tag der Auftragserteilung ist gleichzeitig der Fristbeginn für die Dauer der SEPA-Überweisung – allerdings nur dann, wenn es sich dabei um einen Bankgeschäftstag handelt.
Bankgeschäftstage sind alle Werktage außer Samstag, an denen die am Überweisungsvorgang beteiligten Kreditinstitute geöffnet haben.
Tätigen Sie Ihre Überweisung beispielsweise an einem Samstag, kann die Transaktion erst am darauffolgenden Montag erledigt werden.
„Wer schreibt, der bleibt“ – Und zwar einen Tag länger
Zu beachten ist jedoch, dass sich die Banken auch in Zukunft eine Verlängerung um einen weiteren Geschäftstag nehmen dürfen, wenn die Überweisung in Papierform eingereicht wird.
Die seit 2012 festgelegte, kurze Frist gilt demnach nur für das Online-Banking sowie für Transaktionen, die an einem elektronischen Terminal getätigt wurden.
Aktualisierung der Kontodaten: Hier brauchen Sie etwas Geduld
Anhand der übertragenen Datensätze aktualisieren die beteiligten Banken die Kontodaten ihrer Kunden.
Diese Aktualisierung wird bei manchen Banken in Echtzeit durchgeführt.
Der Großteil der Banken jedoch gleicht die Kontodaten erst in der darauffolgenden Nacht an.
Aufgrund dessen kann der Kunde den Eindruck einer langsameren Abwicklung des Geldtransfers erhalten, da er erst einen Tag nach dem Überweisungsvorgang den neuen Kontostand sehen kann.



