Altersvorsorgezulage: Steuer erstatten lassen und Zulage kassieren

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Wenn Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, können Sie eine Altersvorsorgezulage beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass jährlich mindestens 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens in einen zertifizierten Vertrag über eine private Altersvorsorge (Riester-Rente) eingezahlt werden.

Zusätzlich können Sie Ihre Einzahlungen in den Riester-Vertrag in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Das Finanzamt prüft dann, ob Sie über die Zulage hinaus noch Ihre Einkommensteuer mindern können.

Die Altersvorsorgezulage beantragen

Die Altersvorsorgezulage besteht zum einen aus einer Grundzulage in Höhe von 175 € (Stand: 2022), die der Vertragsinhaber und sein Ehegatte beantragen können. Zum anderen kommt eine Kinderzulage in Höhe von 185 € pro Kind hinzu.

Für Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren sind, beträgt diese Zulage sogar 300 €. Darüber hinaus gibt es einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 € für unter 25-jährige Personen. Je mehr Kinder eine Familie hat, desto höher fällt die Altersvorsorgezulage also aus.

Anerkennung der Beiträge und Altersvorsorgezulage als Sonderausgabe

Die gezahlten Beiträge inklusive der staatlichen Zulagen können auch als Sonderausgaben in der Anlage AV (Altersvorsorge) in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dabei beträgt der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeleistungen maximal 2.100 €. In diesem Fall wird Ihre Einkommensteuer gemindert. Allerdings erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um die Höhe der Zulagen.

Günstigerprüfung durch das Finanzamt

Bei der Veranlagung prüft das Finanzamt, ob es bei der Altersvorsorgezulage bleibt oder ob Sie zusätzlich noch Steuern sparen können. Dabei muss man diese sogenannte Günstigerprüfung nicht extra beantragen.

Ergibt sich durch die Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ein zusätzlicher Steuervorteil, erhöht sich zunächst die ermittelte tarifliche Einkommensteuer um die Steuer auf die gewährte Altersvorsorgezulage. Erstattet wird dann die Einkommensteuer auf die Differenz vom Sparbeitrag in den Riester-Vertrag abzüglich der gewährten Altersvorsorgezulage. Es gibt also keine Doppelförderung.

Beispiel zur Steuererstattung

Thomas Müller ist alleinstehend und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 68.300 €. Darauf muss er 30% Einkommensteuer bezahlen. Wenn er 2.100 € – den Betrag, den er maximal als Sonderausgabe für Altersvorsorgeaufwendungen ansetzen kann – in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält er zunächst eine Altersvorsorgezulage in Höhe von 175 €.

Zusätzlich erhält er die Einkommensteuer für die 2.100 €, die er in den Riester-Vertrag eingezahlt hat, abzüglich der Zulage von 175 € zurück. Das Finanzamt erstattet ihm 30% auf die Differenz von 2.100 € – 175 €, also 577,50 €. An dem Beispiel sieht man, dass die Steuerersparnis höher ausfallen kann als die staatliche Zulage.

Steuererstattung bei hohem persönlichem Steuersatz

In den Genuss von Steuervorteilen kommen also Sparer mit einem hohen persönlichen Steuersatz. Dabei müssen die Steuervorteile als Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung beantragt werden.

Die Wirkung der Steuerersparnis sollte man nicht unterschätzen. Gerade Besserverdienende profitieren bei Riester-Verträgen oft weit mehr von einer Steuerersparnis als nur von der Altersvorsorgezulage.