Buchungssätze für Rückstellungen: Die Konten für Bildung und Auflösung

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Rückstellungen sind zu bilden, um zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Diese Zahlungsverpflichtungen sind einem definierten Zweck zugeordnet, aber in Höhe und Fälligkeit noch unbekannt. Hier liegt der Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen, welche nicht einem genauen Zweck zugeordnet werden müssen.

Buchungssätze Rückstellungen: Verbindlichkeiten auf der Passivseite verbuchen

Rückstellungen sind also Schulden, die das Unternehmen gegenüber einer anderen Partei hat. Auch wenn diese in Höhe und Auszahlungszeitpunkt noch nicht genau bekannt sind, gehören die Rücklagen nicht mehr zum Firmenvermögen. Daher sind Rückstellungen auf der Passivseite zu verbuchen.

Nach Paragraph 266 Absatz 3 HGB (Handelsgesetzbuch) werden Rückstellungen in 3 Arten unterteilt.

  • Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen oder entsprechende Aufwendungen
  • Steuerrückstellungen
  • Sonstige Rückstellungen

Buchungssätze bei der Bildung von Rückstellungen

Bei der Bildung von Rückstellungen wird also das jeweilige Aufwandskonto mit dem zur Rückstellung als notwendig kalkulierten Betrag im Soll belastet. Der entsprechende Ausgleich erfolgt durch die Haben-Buchung im jeweiligen Rückstellungskonto.

Die verwendeten Sonderkontenrahmen (SKR) sind SKR 04 (Betriebliche Erträge) ans SKR 03 (Fremdkapital). Die exakten Unterkontengruppen sind den jeweiligen DATEV-Tabellen zu entnehmen.

Für die etwas komplexere  Buchung der Pensionsrückstellung habe ich alle Unterkontenrahmen in einem gesonderten Artikel aufgeführt.

Buchungssätze bei der Auflösung von Rückstellungen

Tritt das Ereignis ein, für das die Rückstellung gebildet wurde, so ist diese wieder aufzulösen. Auch wenn das Ereignis, für welches die Rückstellung gebildet wurde, komplett entfällt, ist diese wieder aufzulösen. Ein Beispiel hierzu wäre, wenn ein Mitarbeiter, für den eine betriebliche Altersvorsorge geplant war, aus dem Unternehmen ausscheidet oder vorm Eintritt ins Rentenalter verstirbt. In diesem Falle wird die Auflösung der Pensionsrückstellung notwendig.

Bei der regulären Auflösung der Rückstellung sind drei Fälle möglich. Dies beruht darauf, dass die Rückstellung ja „geschätzt“ wurde und nur selten dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag entspricht.

Wenn Auszahlungsbetrag und Rückstellung tatsächlich übereinstimmen, kann diese einfach ausgebucht werden. Ist der Rückstellungsbetrag höher als die zu leistende Zahlungsverpflichtung, ist die Differenz als Ertrag für das Unternehmen zu verbuchen. Der Differenzbetrag  wird vom Konto „Rückstellungen“ an „Erträge“ gebucht.

Ist der Erfüllungsbetrag höher als die zuvor gebildete Rückstellung, kann nicht die Zahlungsverpflichtung verringert werden, es ist also die Differenz vom Unternehmen aufzubringen. Dies wird als Aufwand verbucht. Dieser Aufwand kann nicht mehr als Rückstellung verbucht werden, da diese ja aufgelöst wird, sondern ist unter dem Konto „periodenfremde Aufwendungen“ zu führen.

Buchungssätze Rückstellungen: einfacher als die Berechnung

Die Buchung bei der Bildung wie bei der Auflösung von Rückstellungen ist also relativ übersichtlich, und die entsprechenden Konten können einfach aus Tabellen abgelesen werden. Wesentlich komplexer ist die Berechnung der Beträge, die für die Rückstellungen angesetzt werden, da hier – gerade bei langfristigen Rückstellungen – erhebliche Beträge und Zinseszinseffekte zum Tragen kommen.