Zeitwert-Ermittlung: Diese Kriterien nutzt die Versicherung

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Für jeden, der aus Versehen Flüssigkeit über seinen Laptop gegossen hat, dessen Fernseher defekt ist oder der seine Brille fallen gelassen hat, sodass sie kaputt gegangen ist, ist eine Meldung an die Versicherung der erste Schritt – sofern denn überhaupt eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

Im Zuge der Schadensmeldung kommt schnell der Begriff „Zeitwert“ ins Spiel. So muss der Verbraucher damit rechnen, für sein Objekt nicht den Neuwert erstattet zu bekommen, sondern nur das Geld, dass ein Produkt nach einer gewissen Nutzungsdauer noch wert ist.

Für Versicherungsnehmer lohnt es sich, alles über das Thema „Zeitwert“ zu wissen, da Versicherungen gewinnorientiert arbeiten. Es schadet meist nicht, den Zeitwert eines Objektes nochmal selbst zu überprüfen oder eine Zweitmeinung einzuholen. Schließlich soll in der Regel das Objekt ersetzt werden und eine finanzielle Hilfe ist dafür nützlich.

Was ist der Zeitwert?

Den Zeitwert legen Versicherungen fest. Er ist nicht der Wiederbeschaffungswert eines Objekts, sondern basiert auf dem Neuwert, den Verbraucher mit einem Kaufbeleg des Geräts nachweisen können. Da das Ersetzen des Neuwertes eines Gegenstandes zum Versicherungsbetrug anregen würde, gibt es die Zeitwert-Regelung.

Auf Basis des Neuwertes ist es die Aufgabe der Versicherung, den Zeitwert zu bestimmen. Dafür werden das Alter, der Verschleiß und eventuelle Schäden berücksichtigt, was aber in der Praxis teilweise gar nicht so leicht ist. Versicherungsgesellschaften berechnen daher meist die sogenannte mittlere Nutzungsdauer, die ähnlich der Abschreibung von Anlagegegenständen funktioniert.

Zeitwert, der von Versicherung festgelegt wird, liegt meist unter Neuwert

In der Regel liegt der Zeitwert unter dem Neuwert. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Ist das Gerät nicht älter als sechs Monate, wird von vielen Haftpflichtversicherungen auch der Neuwert erstattet.

Das Marktangebot spielt bei der Berechnung des Zeitwerts ebenfalls eine Rolle. Angebot und Nachfrage eines Produkts können für die Werterhöhung oder Wertminderung ausschlaggebend sein. Der Zeitwert ist auch gleichzeitig der Marktwert eines Produktes. Dies ist in den handelsrechtlichen Vorschriften für Versicherungen festgelegt.

Was Versicherungsnehmer im Schadensfall beachten müssen

Der Versicherungsnehmer kann mit dem Zeitwert, den ihm die Versicherung erstattet, ein gleichwertiges Produkt wieder kaufen. Will er ein neues Gerät, muss er meist noch etwas drauflegen. Ein simples Beispiel belegt, wie der Verschleiß den Neuwert mindert: Geht ein im Jahr 2010 gekaufter Laptop zu Bruch, so wird der Wert von der Versicherung im Jahr 2013 um eine dreijährige, pauschale Nutzung herabgestuft.

Versicherungsnehmer sollten den von der Versicherung genannten Betrag nicht einfach so hinnehmen, sondern ihn auf jeden  Fall noch einmal überprüfen. Schließlich möchte niemand weniger Geld bekommen, als ihm zusteht.