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Grenzsteuersatz – Berechnung, Tarifzonen & mehr

Grenzsteuersatz – Berechnung, Tarifzonen & mehr
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Thema “Grenzsteuersatz”

  • Der Grenzsteuersatz gibt als Steuersatz an, wie viel Steuern Sie auf jeden weiteren Euro Ihres Einkommens zahlen müssen.
  • Relevant ist der Grenzsteuersatz innerhalb der Einkommensteuer erst ab einem Einkommen von über 10.908, weil dies der Grundfreibetrag ist.
  • Zu unterscheiden ist der Grenzsteuersatz vom Spitzensteuersatz sowie von Durchschnittssteuersatz.
  • Der Grenzsteuersatz beginnt bei 14 Prozent und endet bei 45 Prozent mit dem Höchststeuersatz, der sogenannten Reichensteuer.
  • Es gibt insgesamt fünf Tarifzonen innerhalb des Grenzsteuersatzes.

Im Rahmen der Einkommensteuer gibt es verschiedene Steuersätze, die häufig von den Bürgern nicht differenziert werden können oder synonym verwendet werden. Insbesondere werden häufig die Begriffe Spitzensteuersatz, Durchschnittssteuersatz, Höchststeuersatz und Grenzsteuersatz genutzt.

Wir möchten uns im Beitrag mit dem Grenzsteuersatz beschäftigen. Sie erfahren, worum es sich dabei handelt und was die fünf Tarifzonen des Grenzsteuersatzes beinhalten. Ferner gehen wir darauf ein, wie dieser Steuersatz berechnet wird, worin er sich vom Durchschnittssteuersatz unterscheidet und was sich im Hinblick auf den Grenzsteuersatz im kommenden Jahr (2024) ändern wird.

Was ist der Grenzsteuersatz?

Der Grenzsteuersatz ist in Deutschland im Zuge der Einkommensteuer relevant. Er gibt an, wie viele Steuern Sie auf Ihr Einkommen für jeden zusätzlichen Euro zahlen müssen, den Sie verdienen. In der Praxis von Bedeutung ist der Grenzsteuersatz allerdings erst dann, wenn Ihr Einkommen den Betrag von 10.908 Euro übersteigt. Der Grund besteht darin, dass es sich dabei um den sogenannten Grundfreibetrag handelt, auf den bekanntlich keine Steuern gezahlt werden. Anders ausgedrückt: Der Grenzsteuersatz beläuft sich bei einem Einkommen von maximal 10.908 Euro im Jahr als Steuersatz auf 0 Prozent.

Anschließend steigt der Grenzsteuersatz stetig an, was auch auf die Steuerprogression zurückzuführen ist. Das bedeutet, dass der Grenzsteuersatz immer höher wird, je umfangreicher Ihr Einkommen in Euro ausfällt. Unter anderem wird der Grenzsteuersatz auf Einkünfte in Form zusätzlicher Zins- oder Kapitalerträge angewendet, also im Bereich der Geldanlage. Im Jahre 2023 gelten gemessen an Ihrem Einkommen in Euro die folgenden Grenzsteuersätze:

  • bis 10.908 Euro beträgt der Grundsteuersatz 0 Prozent
  • 10.909 bis 61.972 Euro beträgt er 14 bis 42 Prozent (steigt)
  • 61.973 bis 277.825 Euro beträgt der Steuersatz 42 Prozent
  • ab 277.826 Euro beträgt der Grundsteuersatz 45 Prozent

Grenzsteuersatz nicht für das gesamte Einkommen

Am Grenzsteuersatz können Sie nur ablesen, wie Ihr Hinzuverdienst versteuert wird. Das bedeutet allerdings nicht, dass zum Beispiel auf das gesamte Einkommen in Höhe von 70.000 Euro Steuern von 42 Prozent anfallen würden.

Was sind die 5 Tarifzonen des Grenzsteuersatzes?

Die Steuerprogression in Deutschland sorgt dafür, dass der Grenzsteuersatz nicht mit jedem Euro mehr an Einkommen proportional steigt, wenn sich Ihre Einkünfte erhöhen. Stattdessen wird mit fünf sogenannten Tarifzonen gearbeitet. Hier findet normalerweise einmal im Jahr eine Anpassung statt. Für Alleinstehende gelten im Jahre 2023 die folgenden Werte:

  • Tarifzone 1: In dem Fall beträgt das jährliche Einkommen maximal 10.908 Euro, es liegt demnach innerhalb des Grundfreibetrages. Das bedeutet, dass der Grenzsteuersatz bei 0 Prozent liegt. Es wird demnach keine Einkommensteuer fällig.
  • Tarifzone 2: In der Tarifzone 2 geht es um zu versteuernde Einkommen zwischen 10.909 und 15.999 Euro. In dieser Spanne beläuft sich der Grenzsteuersatz auf 14 Prozent, was auch als Eingangs- oder Einstiegssteuersatz bezeichnet wird. Er steigt anschließend bis auf 24 Prozent in dieser Tarifzone an.
  • Tarifzone 3: Die meisten Bürger in Deutschland fallen mit ihrem Einkommen in die Tarifzone 3. In dem Fall liegt das zu versteuernde Einkommen zwischen 16.000 Euro und 61.972 Euro. Der Grenzsteuersatz bewegt sich in der Tarifzone 3 zwischen 24 und 42 Prozent bei einem gleichmäßigen Anstieg.
  • Tarifzone 4: Innerhalb der Tarifzone 4 beläuft sich der Grenzsteuersatz konstant auf 42 Prozent. Man spricht in dem Fall häufig vom Spitzensteuersatz. Betroffen sind Einkommen zwischen 61.973 und 277.825 Euro.
  • Tarifzone 5: Innerhalb der Tarifzone 5 geht es um Einkommen ab 277.826 Euro. Der Grenzsteuersatz beläuft sich dann auf 45 Prozent und wird häufig als Reichensteuersatz bezeichnet.

Unserer folgenden Tabelle können Sie noch einmal in der Übersicht entnehmen, welcher Grenzsteuersatz bei den jeweiligen Einkommen angesetzt wird.

Höhe EinkommenGrenzsteuersatz
bis 10.908 Euro0 Prozent
10.908 Euro bis 61.972 Euro14 bis 42 Prozent
61.973 bis 277.825 Euro42 Prozent
ab 277.826 Euro45 Prozent 

Aufgrund der Steuerprogression steigt der Grenzsteuersatz nicht proportional mit jedem Einkommen gleichmäßig an. Stattdessen gibt es sogenannte Sprünge, die in die unterschiedlichen Tarifzonen eingruppiert werden.

Grenzsteuersatz berechnen – Beispiele?

Damit der Grenzsteuersatz für Sie nicht zu theoretisch ist, möchten wir in der folgenden Tabelle einige Beispiele aufführen, mit welchem Einkommen welche Steuerlast anfällt und wie hoch der Grenzsteuersatz jeweils ausfällt. Es handelt sich bei den Beispielen um Ledige, sodass die Grundtabelle und nicht die Splittingtabelle die Basis darstellt.

EinkommenGrenzsteuersatzSteuerbelastung
14.000 Euro20 Prozent573,34 Euro
28.000 Euro29 Prozent4.490,80 Euro
45.000 Euro35 Prozent10.395,33 Euro
60.000 Euro41 Prozent16.613,78 Euro
80.000 Euro42 Prozent26.477,43 Euro
100.000 Euro42 Prozent36.633,06 Euro

Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz

Eine Reihe von Bürgern verwechselt den Grenzsteuersatz mit dem Durchschnittssteuersatz oder verwendet beide Fachbegriffe synonym. Im Gegensatz zum Grenzsteuersatz zeigt der Durchschnittssteuersatz jedoch an, wie viel Prozent auf Grundlage des Einkommens an Steuerlast vorhanden ist. Das führt dazu, dass der Durchschnittssteuersatz stets niedriger als der Grenzsteuersatz ausfällt. Der Grund besteht schlichtweg darin, dass durch den Grenzsteuersatz ausschließlich der letzte Euro des Einkommens angegeben wird. Jeder Euro Einkommen und Einkünfte darunter wird entweder steuerlich nicht belastet oder mit einem geringeren Steuersatz.

Was ändert sich am Grenzsteuersatz in 2024?

Am Grenzsteuersatz ändert sich im Jahre 2024 nichts am reinen Steuersatz, jedoch an den entsprechenden Einkommensgrenzen und damit Tarifzonen. Der Grund ist, dass der Grundfreibetrag von momentan 10.908 Euro auf dann 11.604 Euro ansteigen wird. Das führt dazu, dass die entsprechenden Grenzsteuersätze sich auf folgende Einkommensspannen beziehen.

  • 11.605 bis 66.760 Euro = 14 bis 42 Prozent
  • 66.761 bis 277.825 Euro = Spitzensteuersatz 42 Prozent
  • ab 277.826 Euro = Reichensteuer 45 Prozent