Handelsbilanz und Steuerbilanz sind nicht dasselbe

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Eine Handelsbilanz entspricht handelsrechtlichen Vorschriften.

Eine Steuerbilanz entspricht steuerrechtlichen Vorschriften und wird im Gegensatz zur Handelsbilanz extra für das Finanzamt erstellt.

Eine Steuerbilanz basiert meistens auf der Handelsbilanz, richtet sich aber an einen anderen Empfänger.

Was eine Bilanz aussagt

Eine Bilanz ist eine genaue Aufstellung der Herkunft aller Mittel und ihrer Verwendung. Sie ist Bestandteil eines Jahres- oder Zwischenabschlusses eines Wirtschaftssubjekts. Diese beiden Seiten nennen sich Aktiva und Passiva und ergeben in ihrer jeweiligen Summe die Bilanz eines Unternehmens.

Für eine saubere Bilanz muss die Summe der Aktiva dieselbe sein wie die Summe der Passiva.

Mehr zum Thema: Aktiva auf der einen, Passiva auf der anderen Seite

Bilanzsummen sind Indikatoren für die Liquidität eines Unternehmens, sollten bei einer Bewertung aber nicht als alleiniger Faktor betrachtet werden. Auch Gewinn- und Umsatzzahlen und noch vieles mehr sind entscheidend.

Handelsbilanz und Steuerbilanz: Unterschiede

Eine Handelsbilanz wird im Interesse des Unternehmens zur Information der Unternehmensführung, Kreditgeber, Anteilseigner, Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden erstellt.

Inhalte der Handelsbilanz sind die Vermögenslage und die Ertrags- und Finanzsituation des jeweiligen Unternehmens.

Eine Steuerbilanz wird im Gegensatz dazu nur für das Finanzamt erstellt. Aufgrund der Steuerbilanz sollen die zu zahlende Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer für das Unternehmen ermittelt werden.

Mehr zum Thema: Bank: Bilanzsumme gibt Aufschluss über Liquidität

Die Steuerbilanz basiert auf der Handelsbilanz und wird an steuerrechtliche Anforderungen angepasst.

Einheitsbilanz eher unüblich

Alternativ zu einer getrennten Aufstellung von Steuer- und Handelsbilanz kann auch eine Einheitsbilanz erstellt werden. Diese muss dann mit den nötigen Ergänzungen versehen werden und ist nur möglich, wenn das Handelsrecht den steuerrechtlichen Ansatz zulässt und steuerrechtliche Vorschriften berücksichtigt werden.

Üblich ist eine Einheitsbilanz jedoch nicht, sie wird überwiegend von kleinen Unternehmen erstellt. Große Unternehmen erstellen immer sowohl eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz.

So beschönigen Firmen in ihren Jahresabschlüssen häufig die Bilanzsummen und die erwirtschafteten Gewinne, um für Kreditgeber, Investoren, Teilhaber und sonstige Anwärter interessant zu wirken.

Lösungen für eine Einheitsbilanz

Der Spielraum zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz ist immer größer geworden, was unter anderem dem Bilanzmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2009 zu verdanken ist. Besonders im Hinblick auf den Markt in Europa wurden hier Ansätze des Handelsrechts überarbeitet.

Die Lösung, um die Jahresbilanz ohne große Abweichungen voneinander unproblematisch und systematisch aufzustellen, kann eine integrierte Steuerbuchführung sein.

Die Vorteile dieser Steuerbuchführung, die IT-gestützt laufen sollte, liegen darin, dass unternehmerische Ressourcen bei der Jahresabschlusserstellung geschont werden können und die Ermittlung tatsächlicher und latenter Steuern schneller erfolgen kann.