Jahresüberschuss und Bilanzgewinn – Gewinngrößen aus dem Geschäftsbericht

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Erzielt ein Unternehmen einen positiven betriebswirtschaftlichen Erfolg, erfolgt der Ausweis im Jahresabschluss als Jahresüberschuss.

Der Bilanzgewinn als der bilanziell wirksame Unternehmenserfolg wird auf dieser Grundlage ermittelt.

Da dieser Betrag die maximal mögliche Grenze für eine Ausschüttung darstellt, ist er für Anteilseigner besonders interessant.

Begriffe Jahresüberschuss und Bilanzgewinn klar trennen

Jahresüberschuss und Bilanzgewinn sind nicht nur für Studenten der BWL zwei verwirrende Begriffe. Wichtig ist es, eine sorgfältige Trennung vorzunehmen.

Der Volksmund bezeichnet den Jahresüberschuss möglicherweise als “Gewinn”.

Genau genommen, bildet sich der Jahresüberschuss aus der Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag, bei Aktiengesellschaften ist das der Wertzuwachs eines Jahres (gegebenenfalls Jahresfehlbetrag) bei einer Aktiengesellschaft (AG).

Der Bilanzgewinn hat mit einem allgemeinen Gewinnverständnis nicht viel zu tun.

Diese Kennziffer stellt eine Restgröße dar, die letztlich übrig bleibt, nachdem vom Jahresüberschuss bestimmte Posten abgezogen werden.

Rücklagen bilden dabei einen der wichtigsten Posten.

Der zur Ausschüttung vorgesehene Betrag ist der Bilanzgewinn.

Die Definition lautet: Jahresüberschuss plus Gewinnvortrag (abzüglich Verlustvortrag) minus Einstellung in Rücklagen (plus Entnahme aus Rücklagen) ergibt Bilanzgewinn (oder Verlust).

In aller Kürze formuliert, ist der Jahresüberschuss das, was die Aktiengesellschaft insgesamt im Geschäftsjahr verdient hat.

Der Bilanzgewinn ist jener Betrag, den sie an die Anteilseigner abgibt.

Mit Kennziffer Jahresüberschuss Bilanzgewinn errechnen

Die Ermittlung des Jahresüberschusses erfolgt unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Bestimmungen zur Erfolgsrechnung.

Als Ergebnis wird mithilfe des Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahrens für ein abgelaufenes Geschäftsjahr der Gewinn nach Steuern ermittelt.

Der Jahresüberschuss bildet den Ausgangspunkt für die Berechnung des Bilanzgewinns. Auf seiner Grundlage fallen die Entscheidungen zur Ergebnisverwendung.

Ist dieser Periodenerfolg negativ, handelt es sich um einen Jahresfehlbetrag.

Im Rahmen ihres Jahresabschlusses ermitteln Kapitalgesellschaften (Unternehmen der Rechtsform Aktiengesellschaft) den Bilanzgewinn (beziehungsweise Bilanzverlust).

Für die Ermittlung gibt es eine charakteristische geregelte Vorgehensweise. Im Handelsgesetzbuch (§ 266, HGB) ist ein entsprechendes Berechnungsschema für die Erstellung einer Bilanz vor und nach Gewinnverwendung aufgeführt.

Verwendung von Überschüssen und Gewinn

Der Jahresüberschuss ist nicht identisch mit dem Bilanzgewinn und er ist auch nicht der Teil, über dessen Verwendung die Aktionäre in der Hauptversammlung befinden dürfen.

Eine Aktiengesellschaft muss eine gesetzliche Rücklage in Höhe von 10% des Grundkapitals bilden.

Im Gesellschaftsvertrag gibt es oft Regelungen, dass Gewinnteile zur Vorsorge einzubehalten sind.

Maximal 50% des Jahresüberschusses kann der Vorstand in Rücklagen stellen. Der Restbetrag des Jahresüberschuss ist dann der Bilanzgewinn.

Die Hauptversammlung entscheidet über dessen Verwendung.

Aktionäre können die Verwendung in Form der Ausschüttung (Dividende) beschließen.

Anteilseigner können sich auch entscheiden, den Bilanzgewinn (vollständig  oder teilweise in Gewinnrücklagen fließen zu lassen.

Möglich ist zudem die Bildung eines Gewinnvortrages für das kommende Jahre.

Bilanzgewinn nur eine Kennziffer bei Wertung des Unternehmenserfolges

Die Höhe eines ausgewiesenen Bilanzgewinns (gegebenenfalls Bilanzverlustes) lässt keinen Schluss auf den im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten Unternehmenserfolg zu.

Der Grund ist, dass in die Ermittlung des Bilanzgewinns Wirkungen aus vergangenen Geschäftsjahren eingehen.

Ausgelöst werden zudem Wirkungen in nachfolgende Geschäftsjahre.

Durch die Auflösung von Rücklagen ist es möglich, selbst dann einen Bilanzgewinn auszuweisen, wenn sich ein Erfolg als ein Jahresfehlbetrag darstellt.