Optionsschein Kapitalerhöhung – diesen Schutz hat man als Trader

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Als Inhaber eines Optionsscheins ist man besonders an dessen Basiswert interessiert. Das können Indizes, Rohstoffe oder auch Währungen sein. Doch besonders bei Aktien als Basiswert gibt es ein kritisches Thema: Welchen Wert hat der Optionsschein, wenn das Unternehmen eine Kapitalerhöhung plant?

Verwässerungsschutz

Das ist der Titel der entsprechenden Schutzklausel. Demnach ist man als Besitzer von Optionsscheinen, die auf Aktien basieren, vor den Aktien selbst und anderen aktienbezogenen Produkten geschützt. Der Schutz betrifft konkret Kapitalmaßnahmen der Aktiengesellschaft. Das kann vieles sein, zum Beispiel eine Kapitalerhöhung, aber auch eine Fusion oder ein Aktiensplit.

Bestimmen die Aktionäre auf der Hauptversammlung (dort findet das üblicherweise statt) eine Kapitalerhöhung, so kann man als Inhaber eines Optionsscheins trotzdem gut schlafen.

Eine Kapitalerhöhung sorgt grundsätzlich eher für Kursbewegungen. Damit weder Put- noch Call-Händler (Investoren, die auf fallende oder steigende Kurse gesetzt haben) einen Nachteil haben, gibt es diesen Verwässerungsschutz.

Hatte man vor der Hauptversammlung auf fallende Kurse gesetzt und einen Put-Optionsschein gekauft, würde man nur profitieren, wenn der Aktienkurs fällt. Umgekehrt, war man long gegangen, so verdient man nur an steigenden Kursen. Damit in diesem Fall aber kein eventueller Totalverlust bei der einen Hälfte der Trader entsteht, hat man diese Schutzklausel in den Optionsscheinbedingungen verankert.

Verhältnis von Optionsschein zu Aktienkurs

Konkret wird bei einer Kapitalmaßnahme das Verhältnis von Optionsschein und Aktienkurs neu berechnet. Dadurch ändert sich nichts für die Optionsscheine des Investors. Es gibt einfach eine neue Bewertungsgrundlage zur Berechnung der Kurse. Das geschieht automatisch. Man hat weder Einfluss darauf, noch muss man sich darum kümmern. Diese Faktoren haben Einfluss auf den Kurs von Optionsscheinen

Durch das neue Bezugsverhältnis wird ein ähnlicher Wert für die Optionsscheine errechnet, so dass man als Anleger davon gar nichts spüren sollte – von etwaigen Kursveränderungen in den darauffolgenden Tagen, die durch die Nachricht der Kapitalmaßnahme entstehen, einmal abgesehen. Direkt verliert man auf jeden Fall nichts.

Optionsschein Kapitalerhöhung

Als Inhaber eines Optionsscheins ist die Nachricht von einer Kapitalerhöhung oft erst einmal ein Schock. Doch in der Praxis kann man das ganz gelassen betrachten. Es gibt allerdings auch ein einfaches Mittel, den ganzen Trubel zu umgehen: Man verkauft seinen Optionsschein, bevor die Kapitalerhöhung in Kraft tritt.

Denn in der Regel kommt eine solche Abstimmung auf einer Hauptversammlung nicht überraschend. Wenn man ahnt, dass sie ansteht und befürwortet werden kann, hat man die Chance, noch rechtzeitig darauf zu reagieren. Ob man seine Position dann komplett verkauft oder nur das Risiko reduziert und einen Teil behält, kann man selbst entscheiden.

Doch auch, wenn man die Nachricht komplett verpassen sollte, ist der Optionsschein im Depot sicher aufgehoben und man muss keine heftigen Kursschwankungen oder gar einen Kursverfall befürchten.