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Riester Rente – Vorteile & Nachteile

Riester Rente – Vorteile & Nachteile
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Inhaltsverzeichnis

Alles über Vor- & Nachteile der Riester-Rente

Definition: Privat finanzierte Altersvorsorge bzw Rentenversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Rente

Namensgeber: Walter Riester, ehemaliger Bundesarbeits- & Sozialminister

Formen: Riester-Vertrag, Fonds-gebundene Riester-Rente, Riester-Fondsparplan, Riester-Banksparplan, Wohn-Riester

Berechnung: 4 % vom Einkommen abzüglich Zulagen = Eigenanteil

Vorteile: Hohe Förderung für bestimmte Einleger-Gruppen, attraktive Vergünstigungen

Nachteile: Steuerlast, geringe Flexibilität, hohe Lebenserwartung führt zu konservativ-niedrigen Monatsbeträgen


In Deutschland ist es wichtig, neben der gesetzlichen Rente später auch eine private Altersvorsorge abrufen zu können. Damit Sparer hierzulande einen zusätzlichen Anreiz dazu bekommen, wurde vor über 20 Jahren die sogenannte Riester-Rente ins Leben gerufen.

In unserem Beitrag möchten wir zunächst darauf eingehen, worum es sich bei der Riester-Rente handelt und Ihnen ein Rechenbeispiel an die Hand geben. Ferner gehen wir auf die unterschiedlichen Formen der Riester-Rente ein, wer Anspruch auf die Förderung hat, in welcher Form die Riester-Rente ausgezahlt wird und welche Vor- und Nachteile es bei dieser Form der staatlichen Förderung gibt.

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge, die nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester im Jahre 2002 ins Leben gerufen wurde. Unter der Voraussetzung, dass Sparer hierzulande einen Riester-Vertrag abschließen und dort einen Mindestbetrag einzahlen, gibt es die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteile. Die Riester-Rente soll die Initiative der Menschen fördern, sich um eine private Altersvorsorge zu kümmern. Später lässt sich dann die Riester-Rente in Form monatlicher Zahlungen aus dem entsprechenden Vertrag entnehmen.

Berechnungsbeispiel zur Riester-Rente: Für wen lohnt es sich?

Ganz besonders attraktiv ist die Riester-Rente für Familien mit Kindern. Der Grund besteht darin, dass es nicht nur eine Grundzulage für die Riester-Sparer selbst gibt, sondern darüber hinaus ebenfalls eine sogenannte Kinderzulage. Welche Zulagen es im Detail mit welcher Höhe gibt, darauf gehen wir im weiteren Verlauf unseres Beitrages explizit noch näher ein. Auf dieser Grundlage möchten wir zunächst ein Berechnungsbeispiel darlegen, welche Förderung Sie insgesamt im Zuge der Riester-Rente eventuell erhalten können. Dazu gehen wir im Beispiel von einer fünfköpfigen Familie aus, die entsprechend die Riester-Förderung in Form folgender Zulagen erhält:

Grundzulage: 175 Euro + 175 Euro = 350 Euro

1 Kind geboren 2010: 300 Euro

1 Kind geboren 2014: 300 Euro

1 Kind geboren 2006: 185 Euro

Gesamtförderung: 1.135 Euro

In diesem Berechnungsbeispiel erhält eine fünfköpfige Familie also tatsächlich pro Jahr über 1.000 Euro faktisch in Form der Zulagen in der Riester-Rente geschenkt.

Welche Formen der Riester-Rente gibt es?

Wer die Zulagen aus der Riester-Rente erhalten möchte, der muss einen entsprechenden Riester-Vertrag abschließen. Hier wiederum gibt es mehrere Varianten, also unterschiedliche Formen der Riester-Rente. In dem Zusammenhang können Sie sich zwischen den folgenden Finanzprodukten entscheiden, die allesamt zum Vermögensaufbau geeignet sind und die unterschiedlichen Formen der Riester-Rente darstellen:

Riester-FormBeschreibung
Riester-VertragDie klassische Riester-Rente bringt alle Vor- und Nachteile des Konzeptes mit sich. Auf der einen Seite ist bereits bei Vertragsabschluss die garantierte Höhe der Altersvorsorge klar (die Summe der Einzahlungen), auf der anderen Seite machen die Versicherten in Zeiten von niedrigen Zinsen kaum Gewinne.
Fonds-gebundene Riester-RenteBei einer spekulativeren Variante der Riester-Rente wird nur die eingezahlte Sparsumme garantiert. Dafür wird die Summe allerdings in einem Fonds investiert und kann erhöht werden. Dies ist vom Aktienmarkt abhängig.
Riester-FondsparplanDer Fondssparplan ist der Fonds-gebundenen Riester-Rente ähnlich, bringt aber einige Besonderheiten mit sich. So muss ein Depotkonto angelegt werden, das zusätzliche Kosten verursacht. Dafür sind die Kosten des Sparplans selbst niedriger. Der Riester-Fondssparplan rechnet sich nur in wenigen Fällen bei Privatpersonen.
Riester-BanksparplanDer Riester-Banksparplan ist eine Art vergünstigter Riester-Vertrag, der allerdings nur noch von wenigen Banken angeboten wird. Auch hier schwankt die Verzinsung stark.
Wohn-RiesterDas Wohn-Riester lohnt sich ausschließlich für Menschen, die ihre eigene Wohn-Immobilie finanzieren wollen. Die Voraussetzung ist, dass das Haus für eine gewisse Zeit nicht verkauft werden darf.

Sie können sich also grundsätzlich zwischen fünf Produktvarianten und damit Formen der Riester-Rente entscheiden, nämlich zwischen dem Banksparplan, der klassischen Riester-Rentenversicherung, einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung, einem Riester-Fondssparplan und dem sogenannten Wohn-Riester. Diese Auflistung zeigt, dass zum Beispiel beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung kein Einbinden der Riester-Förderung möglich wäre, ebenso wenig mit einem Aktiensparplan oder einem Edelmetallsparplan. Eine spezielle Variante ist das Wohn-Riester, denn hier können Sie Zulagen auch in die Tilgung eines Immobilienkredites fließen lassen.

Wer hat Anspruch auf die Riester-Rente?

In erster Linie sind es alle abhängig Beschäftigten und weitere Personen, die pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung sind und dementsprechend einen Anspruch auf die Riester-Förderung haben. In der Übersicht sind es demzufolge die Personenkreise, die förderberechtigt sind:

  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Selbstständige mit freiwilliger Einzahlung in die Rentenversicherung

Neben diesen Personen gibt es noch weitere Gruppen, die ebenfalls einen Anspruch auf die Riester-Förderung haben können. Dazu zählen zum Beispiel Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige, Erwerbsminderungsrentner oder auch Bezieher von Arbeitslosengeld nebst Hartz IV. Ebenfalls Anspruch auf die Riester-Förderung haben in aller Regel Ehepartner eines Förderberechtigten, also beispielsweise eines Arbeitnehmers.

Wie funktioniert die Auszahlung der Riester-Rente?

Normalerweise findet die erste Auszahlung des angesammelten Kapitals im Rahmen der Riester-Rente dann statt, wenn das Regelrenteneintrittsalter erreicht ist. Diese liegt in Deutschland momentan bei 67 Jahren. Alternativ ist es ebenfalls erlaubt, mit der Auszahlung schon ab dem 62. Lebensjahr zu beginnen. Wurde der Riester-Vertrag bis einschließlich 2011 abgeschlossen, ist die erstmalige Auszahlung sogar schon mit dem 60. Lebensjahr möglich. Nach wie vor gibt es mehrere Varianten, in welcher Form die Auszahlung der Riester-Rente vorgenommen werden kann, nämlich:

  • Leibrente (lebenslange Rente)
  • 30 Prozent in einer Kapitalsumme, Rest als lebenslange Rente
  • Sofortige Auszahlung in einer Summe

Die letzte Variante ist allerdings nur dann möglich, wenn die Rente relativ gering ausgefallen oder alternativ die Tilgung eines Immobilienkredites vorgesehen ist. Wichtig zu beachten ist im Zuge der Auszahlung der Riester-Rente, dass diese steuerpflichtig ist. Dabei ist der persönliche Steuersatz die entsprechende Grundlage für die Berechnung. 

Wie hoch sind die staatlichen Zulagen bei der Riester-Rente?

Die Säule der Förderung in Form der Riester-Rente sind – neben Steuervorteilen – vor allem die staatlichen Zulagen. Wer die volle Förderung in Form der Grundzulage erhalten möchte, der muss mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens (Bruttoeinkommen) in den Vertrag einzahlen. Wer also beispielsweise ein jährliches, rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 40.000 Euro hat, muss in jedem Jahr mindestens 1.600 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen. 

Fällt der Betrag geringer aus, wird die Grundzulage entsprechend nur anteilig und dementsprechend nicht in voller Höhe ausgezahlt. Zudem gibt es Grenzen zu beachten, denn es müssen mindestens 60 Euro im Jahr eingezahlt werden, maximal jedoch 2.100 Euro jährlich. Innerhalb der Riester-Rente gibt es vier unterschiedliche, mögliche Zulagen, nämlich:

Grundzulage: 175 Euro

Kinderzulage für Kinder, die bis 2007 (einschließlich) geboren sind: 185 Euro

Kinderzulage für Kinder, die ab 2008 geboren sind: 300 Euro

Berufseinsteigerbonus: 200 Euro

Bis auf den Berufseinsteigerbonus sind alle Zulagen jährlich zu zahlen. Für Berufseinsteiger, die maximal 25 Jahre alt sind, gibt es einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.

Staatliche Förderung Riester Rente

Was sind die wesentlichen Vorteile und Nachteile der Riester-Rente?

Zwar handelt es sich bei den Zulagen der Riester-Rente faktisch um ein staatliches Geschenk. Dennoch gibt es ebenfalls einige Nachteile, die Sie vor dem Abschluss eines Riester-Vertrages kennen sollten. Daher möchten wir im Folgenden die wichtigsten Vor- und Nachteile nennen, die in Verbindung mit der Riester-Rente stehen.

Vorteile

  • Sehr gute Zulagenrendite
  • Steuervorteile
  • Pfändungssicher
  • Sichere Anlageform
  • Flexibilität
  • Wohn-Riester als staatliche Unterstützung beim Hauskauf / Hausfinanzierung

Nachteile

  • Auszahlung steuerpflichtig
  • Anrechnung auf Grundsicherung 
  • Durchschnittliche Renditen
  • Gebundenheit der eingezahlten Beiträge und des Kapitals

Ein weiterer Nachteil ist, dass ein Riester-Vertrag in der Form relativ aufwendig ist, als dass Sie zum Beispiel stets im Blick haben müssen, ob die Beiträge noch ausreichen, damit Sie die volle Grundzulage erhalten. Wie sich eventuelle Gehaltserhöhungen auswirken können, darauf gehen wir im weiteren Verlauf des Beitrages noch etwas näher ein.

Wie funktioniert die Riester-Rente für Ehepaare?

Innerhalb einer Ehe ist es häufig der Fall, dass lediglich ein Partner in Vollzeit arbeitet bzw. Anspruch auf Förderung aus der Riester-Rente hat. Dies wird auch als unmittelbarer Anspruch bezeichnet. Dennoch ist es möglich, dass Ehepaare einen einerseits unmittelbaren und zum anderen einen mittelbaren Anspruch haben, also zum Beispiel der nicht erwerbstätige Partner dennoch einen Riester-Vertrag abschließen darf. Allerdings gibt es einige Kriterien, die entsprechend einzuhalten sind, nämlich:

  • Ein Partner muss unmittelbar förderberechtigt sein
  • Mindestbetrag muss pro Jahr 60 Euro betragen
  • Riester-Vertrag muss abgeschlossen werden

Diese Kriterien lassen sich so zusammenfassen, dass nahezu alle Ehepartner einen Riester-Vertrag abschließen können, wenn zumindest einer der Partner grundsätzlich förderberechtigt ist. 

Riester-Vertrag erben: das sollten Sie wissen

Da ein Riester-Vertrag in der Regel bis zum 67. Lebensjahr läuft und dann natürlich die Auszahlungsphase beginnt, kommt es häufiger vor, dass Vertragsinhaber vor oder wenige Jahre nach der ersten Auszahlung sterben. Dann stellt sich die Frage, was eigentlich mit dem Riester-Vertrag nach dem Tod des Vertragsinhabers passiert, also ob man zum Beispiel einen Riester-Vertrag erben kann. Hier muss differenziert werden, ob der Todesfall vor oder nach Beginn der Auszahlungsphase eintritt.

Zunächst einmal haben Ehepartner die Möglichkeit, nach dem Tod des Vertragsinhabers die bereits angesammelten Förderungen auf einen eigenen Riester-Vertrag überschreiben zu lassen. Sollte der überlebende Ehegatte noch keinen eigenen Riester-Vertrag besitzen, hat er dafür ein Jahr Zeit, um einen Vertrag abzuschließen. Wird der Riester-Vertrag nicht von einem Ehepartner, sondern einem anderen Berechtigten geerbt, dann hat dieser lediglich Anspruch auf die bereits eingezahlten Beiträge. 

Sollte der Vertragsinhaber nach Beginn der Auszahlungsphase, also nach Rentenbeginn, sterben, kann es sein, dass Angehörigen diese Rente zusteht. Dann müsste allerdings innerhalb des Riester-Vertrages eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart worden sein. Das bedeutet, dass die Rente zum Beispiel bis zu fünf Jahre nach dem Tod des Vertragsinhabers ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung an die entsprechenden Angehörigen / Erben weitergezahlt wird. 

Arbeitslosigkeit und Riester-Rente

Insbesondere Arbeitnehmer, also Erwerbstätige, haben einen Anspruch auf die staatliche Förderung aus der Riester-Rente. Doch was passiert eigentlich, wenn man während der Vertragsdauer arbeitslos wird? In dem Fall erlischt der Anspruch nicht, sondern bleibt weiter bestehen. Auch Hartz IV-Empfänger sind weiter unmittelbar förderberechtigt. Darüber hinaus gibt es vier interessante Fakten, die Sie noch im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und Riester-Rente kennen sollten, nämlich:

  • Keine Anrechnung des bereits angesparten Kapitals
  • Einzahlungen in den Vertrag können reduziert oder gestoppt werden
  • Riester-Förderung läuft weiter, solange Arbeitslosengeld bezogen oder/und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird
  • Pfändungssicherheit des geförderten Riester-Vermögens

Auswirkung der Gehaltserhöhung auf die Riester-Rente

Ein Riester-Vertrag ist auch deshalb etwas aufwendiger als ein gewöhnlicher Sparvertrag, weil Sie in regelmäßigen Abständen prüfen sollten, ob Sie noch die Mindestanforderungen erfüllen, um die volle Zulage zu erhalten. Bekanntlich müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen, um die maximale Grundzulage von 175 Euro zu bekommen. Doch was passiert, wenn Sie nach einigen Jahren eine Gehaltserhöhung bekommen haben? 

In dem Fall müssen Sie eventuell die monatlichen Beiträge zur Riester-Rente erhöhen, damit Sie auch weiterhin mindestens vier Prozent Ihres Einkommens in den Vertrag einzahlen. Deshalb sollten Sie unbedingt nach einer Gehaltserhöhung überprüfen, ob Sie die Mindesteinzahlung in den Vertrag noch erfüllen. 

Riester-Rente für Ehepaare: Beitragsberechnung & Kosten

Bei einem Riester-Rentenvertrag einer Einzelperson gelten die Bedingungen, die bereits beschrieben wurden. Für verheiratete Paare gelten aber, wie auch schon angedeutet, etwas andere Regeln. Dort gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, wie eine Riester-Rente abgeschlossen werden kann:

Beide Ehepartner sind rentenversicherungspflichtigIn diesem Regelfall können beide Partner einen einzelnen Vertrag für die Riester-Rente abschließen, denn es liegt eine unmittelbare Zulagenberechtigung vor. Dies kann sehr einträglich sein, ist allerdings bei stark unterschiedlichen Einkommen nicht zwingend der Fall.
Ein Ehepartner ist nicht rentenversicherungspflichtigIm Fall, dass nur ein Partner rentenversicherungspflichtig ist, können trotzdem beide riestern. Dies ist eine Ausnahme von der Regel, gilt allerdings nur, solange beide verheiratet sind, in der EU, bzw. dem EWR und nicht getrennt leben. Man spricht in diesem Fall von einer mittelbaren Zulagenberechtigung. Wichtig ist, dass beide Eheleute einen eigenen Riester-Vertrag auf ihren eigenen Namen besitzen.
Ein Ehepartner ist arbeitslosAuch wenn ein Partner als Alleinverdiener fungiert, ist ein Riester-Renten-Anspruch mittelbar gegeben. Diese Konstellation ist der eigentliche Grund für die Einführung der Zulagenberechtigung über den Ehepartner, denn in diesem Fall wäre die Familie sonst überdurchschnittlich belastet, da auch im Alter nur eine gesetzliche Rente zur Verfügung steht.

Beitrag zur Riester-Rente: Berechnung & Beispiele

Der individuelle Mindestbeitrag für die Riester-Rente, auch Sockelbeitrag genannt, liegt bei 60 €. Das ist der Mindestbeitrag im Jahr, der nötig ist, um die Riester-Förderung zu erhalten. Dieser ist dafür da, damit der Staat verhindern kann, dass eine Person die Riester-Rente ausschließlich aus der staatlichen Förderung heraus finanziert. Stattdessen muss ein gewisser Mindestbeitrag geleistet werden. Ansonsten wird die Förderung anteilig gekürzt.

In zwei Beispielen bedeutet das:

Das verheiratete doppelt-förderungsberechtigte Ehepaar A hat ein Einkommen von jeweils 24.000 € im Jahr und zwei Kinder, die vor 2008 geboren wurden.

  • Die Riester-Förderung beträgt 2 x 175 € plus 2 x 185€ = 720 € bei einem Riester-Eigenanteil von insgesamt 1.920 € im Jahr (4 % von 2 x 24.000 €).

Das verheiratete Ehepaar B, bei dem nur der Vater berufstätig ist, hatte im letzten Jahr insgesamt ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von 1.200 € und vier Kinder, die nach 2008 geboren wurden.

  • Die Riester-Förderung beträgt hier 2 x 175 € plus 4 x 300 € (nur für die Mutter, außer anders beantragt) = 1.550 € bei einem theoretischen 4 %-Riester-Eigenanteil von 48 €. Dieser ist niedriger als der Sockelbeitrag, somit müssen zusätzliche 12 € gezahlt werden.
Beispiel für Riester Rente

Sollte man die Riester-Rente kündigen?

Bevor Sie planen, einen Riester-Vertrag vorzeitig zu kündigen, sollten Sie sich unbedingt über die Auswirkungen und Nachteile informieren. Experten raten dazu, einen einmal abgeschlossen Riester-Vertrag – besonders nach einigen Jahren Laufzeit – nur dann zu kündigen, wenn das Kapital tatsächlich dringend benötigt wird und keine Alternative existiert. Der Hauptgrund besteht darin, dass Sie nach der Kündigung eines Riester-Vertrages zunächst sämtliche Zulagen zurückzahlen müssen, die Sie im Laufe der Vertragsdauer erhalten haben. Insbesondere bei Familien mit Kindern kann so schnell eine stattliche Summe zusammenkommen. 

Nehmen wir an, dass Sie als vierköpfige Familie bisher zehn Jahre in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Dann hätten Sie unter der Voraussetzung, dass beide Kinder nach 2008 geboren sind, dementsprechend in zehn Jahren fast 10.000 Euro an Zulagen erhalten, die Sie dann zurückzahlen müssten. 

Eine weitere Auswirkung der Kündigung eines Riester-Vertrages besteht darin, dass Sie sämtliche Erträge, die mit der Auszahlung verbunden sind, komplett versteuern müssen. Zudem müssen Sie zuvor erhaltende Steuervorteile zurückzahlen und verlieren darüber hinaus die Ansprüche auf die entsprechende Altersrente aus dem Riester-Vertrag. 

Folgen der Riester Renten Kündigung

In der Übersicht sind es die folgenden Nachteile, die aus der Kündigung eines Riester-Vertrages resultieren: 

  • Zurückzahlen der Zulagen
  • Steuervorteile nichtig
  • Erträge aus der Auszahlung versteuern
  • Verluste der Ansprüche auf Altersrente

Aus diesem Grund sollte der Abschluss eines Riester-Vertrages wohlüberlegt sein, denn dann sollten Sie die Vertragsdauer möglichst einhalten und keine vorzeitige Kündigung vornehmen.