Spenden absetzen & Steuern sparen – Worauf muss man achten?

Inhaltsverzeichnis

Wissenswertes zum Absetzen von Spenden

Steuervorteil: Spenden wird vom Finanzamt belohnt

Steuererklärung: Klare Regeln sind einzuhalten

Formal: Sonderausgabenabzug nur für steuerbegünstigte Zwecke

Arten: Geld- oder Sachspenden

Höchstgrenze: 20 % der gesamten Einkünfte absetzbar


Spenden von der Steuer absetzen

5,33 Milliarden Euro haben die Bundesbürger im Jahr 2018 gespendet. Vereine und Stiftungen finanzieren mit diesen privaten Zuwendungen ihre tägliche Arbeit. Auch künstlerische oder wissenschaftliche Einrichtungen sind auf diese Spenden angewiesen. Ebenso nehmen politische Parteien Hilfsgelder an.

Der Staat fördert das Spenden. Der Steuerzahler kann die Höhe seiner Spenden durch den Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Diese Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen. 

Der folgende Artikel soll zeigen, wie der Steuerzahler am wirkungsvollsten spenden und wie er die getätigten Spenden effizient von der Steuer absetzen kann.

Verlauf von Spendeneinahmen in Deutschland

Definition: Was ist eine Spende?

In der Steuererklärung können Geldspenden oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen abgesetzt werden. Bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € geht das ohne offizielle Spendenbescheinigung. Es müssen allerdings einige Punkte erfüllt sein, damit eine „Spende laut Gesetz vorliegt.

Gesetzliche Kriterien für eine Spende:

  • Freiwillige Spende ohne Gegenleistung
  • Für steuerbegünstigte Zwecke
  • Geleistet an steuerbegünstigte Organisationen
  • Nachgewiesen mit einer Zuwendungsbestätigung

Eine Zuwendung, die direkt an eine bedürftige Person gegeben wird, stellt keine steuerlich abzugsfähige Spende dar. Auch Spenden an steuerbegünstigte Organisationen mit Auflagen werden nicht akzeptiert. Eine häufige Auflage kann es beispielsweise sein, die Spende an eine bestimmte Person weiterzuleiten.

Eine Spende muss zweckgebunden sein. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, indem eine steuerbegünstigte Körperschaft ein Spendenkonto für eine bestimmte Maßnahme einrichtet.

Das Finanzamt unterscheidet drei Arten von Spenden:

  • Spenden zur Förderung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Zwecke
  • Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung
  • Zuwendungen an politische Parteien

Für alle drei Arten gilt für den Sonderausgabenabzug, dass der Spender diese freiwillig gibt, ohne eine Gegenleistung zu erhalten.

Was sind steuerbegünstigte Zwecke?

Nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) können Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte und gemeinnützige Vereine (Kunst und Kultur) und für kirchliche, religiöse oder wissenschaftliche Organisationen bis zu einer Höhe von 20 % der gesamten Einkünfte abgesetzt werden.

Ein „steuerbegünstigter Zweck im Sinne des Gesetzes (§ 51 AO) sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.

Steuerbegünstigte Zwecke:

  • Gemeinnützige Zwecke: Der § 52 Abgabenordnung (AO) definiert eine Körperschaft mit gemeinnützigem Zweck. Diese verfolgt das Ziel, mit ihrer Tätigkeit die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
  • Mildtätige Zwecke: In § 53 AO sind die mildtätigen Zwecke einer Körperschaft in Deutschland definiert. Dabei werden Personen selbstlos unterstützt, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Hierzu gehören auch Personen, deren Bezüge niedriger als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe sind.
  • Kirchliche Zwecke: Nach § 54 AO verfolgen die Tätigkeiten einer Körperschaft kirchliche Zwecke, wenn eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft öffentlichen Rechts ist, selbstlos gefördert wird.

Mitgliedsbeiträge für Vereine, die der Freizeitgestaltung dienen (Sportvereine, Heimatvereine oder Karnevalsvereine) gehören nicht zu den absetzbaren Sonderausgaben.

Was bedeutet „von der Steuer absetzen?

Ausgaben wie Spenden von der Steuer abzusetzen, bedeutet, dass dieser Betrag von den zu versteuernden Einkünften bei der Steuererklärung abgezogen wird. Erst nach Abzug aller relevanter Ausgaben steht fest, was als zu versteuerndes Einkommen bestimmt wird.

Auf diesen geringeren Betrag wird anschließend die Steuer berechnet. Die vom Arbeitgeber über das Jahr hinweg zu viel überwiesene Lohnsteuer wird im Zuge der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt an den Arbeitnehmer erstattet.

Wie hoch die Steuerersparnis durch Spenden ist, hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab. Dieser richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Der Spendenbetrag vermindert das zu versteuernde Einkommen entsprechend.

Was sind Sonderausgaben?

Die Sonderausgaben sind nicht direkt mit einer Tätigkeit verbunden, sondern gelten als generelle förderungswürdige Ausgaben in der Steuererklärung. Zu diesen zählen die Spenden für wohltätige Zwecke.

Die Sonderausgaben können von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie nachgewiesen werden können. Ob der jeweilige Empfänger einer Spende eine gültige Zuwendungsbestätigung ausstellen kann, hängt von seiner Rechtsform und der Anerkennung durch den Staat ab.

Andere Sonderausgaben sind beispielsweise private Ausgaben wie die Bestattungskosten eines nahen Angehörigen. Mehrkosten, die Behinderte für ein selbstbestimmtes Leben auf sich nehmen müssen, gehören auch hierzu. Auch die Kosten für eine private Haushaltshilfe werden als Sonderausgaben vom Finanzamt in der Steuererklärung anerkannt. Dies wurde eingeführt, um vor allem die Schwarzarbeit in diesem Bereich zu reduzieren.

Wo Spenden in der Steuererklärung eintragen?

Geldspenden sowie Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Organisationen kann man wie auch andere Sonderausgaben auf dem Hauptvordruck bzw. dem Mantelbogen der Steuerklärung eintragen. Man findet die entsprechenden Felder auf Seite 2 in den Zeilen 45 bis 48. Auf der linken Seite ist jeweils der Spendenempfänger anzugeben, daneben sind die Spendenbeträge einzutragen.

Dasselbe gilt grundsätzlich für Sachspenden, allerdings reicht es hier nicht aus, dass gespendete Gegenstände nach Art und Menge gelistet werden, es muss zusätzlich auch ihr Wert beziffert werden. Bei gebrauchten Gegenständen ist hier der Marktwert zu schätzen.

Beispiele:

Die folgenden Rechenbeispiele sollen zeigen, mit welcher Steuerersparnis man rechnen in zwei unterschiedlichen Spenden-Szenarios bei einem jährlichen Brutto-Gehalt von 40.000 € rechnen kann.

Spenden absetzen richtig berechnen

Definition Spendenbescheinigung: Was ist eine Zuwendungsbestätigung?

Die vom Finanzamt verlangte Spendenbescheinigung nennt man in der Fachsprache auch Zuwendungsbestätigung. Für diese gilt ein amtlich vorgeschriebenes Muster für den Spendenempfänger. Die Spendenbescheinigung muss man nicht zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Wenn das Finanzamt diese sehen möchte, meldet es sich beim Steuerzahler und fordert die Zuwendungsbestätigung gesondert ein.

Spendenbescheinigung Limits:

  • Spenden bis 300 €: Es wird keine Spendenbescheinigung benötigt. Hier genügt ein Kontoauszug, aus dem die betreffende Überweisung oder Lastschrift hervorgeht, bzw. der Bareinzahlungsbeleg der Bank.
  • Spenden von mehr als 300 €: Hier wird in aller Regel eine Zuwendungsbescheinigung benötigt.

Spenden, die im Zuge von Straßensammlungen oder an der Haustür durchgeführt werden, können steuerlich nur dann geltend gemacht werden, wenn eine Spendenquittung ausgestellt wurde. Wenn keine Zuwendungsbestätigung ausgegeben wird, kann man die Spenden nicht von der Steuer absetzen.

Keine Spendenbescheinigung: Die Nichtbeanstandungsgrenze

Wie Spenden absetzbar sind

Falls keine Spendenbescheinigung vorliegt, sollte die Spende trotzdem im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Womöglich profitiert man dann von der sogenannten Nichtbeanstandungsgrenze: Den Finanzamts-Mitarbeitern ist es erlaubt, unbelegte Spenden bis zu einer Höhe von 100 € zu akzeptieren.

Darauf hat der Steuerzahler keinen Rechtsanspruch, aber einen Versuch ist es wert. So z. B. bei Spenden, die in der Kirche in den Klingelbeutel geworfen oder bei einem Jugendvorspiel des Musikvereins ins Sammelkörbchen gelegt wurden. Die Höhe und der Spendenempfänger sollten genauso akribisch aufgelistet werden, wie die Spenden mit Belegen.

Spenden bis 300 € dürfen wie erwähnt ohne eine Spendenquittung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Aufwendungen dieser Art genügt der Beleg der Bareinzahlung oder die Buchungsbestätigung der Bank. Selbst Zahlungen über PayPal werden mittlerweile anerkannt.

Dem Steuerpflichtigen erspart die Nichtbeanstandungsgrenze die Vorlage und dem Finanzamt die Prüfung der Unterlagen. Dennoch muss der Steuerpflichtige bei Aufforderung in der Lage sein, alle Spenden detailliert nachzuweisen.

Behandlung von Sachspenden

Für Sachspenden gilt, dass sie ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können. Gemeinnützige bzw. mildtätige Organisationen haben die Möglichkeit, eine Zuwendungsbescheinigung über Sachspenden auszustellen.

Diese müssen für wohltätige Zwecke verwendet werden, das heißt sie werden direkt für die steuerbegünstigten Zwecke des Vereins oder für den sogenannten Zweckbetrieb eingesetzt. Unter den Zweckbetrieb fallen beispielsweise Preise für eine Tombola, deren Ertrag wohltätig gespendet wird. Sachspenden werden mit dem Marktwert beziffert, bei denen der Gebrauch und der damit einhergehende Wertverlust berücksichtigt werden müssen.

Sachspenden können nur geltend gemacht werden, wenn beim Finanzamt eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung eingereicht und der Wert belegt wird. Der Steuerzahler sollte in diesen Fällen dem Finanzamt helfen: Der Preis der Sachspende kann vorher recherchiert werden. Womöglich liegt ein Kaufbeleg vor. Ebenso kann man im Internet ein vergleichbares Produkt finden und das Angebot ausdrucken. Für gebrauchte Gegenstände sollte je nach Zustand und Brauchbarkeit ein Wertabschlag auf den Neupreis vorgenommen werden.

Berechnung der Steuerersparnis von Spenden

Das folgende Beispiel soll zeigen, wie sich Spenden auszahlen kann.

Angenommen ein Ehepaar mit einem Gesamt-Jahreseinkommen von 75.000 € spendet im Steuerjahr 4.500 €. Die Steuerersparnis nach dieser Spende liegt bei 2.164,05 €.

Jahreseinkommen nach Abzug von Werbungskosten75.000 €
Spenden4.500 €
andere Sonderausgaben3.000 €
zu versteuerndes Einkommen67.500 €zu versteuerndes Einkommen ohne Spenden72.000 €
festgesetzte Einkommensteuer mit Spenden23.849,21 €festgesetzte Einkommensteuer ohne Spenden26.013,26 €
Steuervorteil mit Spenden2.164,05 €

Spenden in Deutschland: Gemeinnützige Sonderausgaben

Deutsche haben im Jahr 2018 5,33 Milliarden Euro für den guten Zweck gespendet. Dies ist der zweithöchste Betrag seit Beginn der Erhebungen. Die Anzahl der Spender ist allerdings leicht rückläufig. Mit 20,5 Millionen Spendern waren es in 2018 rund eine Million Menschen weniger als im Jahr 2017.

Dennoch steigt die Summe der Gesamtspenden, da der durchschnittliche Betrag je Spende steigt. Statistisch gesehen, hat jeder Deutsche ab zehn Jahren im Jahr 2018 durchschnittlich 80 € gespendet. Am häufigsten wird vor Weihnachten gespendet.

Dabei ist die Generation der über 60-Jährigen großzügiger. Ihre Spenden machen die Hälfte des gesamten Spendenaufkommens aus. Die jüngere Generation der unter 30-Jährigen engagieren sich laut der Studien anders. Sie beteiligen sich öfter an digitalen Hilfsprojekten. Diese Spenden werden von den Erhebungen des GfK nicht berücksichtigt.

Spendenformen

Die richtige Spendenorganisation wählen: Tipps für das Spenden

Damit der gespendete Betrag tatsächlich bei den Bedürftigen ankommt, sollten die folgenden Regeln beachtet werden.

Regel 1: Nicht nach dem Gießkannen-Prinzip spenden

Das Spendengeld sollte nicht auf viele verschiedene Organisationen verteilt werden. Mit einer größeren Spende ist mehr erreicht als mit zahlreichen Kleinspenden nach dem Gießkannen-Prinzip.

Für die Empfängerorganisation ist jede Spende mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden: Sie muss die Spende verbuchen und einem spezifischen Spendenzweck zuordnen. Sie muss außerdem eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen und versenden.

Regel 2: Die Verwendung der Spende dem Empfänger überlassen

Bei größeren Organisationen wie dem Roten Kreuz, Caritas oder Diakonie hat man die Wahl zu entscheiden, wofür der Betrag verwendet werden soll: Für Flüchtlingshilfe? Für internationale Soforthilfe? Für Kinder? Für Behinderte? Für Ernährungssicherung? Für Krisen- und Kriegsregionen? Oder für bestimmte Länder oder Projekte?

Die Auswahl ist groß. Dennoch sollte die Entscheidung der Empfängerorganisation überlassen werden. So kann die Organisation das Spendengeld ungebunden für das Projekt ausgeben, bei dem es sinnvoll eingesetzt werden kann. Bei einer eventuellen Umwidmung entstehen der Organisation damit keine teuren Rückfragen und sonstiger unnötiger Bürokratieaufwand.

Regel 3: Den Empfänger auf der Seite des DZI überprüfen

Gerade an Weihnachten werden unzählige Spendenaufforderungen versendet. Nicht alle Absender sind seriös.

Bei lokalen Initiativen und Vereinen sind die Empfänger bekannt und können halbwegs eingeschätzt werden. Aber was ist mit überregionalen oder internationalen Organisationen? Hier sollte nichts gespendet werden, bevor die Seriosität des Empfängers nicht überprüft wurde. Informationen erhält man vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Es vergibt nach klaren Kriterien ein Spendensiegel an Hilfsorganisationen, die es als seriös einstuft.

Beispiele für den strengen Kriterienkatalog des DZI:

  • Der Vorstand darf nicht komplett aus einer Familie besetzt sein (das reduziert die Gefahr von Vetternwirtschaft).
  • Die Verwaltungskosten dürfen 30 % nicht übersteigen (das reduziert die Gefahr überbordender Bürokratie und Mittelverschwendung).
  • Die Organisation darf nur gemäß ihrer Satzung tätig werden (das reduziert die Gefahr der Zweckentfremdung von Mitteln).
  • Die Verwendung aller Gelder muss nachgewiesen werden (das reduziert die Gefahr von Untreue).

Ob eine Organisation das Spendensiegel des DZI trägt, findet man auf deren Website unter „Spenderberatung” heraus. Nach Eingabe des Namens der Hilfsorganisation verrät der DZI, ob dieser Organisation das Siegel vergeben wurde. Falls das Siegel verwehrt wurde, kann man hier die Gründe nachlesen. Ebenso kann ein Spender auf dieser Webseite eine Liste aller Siegel-Träger mit ihren Arbeitsschwerpunkten finden.

Hinweis

Wenn eine Organisation das DZI-Spendensiegel nicht trägt, heißt das nicht gleich, dass sie unseriös ist. Auch kleine oder familiengeprägte Organisationen bekommen dieses Siegel nicht immer, weil der ganze Vorstand mit Familienmitgliedern besetzt wird. Manchmal wollen Organisationen auch dem DZI keine akribische Auflistung über die Mittelverwendung vorlegen, sind aber dennoch seriös.

Fazit: Spenden kann die Steuerlast mindern

In der Vorweihnachtszeit oder bei besonderen Ereignissen wie z. B. Naturkatastrophen flattern die Spendenaufrufe ins Haus. Um dann richtig zu spenden, ist es zunächst wichtig, sich darüber klar zu werden, für welche Organisation oder welchen Zweck man spenden möchte. Dafür sollte der Spendenempfänger gründlich überprüft werden, um sicherzugehen, dass das Geld dort ankommt, wo es benötigt wird.

Mit einem Siegel des DZI braucht man sich keine Sorgen zu machen, ob der Spendenempfänger seriös ist und die Spendengelder tatsächlich für den angegeben Zweck ausgegeben werden. Weiterhin ist das Siegel ein Garant dafür, dass die unterstützte Organisation einem steuerbegünstigten Zweck dient und die Spende damit steuerlich abgesetzt werden kann.

Um von der Absetzbarkeit einer Spende als Sonderausgabe profitieren zu können, sollten Barspenden vermieden werden, da diese schwer nachzuweisen sind. Wer alle Tipps befolgt, kann am Ende des Tages mit der eigenen Wohltätigkeit auch bei der Steuererklärung sparen.